Einmalzahlung als Abschlag im Dezember: So kommen Sie an die Gas-Soforthilfe vom Staat
Im Dezember 2022 soll es eine Einmalzahlung als Abschlag für Gaskunden vom Staat geben. Die Soforthilfe soll wegen der Energiekrise für Entlastung sorgen.
Berlin/Hamburg – Der Staat wird im Dezember 2022 für Verbraucher die Gas-Rechnung und Heizkosten bezahlen – das hat die Bundesregierung am Mittwoch, 2. November, nach einem Vorschlag der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme beschlossen. Die milliardenschwere finanzielle Soforthilfe für Gaskunden soll als Einmalzahlung bzw. Abschlag dabei helfen, den Zeitraum zu überbrücken, bis im Februar die Gaspreisbremse in Deutschland greift und die hohen Energiekosten gedeckelt werden sollen.
Name: | Gaspreisbremse (erste Stufe) |
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Art: | Einmalzahlung, Soforthilfe |
Wann: | Dezember 2022 |
Für: | Gaskunden und Wärmekunden als Endverbraucher |
Soforthilfe per Abschlag im Dezember 2022: Das gilt für Gaskunden
Um den Aufwand zu reduzieren, schüttet die Bundesregierung das Geld ganz oben in der Lieferkette aus – von wo es nach unten zu den Endverbrauchern verteilt werden soll. Das heißt: Die Einmalzahlung als Abschlag bekommt zunächst der Gas-Versorger. Für die Kunden, die einen direkten Vertrag mit den Versorgern haben und regelmäßig den vereinbarten Abschlag zahlen, bedeutet die Soforthilfe kein Plus auf dem Konto, sondern einfach, dass sie im Dezember 2022 kein Geld an den Gaslieferanten zahlen müssen.
Konkret entfällt für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas, die [Kunden mit Standardlastprofilen] sind, im Dezember 2022 die Pflicht, eine vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten.
Zum Standardlastprofil (SLP) zählen Kunden, die als kleinere Verbrauchsstellen bezeichnet werden – also Privathaushalte, größere Wohnungseinheiten und kleine Gewerbekunden einem moderaten Jahresverbrauch. Wer seinen Abschlag im Dezember trotzdem freiwillig zahlt – dementsprechend auch versehentlich –, der kriegt sein Geld bei der nächsten Rechnung vom Lieferanten zurück, schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) in einer Info-Mitteilung.
Einmalzahlung als Gaspreisbremse: Das gilt für Wärmekunden im Dezember 2022
Bei den (Fern-)Wärmelieferungen, also den Heizkosten, entscheiden die Wärmeversorger, wie die Entlastung für die Kunden abläuft. Wichtig ist: Auch sie sind verpflichtet, den Kunden ihre genaue Rechnung oder den Abschlag für Dezember 2022 in einer Form zu kompensieren. Das muss bis zum 31. Dezember passieren, unterstreicht das BMWK.
Wie genau sie dabei vorgehen, bleibt den Wärmeversorgungsunternehmen überlassen: Auch sie können den Kundinnen und Kunden mitteilen, dass ihre Abschlagszahlung im letzten Monat des Jahres nicht fällig wird. Laut Wirtschaftsministerium haben sie jedoch auch die Möglichkeit, den Abschlag zunächst einzufordern und dann zurückzuzahlen.

Einmalzahlung im Dezember 2022: So kommen Mieter an das Geld der Gas-Soforthilfe
Doch was bedeutet das für Mieter? Die haben in den allermeisten Fällen nämlich keinen direkten Vertrag mit einem Gas- oder Wärmeversorger. Sie zahlen zwar monatlich auch einen Abschlag, allerdings gegenüber dem Vermieter im Rahmen der Zahlung für die Warmmiete.
