Pfandflaschen sammeln: Wann Sie dafür Steuern zahlen müssen
Das Sammeln von Pfandflaschen ist eine gewerbliche Tätigkeit. Klingt kurios, ist aber wahr. Ob Steuern zu zahlen sind, entscheidet die Höhe der Einnahmen.
Update vom 28. Februar 2023: Wer im Supermarkt vor dem Leergut-Automaten steht, ärgert sich mitunter über die Massen an Pfandflaschen, die jemand abgibt. Aber gibt‘s dafür eigentlich ein Limit? Wie viele Pfandflaschen man auf einmal abgeben darf.
Erstmeldung: Hamburg – Das Thema Armut ist auch im reichen Deutschland schon immer ein Problem gewesen. Zwar hält sich hierzulande die Zahl der Obdachlosen gegenüber Ländern wie Amerika, in denen es kaum ein Auffangsystem für Arbeitslose wie bei uns das Bürgergeld gibt, in Grenzen. Dennoch leben auch hier viele Menschen auf der Straße, weil sie durchs System rutschen, oder in Armut in kleinen Sozialwohnungen, während Einkommen, Bürgergeld oder Rente kaum zum Leben reichen.
Meist sind es diese Menschen, die man als Pfandsammler kennt, für die es um jeden Cent geht. Und das Sammeln von Pfandflaschen, die dann im Supermarkt wieder gegen Bargeld eingetauscht werden, kann sogar richtig lukrativ sein. So lukrativ, dass sogar Steuern fällig werden?
Flaschensammeln | Sammeln von Flaschen für Pfand-Rückgabe im Supermarkt |
rechtliche Lage | Pfandsammeln in ein Gewerbe |
Pfandsammeln steuerpflichtig? | wenn Summe Grundfreibetrag übersteigt |
Grundfreibetrag 2023 | 10.908 Euro für Einzelpersonen |
Pfandflaschen sammeln im Steuerrecht: Flaschensammeln ist eine berufliche Tätigkeit
Pfandsammeln wird in Deutschland von Bürgern nicht unbedingt als eine berufliche Tätigkeit angesehen. Wer Pfand sammelt, ist entweder so arm, dass er auf der Straße lebt und neben dem Sammeln von Pfandflaschen zum Beispiel auch aufs Betteln angewiesen ist. Oder man nutzt die Pfandflaschen, um ein zu geringes Einkommen aufzustocken. Sogar manche Rentner gehen aus Angst vor der Altersarmut mittlerweile auf die Straße, um Flaschen zu sammeln.

Vom Gesetz her müssten Pfandsammler allerdings ein Gewerbe anmelden, um der Tätigkeit überhaupt nachgehen zu dürfen. Ein Sprecher des NRW-Finanzministeriums teilte der Rheinischen Post mit, dass selbstständige, nachhaltige Tätigkeiten mit Gewinnerzielung gewerbliche Tätigkeiten sind: „Danach kann auch ein Pfandflaschensammler diese Kriterien erfüllen, so dass er mit seinem Gewinn gewerbliche Einkünfte erzielt.“

Auf Grund der Natur der Tätigkeit und der Situation der meisten Pfandsammler wird das kaum bei jedem der Fall sein und eine Steuererklärung ist für jemanden, der auf der Straße leben muss, auch eher selten Priorität. Rein theoretisch wäre es aber der rechtlich richtige Weg und sollte auf jeden Fall von Pfandsammlern beachtet werden, die mit dem Flaschensammeln ihr Gehalt aufstocken und ohnehin bereits eine Erklärung abgeben. Die Einkünfte aus dem Pfandsammeln kommen in die Anlage G der Steuererklärung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Sammeln von Pfand ist in diesem Fall steuerpflichtig
Nicht jeder Pfandsammler muss aber auch Steuern auf die Einkünfte zahlen. Die Geldsumme, die aus dem Sammeln von Pfandflaschen im Jahr erzielt wird, unterliegt denselben Regeln wie andere Einkünfte auch. Dementsprechend kann sie unversteuert bleiben, wenn sie unter dem Grundfreibetrag liegt.
Der Grundfreibetrag betrug für das Jahr 2021 9.744 Euro und für das Jahr 2022 zunächst 9.984 Euro. Diese Summe wurde als Teil des Steuerentlastungspakets auf Grund der rekordhohen Inflation allerdings rückwirkend auf 10.347 Euro erhöht. Der Grundfreibetrag für 2023 beträgt aktuell 10.908 Euro für Einzelpersonen. Wer weniger als das verdient oder an Pfand sammelt muss keine Steuern zahlen.
Wer mit seinen Einkünften aus dem Flaschensammeln deutlich darüber liegt – wie zum Beispiel ein Flaschensammler, den RTL 2019 in einer Doku vorstellte und der 23.000 Euro an Pfand beim „Rock am Ring“-Festival sammelte – muss die Einnahmen als gewerbliche Einkünfte versteuern.
Aufgepasst: Was beim Sammeln von Flaschen erlaubt und was verboten ist
Beim Sammeln von Pfandflaschen stellt sich für Verbraucher auch die Frage, inwieweit diese Tätigkeit erlaubt ist. Sollte es sich um Flaschen oder Getränkedosen handeln, die leer und verweist auf der Straße herumliegen, ist das Einsammeln normalerweise kein Problem.
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Werden Flaschen aus öffentlichen Mülltonnen wie etwa am Bahnhof oder in Innenstädten geholt, befindet man sich bereits in einer Grauzone. Ähnlich wie beim Containern bzw. „Dumpster-Diving“ gehört nämlich der Inhalt eigentlich dem Besitzer des Abfalleimers. Allerdings sind beim Pfandsammeln die Beträge so gering und auf Grund der Tatsache, dass das Pfand aus dem Müll vom Besitzer ohnehin nicht wieder herausgeholt wird, ist das Einsammeln der Flaschen zwar rechtlich verboten, allerdings meist geduldet.
Anders sieht es bei Mülleimern von Privatpersonen aus. Wer in Wohngegenden von Haus zu Haus geht und dort in den Abfalltonnen nach Pfand sucht, macht sich strafbar.