Warum weniger als 300 Euro der Energiepauschale auf dem Konto von Rentnern landen
20 Millionen Rentner bekommen im Dezember 2022 die Energiepauschale der Bundesregierung ausgezahlt. 300 Euro – allerdings steuerpflichtig. Was jetzt gilt.
Hamburg/Berlin – Viele Rentner haben lange drauf gewartet, im Dezember erfolgt die Auszahlung pünktlich zum Weihnachtsfest. 300 Euro gibt es für Rentner mit Wohnsitz in Deutschland. Die Ampel-Regierung folgte damit den Forderungen, auch Ruheständlern einen Ausgleich für die hohen Energiekosten zu zahlen. Etwa 20 Millionen Renten- und Versorgungsbezieher profitieren von der Finanzspritze. Doch Obacht: Wer gedacht hat, als Rentner gibt‘s die 300 Euro Energiepauschale steuerfrei, der irrt.
Name der Einmalzahlung: | Energiepreispauschale oder kurz Energiepauschale |
Höhe: | 300 Euro |
Empfänger: | Rentner (Stichtag: 1. Dezember 2022) |
Auszahlung: | bis 15. Dezember 2022 |
300 Euro Energiepauschale für Rentner nicht steuerfrei: Linke spricht von „schwerem handwerklichen Fehler“
Grundsätzlich erhalten die 300 Euro aus Energiepauschale alle Rentner, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Die gute Nachricht: Die Energiepauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt. Auf das Geld muss aber auch aufpasst werden, denn fiese Betrüger wollen Rentnern die Energiepauschale abknöpfen. Bleibt die Frage nach der Steuerpflicht – viele glauben, die 300 Euro gibt es für Rentner steuerfrei überwiesen. Irrtum! Es herrscht eine Einkommenssteuerpflicht – Begründung: Die Energiepauschale für Rentner soll „im Sinne der Steuergerechtigkeit der Steuerpflicht unterliegen.“

Die Linke im Bundestag hat bereits gefordert, die Energiepauschale für Rentner mit kleinen und mittleren Bezügen steuerfrei zu stellen. „Dass Armutsrentner, die netto rund 1150 Euro zur Verfügung haben, Steuern auf die Energiekostenpauschale zahlen sollen, ist ein schwerer handwerklicher Fehler der Ampel“, sagte der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Die Energiepauschale sollte für Rentner mit kleinen und mittleren Bezügen steuerfrei sein.“ Ansonsten würden nach seinen Worten viele Rentner allein wegen der Pauschale in die Besteuerung rutschen.
Wie hoch, die Abgabe ausfällt, wird sich zeigen. Je niedriger die Steuer, desto mehr bleibt von der Pauschale übrig. Wer unter dem Freibetrag bleibt, profitiert sogar von der ganzen Summe. Berufstätige Verbraucher hatten im September eine Energiepauschale von 300 Euro bekommen. Bei Arbeitnehmern mussten 107 der 300 Euro an den Fiskus abgeführt werden. Dieser Betrag gilt für einen Durchschnitts-Vollzeitbeschäftigten, wenn keine weiteren Abzugsbeträge zur steuerlichen Berechnung hinzugezogen werden.
Der Überblick aller wichtigen Termine, wann die Energiepauschale für Rentner ausgezahlt wird:
- Auszahlung durch Rentenzahlstellen bis zum 15. Dezember 2022
- Personen, die Ende Dezember erstmals eine Rente beziehen, kommen beim zweiten Auszahlungstermin zu Beginn des Jahres 2023 zum Zuge.
- Die Auszahlung Anfang Januar erfolgt ebenfalls automatisch. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.
- Wer dann noch immer kein Geld bekommen hat, muss einen Antrag bis 30. Juni 2023 bei der Rentenversicherung stellen.
Übrigens gibt es neben der Energiepauschale für Rentner weitere Preisbremsen, Soforthilfen und Boni im Dezember und Januar. Wer, wie viel Geld erhält, zeigt fr.de in einer Übersicht.
Vorsicht: Energiepauschale kann gepfändet werden – auch 300 Euro der Rentner betroffen?
Übrigens: Die Energiepauschale ist in bestimmten Fällen pfändbar. Das zeigt ein kürzlich erfolgter Beschluss des Amtsgerichts Norderstedt. Demnach sei die Einmalzahlung des Staates, die die Bürger von stark gestiegenen Energiekosten entlasten sollte, im Falle einer drohenden Zwangsvollstreckung nicht geschützt. Die Energiepauschale stellt nach Ansicht des Amtsgerichts keine Sozialleistung dar, die eine Pfändbarkeit untersagen würde. Eine Zweckgebundenheit sei vom Gesetzgeber nicht definiert worden.
Das Urteil bezieht sich auf die September-Auszahlung für Arbeitnehmer, Auszubildende oder auch Minijobber. Ob es auch für Rentner so Anwendung finden wird, bleibt abzuwarten. Übrigens: Dass Rentner die Energiepauschale doppelt ausgezahlt bekommen können, sorgt bei Teilen der Gesellschaft für Kopfschütteln. Übrigens: Die Energiepauschale gilt nicht für Rentner im Ausland.
Anspruch auf Energiepauschale: Was Rentner tun können, wenn sie das Geld nicht erhalten
Normalerweise wird die Energiepauschale automatisch auf das Konto der Rentner überwiesen. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein und die 300 Euro nicht auf Ihrem Konto landen, können Sie einen Antrag auf Nachzahlung der Energiepauschale für Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.