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Im Pflegeheim auf Sozialhilfe angewiesen: Wie viel „Taschengeld“ Rentner bekommen

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Von: Robin Dittrich

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Rentner sind im hohen Alter oft auf ein Pflegeheim für Senioren angewiesen. Für die Bewohner gibt es dort ein „Taschengeld“. Welche Fakten dazu wichtig sind.

Update vom 7. Februar 2023: Mit einfachem Trick können Rentner mehr aus ihrem Pflegebudget rausholen: Wem aufgrund eines Pflegefalls Geld für den ambulanten Pflegedienst zusteht, der kann dies umwandeln – für Betreuungsleistungen.

Wie viel „Taschengeld“ Rentner im Pflegeheim bekommen

Erstmeldung vom 21. Januar 2023: Hamburg/Berlin – Die hohe Inflation sowie stark gestiegene Preise für Energie bedeuten eine am Ende geringere Rente für Rentner. Einige von ihnen sind im hohen Alter auf ein Pflegeheim angewiesen. Dort wird ein „Taschengeld“ erteilt, von dem die Bewohner Ausgaben tätigen können.

Sozialversicherung:Deutsche Rentenversicherung
Gründung:1. Oktober 2005
Versicherte:56,7 Mio. (31. Dezember 2019)
Rentner:21,2 Mio. (1. Juli 2020)

Viele Rentner in Pflegeheimen sind auf Sozialhilfe angewiesen

Pflegekosten in Pflegeheimen gehen immer weiter in die Höhe. Schuld sind die steigende Inflation sowie erhöhte Personalkosten. Manche Rentner können diese Kosten nicht selbst stemmen – sie sind auf Sozialhilfe angewiesen. Eine Eigenleistung muss trotzdem oftmals erbracht werden. In Pflegeheimen z.B. in Hamburg liegt dieser Eigenanteil bei über 2300 Euro. Die Höhe der Pflegekosten und damit auch die des Eigenanteils richten sich nach dem Pflegegrad der Bewohner.

Rund ein Drittel der Bewohner in Pflegeheim kann die monatlichen Kosten nicht selbst bezahlen, wie die Tagesschau berichtete. In einigen Bundesländern ist der Anteil deutlich höher. Wer den in Pflegeeinrichtungen fälligen Betrag nicht selbst bezahlen kann, erhält Sozialhilfe. Diese Personen erhalten monatlich zusätzlich einen sogenannten Barbetrag, der früher auch als „Taschengeld“ bezeichnet wurde. Damit müssen Kosten wie für Medikamente, den Friseur oder ähnliches gedeckt werden.

Geld
Rentner in Pflegeheimen erhalten oftmals einen Barbetrag – früher als „Taschengeld“ bekannt. © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Rentner im Pflegeheim auf Sozialhilfe angewiesen – so hoch ist das „Taschengeld“

Der Barbetrag, der Bewohnern von Pflegeheimen als Sozialleistung zusteht, bemisst sich nach dem Sozialgesetzbuch XII. Demnach beträgt das „Taschengeld“ mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Der Regelbedarf richtet sich nach bundesweiten Einkommens- und Verbrauchsstichproben. Seit 2022 beläuft sich dieser Barbetrag auf rund 135,54 Euro – der Regelbedarf liegt bei 502 Euro. Leistungsberechtigt sind alle Bewohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wofür das erhaltene Geld ausgegeben wird, liegt beim Empfänger – dieser kann frei über die Zusatzeinnahmen verfügen.

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Eine wichtige Meldung dazu: Das Pflegeheim ist nicht berechtigt, Teile des Barbetrages zur Deckung von Kosten einzubehalten. Rentner, denen die eigene Rente nicht ausreicht, haben verschiedene Möglichkeiten, um diese zu erhöhen. Ein Weiterarbeiten neben der Rente ist grundsätzlich möglich. Das ist insbesondere für Frührentner interessant – die Flexirente kann die gesetzliche Altersrente steigern. Um die Rente zu erhalten, muss diese beantragt werden – das ist maximal drei Monate nach Eintritt ins Rentenalter rückwirkend möglich.

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