Soforthilfe im Dezember: So hoch fällt die Entlastung beim Gas für Sie wirklich aus
Im Dezember kommt die Soforthilfe für den Gas-Abschlag. Wie hoch Ihre Entlastung tatsächlich ausfällt, verrät der Rechner der Verbraucherzentrale.
Hamburg/Berlin – Nach den immensen Teuerungen der letzten Monate soll die Einmalzahlung als Abschlag im Dezember, die Gas-Soforthilfe vom Staat für eine Entlastung im Portemonnaie der Bürger sorgen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung, die im November einem Vorschlag der Experten-Kommission Gas und Wärme folgte, wird Verbrauchern der Abschlag für Dezember vom Staat bezahlt.
Doch was die wenigsten wissen: Die Höhe der Soforthilfe erfolgt nach einer umständlichen Rechenformel. Das heißt: Die Entlastung entspricht nicht unbedingt dem Dezember-Abschlag. Mithilfe eines Rechners der Verbraucherzentrale kann jeder genau kalkulieren, wie hoch der Erhalt der Dezember-Soforthilfe tatsächlich ausfällt.
Eingetragener Verein: | Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) |
Gründung:\t | 1. November 2000 |
Sitz: | Berlin |
Vorsitz:\t | Ramona Pop |
Soforthilfe im Dezember: So hoch fällt die Entlastung beim Gas für Sie aus
Die milliardenschwere finanzielle Soforthilfe für Gaskunden soll als Einmalzahlung helfen, den Zeitraum zu überbrücken, bis im Februar die Gaspreisbremse zur Deckelung der Energiekosten greift. Bei einigen allerdings kommt der Abschlag im Dezember, die Gas-Soforthilfe erst 2023 an. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Energie über den Vermieter bezogen und abgerechnet wird. Der verrechnet den Zuschuss dann unter Umständen erst mit der jährlichen Heizkostenabrechnung. Mit dem Rechner der Verbraucherzentrale können Sie dennoch schon jetzt sehen, wie hoch die Dezember-Entlastung für Sie wirklich ausfällt.

Soforthilfe im Dezember: Entscheidend ist der Verbrauch, nicht der Abschlag
Denn: Die Abschlagszahlung erfolgt nach einer bestimmten Rechenformel. Darum entspricht die Soforthilfe nicht immer dem im Dezember gezahlten monatlichen Abschlag. Die Frage „Wie viel Geld spare ich durch die Dezember-Soforthilfe“ lässt sich also gar nicht so einfach beantworten.
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Verbraucherzentrale warnt: auch Teil-Rückzahlungen der Soforthilfe möglich
Abgerechnet wird nämlich erst bei der nächsten jährlichen Abrechnung durch Ihren Versorger, erklärt die Verbraucherzentrale. Das bedeutet: War der Dezember-Abschlag zu hoch bemessen und die tatsächliche Entlastung fällt niedriger aus, müssen Sie nachzahlen. War der Abschlag hingegen zu niedrig bemessen und die tatsächliche Entlastung fällt höher aus, erhalten Sie bei der Jahresabrechnung ein Guthaben.
Gas-Soforthilfe: Was muss ich als Verbraucher jetzt tun?
- Die Entlastungen für Gas und Wärme landen automatisch beim Kunden.
- Das bedeutet: Wenn Verbraucher und Verbraucherinnen ihrem Gaslieferanten eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen sie nichts weiter tun. Laut Energie-Branchenverband können die Versorgungsunternehmen auf den Einzug verzichten oder den Betrag unverzüglich zurücküberweisen.
- Wer das Geld monatlich überweist, kann darauf im Dezember verzichten. Wer es trotzdem macht, erhält die Entlastung über die Jahresabrechnung. Gleiches gilt für Daueraufträge.
- Bei Mieterinnen und Mietern kommt die Entlastung erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung an. Für Mieter, deren Nebenkostenvorauszahlung bereits in den letzten neun Monaten erhöht wurde sowie für Mieter, die in den letzten neun Monaten erstmals einen Mietvertrag mit bereits erhöhten Nebenkosten abgeschlossen haben, gelten andere Regeln: Sie können einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung im Dezember zurückhalten oder sie bekommen diesen Anteil als Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung 2022 berücksichtigt.
- Mit der Übernahme des Dezember-Abschlags ist nicht alles erledigt. Denn: Wie hoch der Entlastungsbetrag für Gaskunden am Ende genau ist, wird in einem zweiten Schritt über die Jahresabrechnung ermittelt.
Bei Fernwärmekunden soll es keine genauere Abrechnung geben – aufgrund anderer Vertragsstrukturen als bei Erdgas. Hier soll es bei der pauschalen Zahlung bleiben.
Abschlag für den Dezember: Jahresabrechnung entscheidet über die Höhe
Erst über die Jahresabrechnung wird der genaue Entlastungsbetrag für den Dezember 2022 ermittelt – und zwar nach dieser Formel: Der erstattete Abschlag entspricht dem im Dezember gültigen kWh-Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 für den jeweiligen Haushalt veranschlagt hat, zuzüglich einem Zwölftel des Jahresgrundpreises. Der genaue Entlastungsbetrag für den Dezember 2022 lässt sich über den Rechner der Verbraucherzentrale ermitteln.
Einige Verbraucherinnen und Verbraucher wissen bereits, wie viel sie im Dezember über die Soforthilfe einsparen – weil ihr Anbieter den Abschlag nicht eingezogen hat: Diese Energieversorger erlassen Gas-Kunden im Dezember den Abschlag. Das gilt aber nur dann, wenn Sie ein Lastschriftverfahren abgeschlossen haben und der Versorger die Soforthilfe direkt auf den Dezember-Abschlag verrechnet.