Frührente aus gesundheitlichen Gründen – welche Regeln für Rentner gelten
Die gesetzliche Altersrente liegt bei 65 Jahren. Eine Frührente aus gesundheitlichen Gründen wirft einige künftige Rentner aus der Bahn. Das müssen Betroffene dazu wissen.
Update vom 2. März 2023: Frauen haben sich oft um die Erziehung der Kinder gekümmert – und nicht in die Rentenkasse eingezahlt. Das sorgt für Herausforderungen als Rentner – wie hoch die Rente einer Hausfrau ist. Mitunter ist auch die Ernährung schuld an dem Befinden eines Rentners. Aus diesem Grund ist es wichtig, bei der Ernährung darauf zu achten, dass ausreichend Vitamine zugeführt werden – auch wenn das Hungergefühl im Alter häufig geringer ist. Gesunde Ernährung im Alter ist daher wichtig und für Rentner die richtigen Vitamine lebensnotwendig.
Erstmeldung: Hamburg – Die aktuelle gesetzliche Rente tritt ab 65 Jahren in Kraft. Unter Umständen kann schon vorher in Rente gegangen werden. Auch eine Frührente aus gesundheitlichen Gründen kann für einen vorzeitigen Renteneintritt sorgen. Das müssen Sie dazu wissen.
Rentner: | Eine nicht mehr oder überwiegend nicht mehr erwerbstätige Person, die ihren Lebensunterhalt aus einer Rente bestreitet |
Rente: | Gesetzliche oder private Versicherungsleistung |
Abgrenzung Privatier: | Leben von ihrem angesparten Vermögen |
Abgrenzung Pensionär: | Erhalten statt einer Rente eine Pension, also eine meist staatliche Versorgungsleistung, die nicht auf vorher eingezahlten Beiträgen beruht, sondern auf dienstzeitbezogenen Versorgungsansprüchen |
Was Rentner über Erwerbsminderungsrenten wissen müssen
Ein Rentner ist eine nicht mehr oder überwiegend nicht mehr erwerbsfähige Person, die ihren Lebensunterhalt aus einer Rente bestreitet. Darunter fallen in der Regel vor allem ältere Menschen. Das gesetzliche Rentenalter liegt bei 65 Jahren, unter Umständen ist ein Renteneintritt ab 63 Jahren möglich. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten gehen kann, das Rentenalter aber noch nicht erreicht hat, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Derweil bezieht der TV-Moderator Thomas Gottschalk eine Rente in dreistelliger Höhe.
Laut der Deutschen Rentenversicherung soll die Erwerbsminderungsrente dabei das fehlende Einkommen ersetzen. Wenn immerhin noch in Teilzeit gearbeitet werden kann, ergänzt die Rente das noch erzielte Einkommen nur. Wichtig ist: Erwerbsminderungsrente kann nur beantragt werden, wenn die reguläre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht wurde. Bevor die Erwerbsminderungsrente beantragt werden kann, wird geprüft, ob der erwerbsmindernde Zustand behoben werden kann. Die Möglichkeiten dafür sind vielfältig.

Die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente
Verbraucher sollen vor Rentenerhalt ihre Erwerbsfähigkeit zunächst durch eine medizinische Rehabilitation verbessern. Auch eine berufliche Umorientierung kann die Erwerbsminderungsrente verhindern – sie wird als berufliche Rehabilitation bezeichnet. Die klare Ansicht der Deutschen Rentenversicherung: „Reha kommt vor Rente.“ Sollte beides nicht möglich sein, beurteilt die Rentenversicherung, wie viele Stunden täglich der gesundheitlich geschädigte Verbraucher noch arbeiten kann. Im Ergebnis wird festgestellt, ob „eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung infrage kommt.“
Der Renteneintritt nach 63 Jahren ist möglich, wenn mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt wurde. Für die Erwerbsminderungsrente müssen Verbraucher mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein – die sogenannte Wartezeit. Zusätzlich müssen für mindestens drei der letzten fünf Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt worden seien. Dazu zählen auch freiwillig gezahlte Beiträge, die beispielsweise von Selbstständigen aufgebracht wurden. Auch eine nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege zählt dazu – die häusliche Pflege kann auch die Rente erhöhen.
Rente wegen voller Erwerbsminderung – das müssen Sie wissen
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Personen, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Gründe dafür können Krankheit oder eine Behinderung sein. Das bezieht sich nicht nur auf die vorher ausgeführte Arbeit, sondern auf alle möglichen Tätigkeiten. Wer gilt als voll erwerbsgemindert? Verbraucher, die in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder einer ähnlichen Einrichtung beschäftigt sind. Auch voll erwerbsgemindert ist, wer aufgrund von Art und Schwere der Behinderung gar keine Tätigkeit mehr ausführen kann.
Es ist durchaus möglich, die Rente wegen voller Erwerbsminderung zu erhalten, obwohl vor Eintritt der Erwerbsminderung noch keine fünf Jahre Wartezeit erfüllt sind. Dazu müssen Personen dann allerdings 20 Jahre Wartezeit erfüllen und in diesem Zeitraum dauerhaft erwerbsgemindert sein. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen voll erwerbsgeminderte Personen einen Hinzuverdienst von 17.820 Euro erhalten. Vor der Aufnahme eines Nebenjobs sollten voll Erwerbsgeminderte überprüfen, ob ein Job mit einem Hinzuverdienst Auswirkungen auf ihre Rente hat.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – hier gelten Sonderregelungen
Als teilweise erwerbsgemindert gilt, wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung täglich zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann. Die Rente soll dann nur als Ergänzung zu einer Teilzeitbeschäftigung zählen und ist deshalb halb so hoch wie bei einer vollen Erwerbsminderung. Die Hinzuverdienstgrenze wird bei teilweiser Erwerbsminderung individuell berechnet. Grundsätzlich liegt die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 bei 35.650 Euro. Sollte diese überschritten werden, kann die Rente gekürzt werden.
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Wer aus medizinischer Sicht als teilweise erwerbsgemindert gilt, aber arbeitslos ist, kann sogar die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Sonderregelungen gibt es für die Jahrgänge bis 1961: Wer aus diesen Jahrgängen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen berufsunfähig wird, kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Das gilt unter anderem, wenn der bisherige Beruf nicht mehr oder nur weniger als sechs Stunden täglich ausgeführt werden kann. Zu prüfen ist dann, ob dann noch umgeschult werden kann. Stichwort: berufliche Rehabilitation.