Was mit dem Haus passiert, wenn Rentner ins Pflegeheim müssen
Wenn Rentner ins Pflegeheim müssen, soll das eigene Haus unter Umständen verkauft werden. Kinder können das Vermögen vor dem Sozialamt schützen.
Update vom 23. Februar 2023: Müssen Rentner ihre Fahrtauglichkeit unter Beweis stellen, haben sie offenbar oftmals das Nachsehen. Eine MPU für Rentner ist besonders hart – Anwalt gibt zwei Tipps, der Untersuchung zu entgehen. Und: Wenn Rentner im im Pflegefall ihr Haus auf die Kinder überschreiben, müssen sie einiges beachten.
Erstmeldung: Hamburg – Dass die Eltern ins Pflegeheim müssen, ist für die Kinder oft keine schöne Situation – auch nicht für Rentner selbst. Es ist eine emotionale Belastung und gleichzeitig muss man sich noch um eine ganze Menge Papierkram und natürlich um die Finanzierung kümmern. Da Pflegeheime in Deutschland teuer sind, ist besonders der letzte Punkt oft ein Problem, auch wenn man einige Heimkosten per Steuererklärung vom Staat zurückbekommen kann. Rentner, die eine Immobilie haben, müssen diese unter Umständen verkaufen, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Wenn die Kinder das verhindern wollen, gibt es verschiedene Vorgehensweisen.
Fall | Pflegeheim |
Kostendeckung | Pflegekasse, Rente, Vermögenswerte, Sozialamt, Elternunterhalt |
Schonvermögen | 5.000 pro Person + eigene Immobilie für Ehepartner |
Vermögensschutz bei leerstehender Immobilie | verkaufen, den Kindern verkaufen, den Kindern schenken |
Rente, Vermögen, Immobilien: So bezahlt sich das Pflegeheim
Wenn Rentner ins Pflegeheim kommen, zahlt einen Teil die Pflegeversicherung. Danach wird für die monatliche Pflegeheimrechnung, die in Deutschland im Durchschnitt 2.179 Euro (Stand 2022) an Eigenanteil enthält, zunächst die Rente herangezogen. Lediglich ein kleines Taschengeld von 121,23 Euro im Monat (Stand Dezember 2022), das die Pflegeheimbewohner behalten dürfen, ist davon ausgenommen.
Wenn die Rente inklusive Witwer- oder Witwen-Renten nicht ausreicht, wird auf finanzielle Rücklagen, Vermögenswerte, Aktien oder sonstige Wertbesitze zurückgegriffen, die ein Rentner hat – unter anderem auch eigene Immobilien oder Grundstücke. Fast alle Rentner kennen es derweil: Die Augen erfüllen plötzlich ihren Zweck nicht mehr zur vollsten Zufriedenheit – die Alterssichtigkeit ist eingetreten.

Wenn auch diese Werte nicht ausreichen, bezahlt entweder die Sozialhilfe die fehlende Differenz oder die Kinder werden zu Zahlungen verpflichtet. Der sogenannte Elternunterhalt muss seit Januar 2020 aber erst ab einem Jahresbruttoumsatz von 100.000 Euro gezahlt werden.
Um Rentner im Pflegeheim vor dem Bankrott zu schützen, gibt es außerdem ein sogenanntes Schonvermögen. 5.000 Euro darf jeder Rentner, bei Ehepaaren also 10.000 Euro, auf dem Konto haben, die nicht für die Deckung der Pflegeheimkosten genutzt werden müssen und die für das Sozialamt unantastbar sind.
Beide Eltern im Pflegeheim: Das passiert mit dem Haus von Rentnern
Wenn die Eltern ins Pflegeheim kommen und das gemeinsame Haus oder die Wohnung deshalb leer steht, dann kann es unter Umständen nötig sein, dass die Immobilie verkauft werden muss. Vielen Verbrauchern liegt das Elternhaus aber am Herzen und wer es nicht aufgrund der hohen Pflegeheimkosten verlieren will, kann verschiedene Maßnahmen ergreifen.
Am einfachsten ist es, wenn ein Ehepartner ins Pflegeheim kommt und ein Teil des Rentner-Paares noch in der eigenen Immobilie lebt. Dann zählt diese zum Schonvermögen des Paares und ist somit außer Reichweite des Sozialamts – sofern es sich um eine angemessene Immobilie handelt und nicht etwa um eine Luxus-Villa.
Sollten beide Eltern im Pflegeheim leben, bleiben Kindern drei Möglichkeiten: Das Haus kann entweder verkauft werden, von den Kindern gekauft werden oder bereits frühzeitig von den Eltern geschenkt und auf die Kinder überschrieben worden sein.
Immobilien von Rentnern vor dem Sozialamt schützen: Was Kinder im Pflegefall der Eltern tun können
Die erste Möglichkeit ist dann ratsam, wenn keines der Kinder das Elternhaus behalten will. Dann kann es verkauft werden, um den Rentnern im Alter etwas finanzielle Freiheit zu gewähren und die Kosten für das Pflegeheim zu decken.
Die zweite Möglichkeit ist, dass die Kinder das Elternhaus kaufen. Auch so gibt es Geld für die Rentner und das Elternhaus bleibt in der Familie. Nach einem abgeschlossenen Kauf hat das Sozialamt keinen Anspruch mehr auf die Immobilie. Auch, wenn die Kindern Elternunterhalt zahlen müssen, ist das Haus geschützt, da sich diese Regelung nur auf das Einkommen und nicht auf das Vermögen bezieht. Wer das Elternhaus allerdings vermietet, bei dem werden die Miteinnahmen auf das Einkommen angerechnet.
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Die dritte Möglichkeit besteht darin, dass die Rentner ihren Kindern das Haus bereits vor Eintreten eines Pflegefalls überschreiben. Auch wenn Kinder eine Immobilie in Form einer Schenkung oder vorweggenommenen Erbfolge bekommen, geht diese in den Besitz der Kinder über und ist somit vor einer Veräußerung durch das Sozialamt geschützt.
Allerdings gibt es einen Haken: Die Schenkung der Immobilie muss bereits zehn Jahre zurückliegen, sonst kann das Sozialamt die Rückübertragung auf die Eltern fordern, was zu einem Zwangsverkauf zur Deckung der Pflegekosten führen kann. Eine Überschreibung sollte also frühzeitig stattfinden, wenn man so das Vermögen schützen will. Außerdem muss die Schenkung bedingungslos und unentgeltlich sein und von einem Notar beglaubigt werden.