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Ist man verpflichtet, in Rente zu gehen? „Zwangsverrentung“ erklärt

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Von: Christian Einfeldt

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Die Zwangsrente stellt Betroffene nicht selten vor großen Herausforderungen. Was die „Zwangsverrentung“ ist und welche Mehrkosten zu fürchten sind.

Update vom 3. Februar 2023: Schon gewusst? Private Altersvorsorge einfach erklärt: Wie die Riester-Rente funktioniert.

Erstmeldung vom 25. Januar 2023: Hamburg – Arbeitnehmer haben lange genug darauf gewartet: mit Eintritt des Rentenalters geht es nach jahrzehntelanger Arbeit in den wohlverdienten Ruhestand. Job statt Rente: Für einige ehemalige Arbeitnehmer ist es das Modell, das sie sich für die Gestaltung ihres Lebensabends wünschen. Langzeitarbeitslose, die zuvor Arbeitslosengeld II und seit dem 1. Januar Bürgergeld bezogen haben, wurden hingegen lange Zeit gezwungen, in Rente zu gehen – ungeachtet der Tatsache, dass es für sie mögliche finanzielle Defizite aufzufangen galt.

Sozialversicherung:Deutsche Rentenversicherung
Gründung:1. Oktober 2005
Versicherte:56,7 Mio. (31. Dezember 2019)
Rentner:21,2 Mio. (1. Juli 2020)

Zwangsrente: Wann die Rente die Grundsicherung im Alter gefährdet

Doch inwiefern darf es dem Jobcenter überhaupt gestattet sein, Verbraucher in den Ruhestand zu schicken? Eine Fragestellung, die Gewerkschaften gleichermaßen wie Politiker beschäftigt. Ein etwaiger Fall, der sich dieser Thematik annahm, stammt aus dem Jahr 2014. Vor gut zehn Jahren erklärte ver.di Senioren, „die nach wechselvollen Erwerbslebensläufen im Vorruhestandsalter auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind“, als besonders bedroht.

Dass sich seinerzeit das Dresdner Sozialgericht im konkreten Fall einer anberaumten Zwangsrente einer 64-jährigen Frau gegen eine solche Beantragung entschieden hatte, bezeichnete die Gewerkschaft als „wichtigen Schritt im Kampf gegen Altersarmut“. Das verkündete Urteil bezog sich letztendlich darauf, dass wie auch im Jahre 2023 die Rente durch die vielen Abgaben kleiner wird.

Schon vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, mag sicherlich für viele einer Wunschvorstellung gleichkommen. Einigen Jahrgängen steht sogar die Frührente im Alter von 63 Jahren zu. Langzeitarbeitslose sowie aber auch Menschen, die im Vorrentenalter ihren Job verloren haben, wird es jedoch allein unter finanziellen Gesichtspunkten nicht immer ermöglicht, einer Forderung des vorzeitigen Ruhestandes nachzukommen. Eine Grundsicherung im Alter wäre ohne den weiteren Bezug von Sozialleistungen nicht zu gewährleisten. Aufforderungen seitens des Jobcenters, schon vorzeitig in Rente zu gehen, muss man als Betroffene jedoch nicht immer folgen. Es gibt Ausnahmeregelungen sowie einen geänderten Gesetzesentwurf, der es seit dem 1. Januar 2023 möglich macht, der Zwangsrente zu umgehen.

Mann mit Tasse
Wenn die Zwangsrente droht: Bin ich wirklich verpflichtet, in Rente zu gehen? © Robijn Page/IMAGO

Seit dem 1. Januar 2023: Keine „Zwangsverrentungen“ mehr bis 2027

Fälle wie die des Dresdner Sozialgerichts haben bereits im Januar 2017 für ein Umdenken gesorgt: Zufolge des Online-Portals arbeitslosenselbsthilfe.org dürfen Betroffene nicht in Rente geschickt werden, wenn sie auf Bezüge des Arbeitslosengeldes II angewiesen sind. 2023 sollen die Zuschüsse für Ruheständler steigen. Doch selbst dann, ist nicht unbedingt gewährleistet, dass das Geld im Alter reicht. In einem solchen Fall tritt also keine „Zwangsverrentung“ in Kraft. Gleichermaßen wurden Menschen, die Arbeitslosengeld 1 bezogen haben, von einem vorzeitigen Ruhestand befreit.

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Die viele Jahre geltende Maßnahme, nach der es zufolge des Paragrafen 12a des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II), eine sogenannte „Zwangsverrentung“ anzuordnen zu galt, gibt es mittlerweile also nicht mehr. Die Rente stellt in diesem Kontext also nicht mehr eine explizit „vorrangige Leistung“ dar. In der Praxis würde es bedeuten, dass Betroffene monatlich einen Abzug von 0,3 Prozent des Rentenbeitrags ausgleichen müssten. Dass eine solche Konsequenz viele Ruheständler vor finanziellen Schwierigkeiten stellt, ist offensichtlich.

Mit dem Wechsel von Hartz-IV zum Bürgergeld hat die Politik nun eine grundsätzliche Regelanpassung vollzogen. Laut des Sozialverbandes Deutschland dürfen seit dem 1. Januar 2023 keine Prozesse der „Zwangsverrentung“ mehr eingeleitet werden. Eine Pausierung des ursprünglichen Gesetzes, die bis ins Jahr 2027 reicht und zumindest für Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Schleswig-Holstein gilt. Allen anderen Betroffen bleibt im Härtefall die Möglichkeit einer Widerspruchserklärung.

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