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Die meisten Mieter werden ihren Mietvertrag vor der Explosion der Energiepreise abgeschlossen haben. Der monatliche Abschlag wird deshalb noch moderat sein, weil bei der Schätzung der Heizkosten mit deutlich geringeren Preisen gerechnet wurden. Das heißt: Mit der Betriebskostenabrechnung im Frühjahr 2023 kommt auf Bürgerinnen und Bürger im Mietverhältnis eine saftige Nachzahlung zu, weil ihr Abschlag nicht mehr gereicht hat, um die tatsächlichen Kosten zu decken.
Genau an dieser Stelle soll dann auch für Mieter die finanzielle Entlastung der Bundesregierung greifen: Vermieter werden durch die Maßnahme der Bundesregierung verpflichtet, die Zahlung mit der Endkostenabrechnung zu verrechnen. Das heißt: Der Zeitpunkt, an dem den Mieter eigentlich auf einen Schlag die volle Wucht der Preiserhöhungen in Form von einer Nachzahlung getroffen hätte, wird durch die Einmalzahlung der Gas-Hilfe etwas abgemildert.
Gas-Soforthilfe: Was konkret muss der Verbraucher jetzt tun?
- Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihrem Gaslieferanten eine Einzugs-Ermächtigung erteilt haben, dann müssen sie nichts weiter tun. Dann ist der Lieferant in der Pflicht.
- Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dauerauftrag erteilt haben, dann müsste dieser für Dezember geändert werden. Anderenfalls wird der zu viel überwiesene Betrag in der Jahresabrechnung verrechnet.
- Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher monatlich eine Überweisung selbst vornehmen, müssen sie dies im Dezember nicht tun.
- Bei Mietenden und in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gelten die erwähnten Besonderheiten: Hier muss der Vermietende bzw. die WEG informieren und die Entlastung kommt dann im Rahmen der Heizkostenabrechnung im Frühjahr 2023.
- Mieter, deren Abschläge seit dem Februar erhöht wurden oder die seit dem Februar einen neuen Mietvertrag geschlossen haben, können ihre Überweisung des Abschlages entsprechend kürzen oder um eine Erstattung des überzahlten Betrages bitten. Sie können aber auch untätig bleiben und das Geld im Zuge der Endkostenabrechnung erhalten. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klima)
Für viele bedeutet das, dass die drohende Nachzahlung zumindest nicht mehr ganz so heftig ausfallen wird. Für manche, die sich vielleicht an die zahlreichen Aufrufe zur Reduzierung des Energieverbrauchs gehalten haben, könnte die Finanzspritze der Bundesregierung aus einer kleinen Nachzahlung stattdessen sogar eine kleine Auszahlung aufs Konto im Frühjahr 2023 bedeuten.
Dezember-Soforthilfe soll Zeit überbrücken bis die Gaspreisbremse greift
Die Einmal-Maßnahme soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Verbraucher finanzielle Notsituationen in den kalten Wintermonaten umgehen können und soll die Phase überbrücken, in der die Gaspreisbremse – die ab Februar greifen soll – noch nicht regulierend in die hohen Energiekosten eingreift. Das BMWK hofft deshalb: „Der Verzicht auf die Voraus- oder Abschlagszahlung bzw. die finanzielle Kompensation im Dezember dient dazu, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entlastung bereits in diesem Winter zugutekommt.“ Ebenfalls im Dezember kommt zudem die Energiepauschale für Rentner, bei der 300 Euro auf das Konto der Rentenempfänger ausgezahlt werden. Übrigens: Die Energiepauschale gilt nicht für Rentner im Ausland.
Die Bundesregierung hatte die Maßnahme in einer Kabinettssitzung am Mittwoch, 2. November 2022, beschlossen. Dabei wurde auch der langersehnte Nachfolger für das 9-Euro-Ticket, das 49-Euro-Ticket, beschlossen. Das 49-Euro-Ticket soll am 1. Januar an den Start gehen und nicht nur im HVV, sondern wie der Vorgänger für den Nahverkehr im ganzen Bundesgebiet gelten.