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Das Erbe rechtzeitig regeln: Was Rentner 2023 im Testament beachten sollten

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Von: Robin Dittrich

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Es ist besonders wichtig, dass Rentner ihre Vorsorge für das Erbe frühzeitig regeln. Insbesondere das Verfassen eines Testaments ist dabei entscheidend.

Update vom 13. April 2023: Nach Tod eines Angehörigen: So ist die gesetzliche Erbreihenfolge geregelt. Wer erhält das Erbe laut Gesetz, wer muss sich hinten anstellen?

Verfügung:Testament
Form:Verfügung von Todes wegen
Gesetz:Paragraf 1937 BGB
Kein Testament erstellt:Gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft

Erstmeldung: Hamburg/Berlin – Gemäß Paragraph 857 des Bürgerlichen Gesetzbuches werden die Besitztümer eines Verstorbenen auf seine Erben übertragen. Wenn zum Zeitpunkt des Todes kein Testament erstellt wurde, greift die gesetzliche Erbfolge. Insbesondere Rentner sollten daher frühzeitig über das Verfassen eines Testaments nachdenken.

Erbe regeln: Auch Rentner sollten sich rechtzeitig um ein Testament kümmern

Wer auch als Rentner seine Erbfolge selbst festlegen möchte, sollte ein Testament aufsetzen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Verfügung über das eigene Vermögen, die im Falle des Todes wirksam wird. In der Regel muss ein Testament für die Regelung des Erbes handschriftlich, eigenhändig und lesbar verfasst werden. Auf dem Testament sind verschiedene Angaben des sogenannten Erblassers immens wichtig, andernfalls kann es seine Gültigkeit verlieren. Dazu zählen das Datum, der Ort, der volle Name sowie die eigene Unterschrift. Die Formulierung muss so klar gewählt worden sein, dass es nicht falsch interpretiert werden kann.

Nachlass
Ein Testament wird verfasst. © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Kann ein Rentner sein Testament, etwa aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr selbst verfassen, kann er einen Rechtsanwalt oder Notar beauftragen. Dieser stellt sicher, dass das Testament im Sinne des Erblassers verfasst wird. Auch eine Beglaubigung des Testaments beim Notar ist eine Möglichkeit – das geht auch bei einer Patientenverfügung. Das Aufsetzen eines Testaments beim Anwalt oder Notar ist jedoch mit Kosten verbunden – gültig ist es bei Einhaltung der Formvorschriften auch ohne diese Wege.

Sollten Rentner zum Erbe wissen: Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge in Kraft

Das Schreiben eines Testaments ist vor allem für Rentner wichtig, denen die gesetzliche Erbfolge nicht zusagt. Die besagt, dass zunächst die eigenen Kinder sowie Ehepartner erben. Gibt es diese nicht, geht das Eigentum an die übrige Verwandtschaft. Als Erbe kann jede Person festgesetzt werden, dazu zählen auch juristische Personen – aber keine Tiere. Geschrieben werden darf ein Testament von jedem Verbraucher in Deutschland, der über 18 Jahre alt ist. Wer sein Testament schon mit 16 Jahren verfassen möchte, kann das nur in Anwesenheit eines Notars. Ein Testament wird jedoch wichtiger, je älter man wird.

Diese Voraussetzungen gelten für ein Testament:

Auch wenn es unangenehm ist, sich mit dem eigenen Ableben zu beschäftigen, rückt dieses Ereignis im Alter unausweichlich näher. Im Falle des Todes eines Verbrauchers müssen einige bürokratische Hürden genommen werden. Wenn der Verstorbene verheiratet war, erhalten Hinterbliebene oft eine Witwenrente und können im Sterbevierteljahr auch die Rente des Verstorbenen beziehen. Es ist in der Regel sinnvoll, ein Testament zu erstellen, um eine klare Erbfolge zu bestimmen. Alternativ kann auch ein Erbvertrag abgeschlossen werden, der jedoch im Vergleich zum Testament in der Regel unwiderruflich ist.

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