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Neben Heiz-Gesetz von Habeck: Strenge Regeln auch für Kaminöfen – hohes Bußgeld droht

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Von: Teresa Toth

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Kaminöfen als Alternative zur Gasheizung? Einige Veränderungen müssen Verbraucher ab 2025 beachten – sonst drohen hohe Bußgelder.

München – Die Energiekrise hat einen regelrechten Run auf Kaminöfen ausgelöst. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher schafften sich im Winter einen Holzofen an, um eine alternative Wärmequelle zu ihren eingebauten Heizungen zu haben – zu hoch stiegen die Preise für Öl und Gas. Doch neben den erwarteten Neuerungen aus dem Heiz-Gesetz von Robert Habeck (Grüne) ab 2024 stehen auch Veränderungen für Kaminöfen an.

Betroffene Kaminöfen
Zeitraum des Einbaus1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2010
Grenzwerte der Abgase0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter

Neben anstehenden Neuerungen aus Heiz-Gesetz: Neue Fristen für Kaminöfen ab 2025

Die Ampel-Koalition hat beschlossen, dass möglichst jede neu eingebaute Heizung ab dem 1. Januar 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien – etwa Ökogas oder Klimagas – betrieben werden soll. Es gibt also eine starke Beschränkung für die konventionellen Gasheizungen. Um die Energiewende voranzubringen und die energiepolitischen Ziele zu erreichen, gibt es auch Regelungen für Kaminöfen. „Heizen mit Holz ist entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht klimaneutral“, klärt das Bundesumweltministerium auf.

Ab 2025 greifen die Fristen des sogenannten Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Dieses bündelt die Vorschriften zur Luftreinhaltung und zu anderen schädlichen Umwelteinwirkungen – mit dem Ziel der Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung. Das Gesetz sieht vor, dass Kaminöfen und Holzöfen ab 2025 maximal 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen dürfen. Werden diese Grenzwerte nicht eingehalten, muss bis 31. Dezember 2024 nachgerüstet werden.

Details zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die erste Fassung des Gesetzes stammt aus dem Jahr 1974 und trat 1980 in Kraft. Es regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Betreiber von Anlagen, die ihre Umgebung etwa durch Luftverunreinigungen oder Geräusche schädigen. Dazu können auch Kleinfeuerungsanlagen wie Kamine und Öfen gehören. Das Gesetz enthält daher langfristig angelegte Regelungen, die in Abständen von mehreren Jahren eine Nachrüstung oder Außerbetriebnahme von Öfen vorsehen, erklärt das Bundesumweltministerium. Bei der aktuell anstehenden Frist (31. Dezember 2024) handelt es sich bereits um die vierte, nachdem bereits 2014, 2017 und 2020 alle älteren Kaminöfen, die die festgelegten Grenzwerte überschritten, nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden mussten.

Veränderungen für Kaminöfen neben Neuerungen durch Heiz-Gesetz: Schornsteinfeger gibt Auskunft

Was bedeutet das in der Praxis? Verbraucherinnen und Verbraucher sollten unbedingt nachprüfen, seit wann sie ihren Ofen besitzen: Die kommende Frist greift für alle Kaminöfen, die zwischen 1. Januar 1995 und 31. Dezember 2010 eingebaut wurden. Sollte der Ofen davon betroffen sein, lohnt sich ein Anruf bei dem zuständigen Schornsteinfeger oder der zuständigen Schornsteinfegerin. Diese können die Ausstoßmenge von Kohlenmonoxid nachprüfen.

Einige Verbraucher müssen sich ab 2025 einen neuen Kaminofen zulegen.
Einige Verbraucher müssen sich ab 2025 einen neuen Kaminofen zulegen. © Thomas Trutschel/imago

Stößt der Ofen mehr als 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas aus, darf er ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr benutzt werden. In einigen Fällen kommt auch eine Umrüstung infrage. „Gegen Feinstaub gibt es zum Beispiel Partikelfilter“, wie Frank Hettler von Zukunft Altbau gegenüber Focus.de erklärte. Gegen zu hohe Mengen Kohlenmonoxid gibt es jedoch kaum Umrüstungsmöglichkeiten – das betonte Tim Froitzheim vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima bereits im Kontext vergangener Fristen für Kaminöfen: „Bei den alten Öfen macht das eigentlich wenig Sinn.“

Neben neuen Regeln zum Heiz-Gesetz: Bußgelder bis 50.000 Euro bei Weiterbetrieb von Kaminöfen

Anlagen, die ohne nachgerüsteten Filter bis Ende 2024 außer Betrieb genommen werden müssen, sind rund 30 Jahre alt. „Für ein technisches Gerät, was dieser Belastung ausgesetzt wird, ist dies ein stolzes Alter“, erklärt Froitzheim. Daher mache in den meisten Fällen eine Neuanschaffung Sinn. Während Verbraucherinnen und Verbraucher für Nachrüst-Sets bis zu 1.000 Euro zahlen müssen, bekomme man neue Öfen bereits ab 500 Euro.

Wer einfach weiterheizt, obwohl der Ofen die Richtlinien überschreitet, muss mit hohen Strafen rechnen. Der Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin wird dies bei der turnusgemäßen Feuerstättenschau feststellen. „Die zuständige Emissionsbehörde fragt die Daten bei uns ab und die Eigentümer werden dann von dort Post erhalten“, warnt Volker Nawroth, Technischer Innungswart der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Kassel im Gespräch mit hna.de. Meist werde zunächst eine weitere Frist gesetzt, im schlimmsten Fall droht jedoch ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. (tt)

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