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Wenn Rentner erben: Rente wird nicht gekürzt – außer in einem speziellen Fall

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Von: Steffen Maas

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Wer als Rentner erbt, blickt besorgt auf die Rentenzahlung. Ob die betroffen ist und wann sich die Rentenversicherung und das Finanzamt einschalten, lesen Sie hier.

Update vom 24. Januar 2023: Schon gewusst? Wenn Rentner pleite sind: Wann Kinder für das Pflegeheim zahlen müssen.

Erstmeldung vom 23. Januar 2023: Hamburg – Eine Erbschaft kann von langer Hand geplant sein oder ganz plötzlich kommen. In den meisten Fällen sorgt die Hinterlassenschaft für etwas Freude in einer traurigen Zeit – sei es aufgrund eines hohen emotionalen Wertes oder weil sich plötzlich die Zahl auf dem Konto vervielfacht. Rentnerinnen und Rentner kriegen bei letzterem eventuell Sorgenfalten: Denn Verbraucher, die Rente beziehen, stellen sich bei unerwarteten Einnahmen automatisch die Frage, ob diese Auswirkungen auf die Rentenzahlung oder eine mögliche Steuererklärung haben. 24hamburg.de klärt auf.

Leistung:Rentenauszahlung
Auszahler:Deutsche Rentenversicherung
Eventuell beeinträchtigt durch:Hinzuverdienstgrenze
Angerechnet wird:Bruttoentgelt, steuerrechtlicher Gewinn, vergleichbare Einkommen wie Vorruhestandsgeld

Auch Rentner erben noch: Nicht nur ältere Verwandte hinterlassen Erbschaft

Wer von erbenden Rentnerinnen und Rentnern hört, zieht höchstwahrscheinlich erstmal die Augenbrauen hoch. Denn mit einer Erbschaft verbinden die meisten Menschen den Nachlass eines verstorbenen, älteren Verwandten – die im Rentenalter gewöhnlicherweise schon weniger geworden sind. Doch zum einen beziehen nicht nur Menschen jenseits der Regelaltersgrenze Rente, sondern auch deutlich jüngere Frührentner, die aufgrund verschiedenster Gründe nicht mehr arbeiten könnten.

Eine ältere Person schreibt handschriftlich „Testament“ auf ein Blatt Papier.
Rentnerinnen und Rentner, die eine Erbschaft erhalten, stehen vor einigen Fragen. © begsteiger/Imago

Außerdem kann es durch tragische Unfälle zu weniger bekannten Erbnachlässen kommen: Verstirbt eine jüngere Person, die keine Kinder hat, erben neben einem eventuellen Ehepartner auch Verwandte der zweiten Ordnung – also Eltern, Geschwister und deren Kinder.

Als Rentner erben: Rentenzahlung wird meist nicht gekürzt

Aber egal, ob das Erbe von Eltern, Tanten, Onkeln oder Kindern stammt: Für Rentnerinnen und Rentner stellt sich automatisch die Frage, ob sich das plötzliche Einkommen auf die Rentenzahlung auswirkt. Die relativ klare und einfache Antwort: Nein. Das weiß auch der Versicherer Allianz, der auf seiner Seite schreibt, hat eine eventuelle Erbschaft keinen Einfluss auf die Rentenzahlung.

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Versicherungskonzern Allianz, auf die Frage, ob eine Erbschaft die Rente beeinflusst

Das gilt im Übrigen für alle Rentenformen, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die für die Rentenauszahlungen zuständig ist, in ihrem Expertenforum unterstreicht. Denn: „Eine Erbschaft zählt nicht als Einkommen“ und hat damit keine Auswirkung auf die Hinzuverdienstgrenze – die zum 1. Januar 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben und bei Erwerbsminderungsrenten angepasst wurde. Als Hinzuverdienst gelten laut DRV unter anderem „Bruttoentgelt, steuerrechtlicher Gewinn (z. B. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb) sowie vergleichbare Einkommen wie Vorruhestandsgeld“.

Heißt: Solange Hinterbliebene vom Erblasser kein Unternehmen erben, das ihnen laufend Gewinn bringt, sind Rentner und ihre Rentenzahlung als Erben auf der sicheren Seite.

Steuerfreie Rentner und die Frage bei plötzlichem Erbe: Wird wieder eine Steuererklärung fällig?

Für wen eine erhebliche Erbschaft jedoch interessant wird: das Finanzamt. Durch Freibeträge und eine Vielzahl von Ausgaben, die Rentner von der Steuer absetzen können, ist ein Großteil der Ruheständler nicht mehr einkommenssteuerpflichtig und hat der lästigen Steuererklärung längst den Rücken gekehrt und investiert seine Zeit lieber in sinnvolle Tätigkeiten wie Gartenarbeit. Doch ändert sich das nochmal, wenn durch einen Erbfall eine größere Summe auf dem Konto landet?

Auch hier ist die einfache Antwort zunächst: nein. Geerbtes Vermögen unterliegt nicht der Einkommenssteuer, weiß etwa das Institut für Wissen in der Wirtschaft. Aber: Eventuell greift eine andere Steuerpflicht. Unter dem klangvollen Namen Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ist geregelt, bei welchen Summen der Staat am Erbe mitprofitieren will. Übrigens: Wenn Rentner Pflege oder einen Platz im Pflegeheim benötigen, können sie wiederum Geld vom Staat zurückbekommen. Darüber hinaus gibt es ein Schonvermögen, das regelt, wie viel Geld Rentner auf dem Konto haben dürfen, wenn sie ins Pflegeheim kommen.

Erbschaftssteuer im Detail: Wer wird wie versteuert und wo liegen die Freibeträge?

Bei der Erbschaftssteuer kommt es vor allem darauf an, in welcher Beziehung sie zum Erblasser stehen. Zunächst wird nämlich dahingehend in Steuerklassen eingeteilt:

Doch die Beziehung zum Verstorbenen (oder lebenden Erblasser) bestimmt auch, ab wann diese Steuerklasse erst wichtig wird. Denn je nach Verwandtschaftsgrad gibt es Freibeträge, unter denen das Erbe zunächst steuerfrei bleibt:

Jeder Euro, der oberhalb dieses Freibetrages liegt, gilt als „steuerpflichtiger Erwerb“ und muss dann gemäß der zuvor erwähnten Steuerklasse versteuert werden. Mit welchem Prozentsatz das passiert, hängt aber nicht nur von der Klassifizierung ab, sondern auch davon, wie weit über dem Freibetrag man landet:

Wert des steuerpflichten Erwerbs bis einschließlich …Prozentsatz (Steuerklasse I)Prozentsatz (Steuerklasse II)Prozentsatz (Steuerklasse III)
75.000 Euro71530
300.000 Euro112030
600.000 Euro152530
6.000.000 Euro193030
13.000.000 Euro233550
26.000.000 Euro274050
über 26.000.000 Euro304350

Lange Tabelle, kurzer Sinn: Nicht nur hat eine Erbschaft in den allermeisten Fällen keinerlei Auswirkungen auf die Rentenzahlung, Rentnerinnen und Rentner sind damit auch weitestgehend steuerfrei unterwegs.

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