Altersrente beziehen und weiterarbeiten – diese Regeln gelten für Rentner
Wer schon die Altersrente bezieht, kann trotzdem noch weiterarbeiten. Dabei müssen Rentner einiges beachten – auch vertragliche Regeln.
Hamburg – Die reguläre Altersrente tritt in der Regel mit 65 Jahren ein. Teilweise kann sogar schon mit 63 Jahren Rente bezogen werden. Wer neben dem Erhalt der Altersrente ein weiteres Einkommen erhält, kann als Rentner seine Rente langfristig steigern. Dabei sollten Verbraucher vertragliche Regeln beachten.
Name: | Rente |
Bedeutung: | Einkommen ohne unmittelbare Gegenleistung |
Art: | Altersrente |
Thema: | Rentenerhöhung durch längeres Arbeiten |
Wenn Rentner weiterarbeiten: Volle Rente neben dem Beruf beziehen ist möglich
Bei stark gestiegenen Preisen für Lebensmittel und Energie reicht die reguläre Altersrente für Rentner teils nicht aus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Rentner können deshalb mit verschiedenen Zuschüssen ihre Rente steigern. Auch ein Weiterarbeiten neben dem Erhalt der Rente ist möglich – es sollten jedoch vertragliche Regeln beachtet werden. Wer die reguläre Altersrente bezieht, muss zunächst keine Kürzung der Rente befürchten, wenn weiterhin einer Arbeit nachgegangen wird. Es ist bereits ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich.

Seit Anfang 2023 gibt es dazu einige Vorteile für Verbraucher, die eine vorgezogene Altersrente beziehen. Unter Umständen kann schon mit 63 Jahren in Rente gegangen werden. Dazu müssen Verbraucher mindestens zwischen 35 und 45 Jahre in der deutschen Rentenkasse versichert gewesen sein. Die Rente kann nach Vollendung des 63. Lebensjahres dann schon in voller Höhe erhalten werden. Auch, wer trotzdem noch der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, muss mit keinen Abzügen rechnen.
Die vertraglichen Regelungen müssen Rentner beim Arbeiten neben der Rente beachten
Damit neben der vollen ausgezahlten Rente auch der Job weiter ausgeführt werden kann, sollten einige vertragliche Angelegenheiten beachtet werden. Laut Martin Stier von anwalt.de verringert sich insbesondere die Beitragslast bei der gesetzlichen Sozialversicherung – dazu muss keine Arbeitslosenversicherung mehr gezahlt werden. Den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung muss ab Bezug der Altersrente nur noch der Arbeitgeber zahlen. Für den Arbeitnehmer bedeuten die gezahlten Beträge eine höhere Rente, da länger in die Rentenkasse eingezahlt wird.
Sollten Sie vorhaben, schon mit 63 Jahren in Rente zu gehen und trotzdem weiterzuarbeiten, sollten Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. Dort ist häufig eine Altersaustrittsklausel hinterlegt. Erhält der Arbeitnehmer eine Altersrente, endet das Arbeitsverhältnis mit dem Monatsende. Martin Stier verweist auf Paragraf 41 (2) SGB VI: Demnach endet laut alten Verträgen das Arbeitsverhältnis oft mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Da das teils überholt ist und schon vorher in Rente gegangen werden kann, ist das Arbeitsverhältnis schlichtweg mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze erloschen.
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Sollten Sie eine Altersaustrittsklausel in Ihrem Arbeitsvertrag entdecken, sollten Sie sich vor Eintritt in die Altersrente mit Ihrem Arbeitgeber auseinandersetzen. Oftmals werden dann neue, befristete Verträge unterschrieben. Sollte sich diese Klausel nicht im Vertrag befinden, läuft das Arbeitsverhältnis einfach weiter. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die eigene Rente zu steigern. Dazu zählt die häusliche Pflege eines Angehörigen. Auch mit Kindererziehung kann die Rente erhöht werden. Zudem gibt es acht Zuschüsse zur Rente, von denen viele gar nichts wissen.