250 Euro pro Kind: Warum man das Kindergeld in der Steuererklärung angeben sollte
Das Kindergeld wurde im Jahr 2023 teils deutlich erhöht. Es ist grundsätzlich steuerfrei – trotzdem sollten Eltern es in ihrer Steuererklärung angeben.
Update vom 13. Januar 2023: Schon gewusst? Kinderkrankengeld bekommen Eltern, wenn das Kind krank zu Hause ist. Es kann bis zu 100 Prozent des Nettogehalts abdecken – wie hoch das Kinderkrankengeld ist und wie die Auszahlung funktioniert.
Erstmeldung vom 5. Januar 2023: Hamburg – Familien in Deutschland können seit Beginn des Jahres 2023 mit einer zumindest etwas größeren Entlastung rechnen. Das Kindergeld wurde auf 250 Euro erhöht und liegt damit für das erste Kind 31 Euro höher als noch 2022. Grundsätzlich ist der Erhalt des Kindergeldes steuerfrei, es sollte jedoch trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden.
Staatliche Leistung: | Kindergeld |
Wer erhält es: | Eltern mit Kindern |
Höhe der Auszahlung pro Monat 2022: | Mindestens 219 Euro |
Höhe der Auszahlung pro Monat 2023: | 250 Euro |
Kindergeld in der Steuererklärung angeben: Dokument „Anlage Kind“ ausfüllen
Seit Beginn des Jahres 2023 erhalten Eltern 250 Euro Kindergeld pro Monat für jedes Kind. Das erhaltene Kindergeld muss nicht versteuert werden, kann jedoch Vorteile bringen, wenn es in der Steuererklärung angegeben wird. Damit können häufig Steuern gespart werden. Unter Umständen kann es für Familien besser sein, den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung geltend zu machen, anstatt Kindergeld zu erhalten. Der Kinderfreibetrag senkt die Steuerlast, Kindergeld wird hingegen monatlich ausgezahlt.
Eltern müssen sich zwischen diesen beiden Alternativen entscheiden: Beides zu beziehen, ist nicht möglich. Der Vorteil für Familien: Wird das Kindergeld in der Steuererklärung angegeben, prüft das Finanzamt, welche Möglichkeit für Eltern günstiger ist. Dazu muss das Dokument „Anlage Kind“ ausgefüllt und der Steuererklärung beigefügt werden. Dieses Vorgehen wird „Günstigerprüfung“ genannt und wird für jedes Kind individuell durchgeführt. Die Auszahlungstermine vom Kindergeld im Jahr 2023 stehen bereits fest.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag – Günstigerprüfung findet die für Familien bessere Alternative
Durch die Günstigerprüfung soll die größere Entlastung für Eltern gefunden werden. Dazu müssen zwei Rechenergebnisse miteinander verglichen werden. Zunächst wird die Steuerlast für Eltern berechnet, der Kinderfreibetrag wird dabei außen vor gelassen. Im zweiten Schritt wird die Steuerlast dann inklusive des Kinderfreibetrages berücksichtigt. Die Differenz aus beiden Werten wird dann mit dem Kindergeldanspruch verglichen. Je nachdem, welcher Wert höher ist, stellt die günstigere Variante dar.
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Der Kinderfreibetrag lohnt sich oftmals vor allem bei höheren Einkommen. Das Kindergeld sollte jedoch so oder so beantragt werden, damit das Finanzamt eine Grundlage zur Berechnung hat. Der Antrag auf Kindergeld kann kinderleicht online ausgefüllt werden. Beim Kinderfreibetrag wird die Steuerlast der Eltern schlichtweg reduziert. Die Höhe des Kinderfreibetrages liegt seit dem 1. Januar 2023 bei 8952 Euro für beide Eltern zusammen. Kindergeld oder den Kinderfreibetrag können Eltern auch erhalten, wenn das Kind schon über 18 Jahre alt ist. Auch wenn das Kind ein Einkommen erhält, kann Kindergeld beantragt werden.