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Rentner gehen bei den 300 Euro der Energiepauschale leer aus – wer betroffen ist

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Von: Steffen Maas

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Die Energiepauschale wurde im Dezember für Rentner ausgezahlt. Aber nicht alle profitieren, leider.

Update vom Mittwoch, 7. Dezember, 17:04 Uhr: Die Auszahlung der Energiepauschale für Rentner rückt näher. Bis zum 15. Dezember sollen die 300 Euro auf den Konten der Rentnerinnen und Rentner landen. Was tun, wenn das Geld der Energiepauschale nicht automatisch auf dem Konto eintrudelt? Wer im Dezember zum ersten Mal eine Rentenzahlung bekommt, muss sich noch etwas gedulden – dann kommt die Energiepauschale erst Anfang Januar 2023. Wer bereits jetzt Anspruch auf die Energiepauschale für Rentner hat, aber dennoch keine Zahlung erhalten hat, kann einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen.

Update vom Freitag, 23. November, 9:28 Uhr: Es mehren sich Hinweise, dass Betrüger in Sachen Energiepauschale unterwegs sind, gerade Rentner sollten aufpassen. Aktuell warnt auch die Deutsche Rentenversicherung – die offiziell mit der Auszahlung der Energiepauschale im Dezember 2022 beauftragt ist – und stellt klar, wie die Überweisung der Energiepauschale für Rentner abläuft und wie man sich vor Betrügern schützt.

Update vom Donnerstag, 20. Oktober 2022, 14:20 Uhr: Die Energiepauschale für Rentnerinnen und Rentner ist endgültig beschlossen: Der von der Bundesregierung entworfene Gesetzesentwurf wurde am Donnerstag, 20. Oktober 2022, vom Bundestag verabschiedet. Damit ist Rentnern die Energiepauschale als finanzielle Hilfe gegen die steigenden Energiepreise sicher. Wie zuvor geplant, soll die Auszahlung durch die Deutsche Rentenversicherung in einer gesonderten Einmalzahlung Mitte Dezember auf die Konten der Rentner ausgezahlt werden. Übrigens: Die Energiepauschale gibts auch doppelt: Rentner können 600 Euro erhalten – so geht‘s.

Erstmeldung vom Mittwoch, 19. Oktober 2022, 8:57 Uhr: Hamburg – Dringend benötigte Hilfe für Deutschlands Rentner: Im 3. Entlastungspaket der Bundesregierung, das am 5. Oktober 2022 endgültig das Bundeskabinett passiert hat, ist endlich auch eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro verankert. Diese Energiepauschale soll die Kosten der enorm gestiegenen Energiepreise und Inflation auch für ältere Verbraucher zumindest etwas abfedern. „Der Sozialstaat steht in diesen schwierigen Zeiten an der Seite der Menschen“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Anfang Oktober zu der Maßnahme. Fast 20 Millionen Rentner sollen die wichtige Finanzspritze laut Deutscher Rentenversicherung bekommen.

Name:Energiepreispauschale (EPP)
Höhe:300 Euro
Empfänger:Renter (Stichtag: 1. Dezember 2022)
Auszahlung:Mitte Dezember 2022

Energiepauschale für Rentner 2022: Wann kommt die Auszahlung? Ist sie steuerfrei?

Eine willkommene Kehrtwende der Ampel-Koalition, die zuvor noch viel Kritik einstecken mussten für die Entscheidung, Rentnerinnen und Rentnern die Einmalzahlung in früheren Entlastungspaketen nicht zukommen zu lassen. Jetzt also doch. Erhalten werden die Energiepreispauschale für Rentner alle Menschen, die zum Stichtag, dem 1. Dezember 2022, Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat.

Ausgezahlt werden die 300 Euro dann in einer gesonderten Zahlung an alle Berechtigten Mitte Dezember 2022. Die Auszahlung erfolgt dann automatisch über die jeweiligen Rentenzahlstellen und muss dementsprechend nicht beantragt werden. Die Energiepauschale für Rentner ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig“, erinnert die Bundesregierung zudem daran, dass – wie schon bei der Energiepauschale für Arbeitnehmer – mit Abzügen zu rechnen ist. Für viele ist die finanzielle Hilfe dann also noch im Jahr 2022 auf dem Konto – doch nicht für alle.

Wann wird die Energiepreispauschale ausgezahlt? Der Überblick:

Energiepauschale 2022 für Rentner: Nicht alle bekommen die Auszahlung im Dezember 2022

Denn Menschen, die zwar zum Stichtag am 1. Dezember 2022 offiziell Anspruch auf die Rentner-Energiepauschale haben, aber erst Ende Dezember ihre allererste Rentenauszahlung erhalten, müssen sich gedulden. Sie erhalten die Einmalzahlung dann Anfang 2023, wahrscheinlich im Januar 2023, informiert die zuständige Deutsche Rentenversicherung. Doch auch hier erfolgt die Auszahlung automatisch und muss nicht beantragt werden.

Zwei Rentner schauen im Herbst über ein Tal.
Die Energiepauschale 2022 kommt im Dezember für Rentner. Aber nicht alle profitieren leider. Bereits im Herbst wurden die 300 Euro an alle Arbeitnehmer ausgezahlt. (Symbolbild) ©  Science Photo Library/Imago

Einen Antrag müssen jedoch die Rentner stellen, bei denen das Geld trotz eines Anspruchs auf die Energiepauschale weder im Dezember noch im Januar auf dem Konto eingegangen ist. Zuständig für diese Anträge ist dann die Deutsche Rentenversicherung in Bochum (Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum). Bis zum 30. Juni 2023 haben übergangene Rentner Zeit, sich hier nachträglich die Einmalzahlung zu sichern.

Energiepauschale 2022 für Rentner doppelt erhalten: Kann man mehrfach anspruchsberechtigt sein?

Apropos Anspruch: Der besteht auch bei Menschen, die die Energiepauschale zuvor bereits als Arbeitnehmer oder als Empfänger von Sozialleistungen bekommen haben. Auch, wer den Heizkostenzuschuss bekommen hat, der in Hamburg bereits im September ausgezahlt wurde, hat Anspruch auf die Rentner-Energiepauschale, sofern sich die Verhältnisse dementsprechend bis zum Stichtag 1. Dezember 2022 verschoben haben.

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Ausdrücklich nicht doppelt anspruchsberechtigt, so unterstreicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), sind Menschen, die mehrere Renten beziehen – etwa Altersrente und Witwenrente. In solchen Fällen werde die Energiepauschale nur einmal pro Person ausgezahlt. Beruhigung gibt es an anderer Front: Nachdem die Pfändbarkeit der Energiepauschale bereits zu heftigen Diskussionen geführt hatte, unterstreicht das BMAS für die Renten-Zuzahlung: „Die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner […] unterliegt nicht der Pfändung.“

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