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Die sieben größten Renten-Irrtümer im Überblick

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Von: Alina Schröder

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Wie funktioniert die Rente in Deutschland? Egal, ob sie kurz bevor steht oder noch in weiter Ferne ist: Über diese Mythen sollten Beschäftigte Bescheid wissen.

Update vom 20. Februar 2023: Die Steuererklärung ist immer ein Haufen nerviger Papierkram, auf den man gern verzichten würde. Das ist auch bei Rentnern nicht anders als bei anderen Menschen. Doch Rentner können um das lästige Ausfüllen herumkommen: 24hamburg.de verrät, welche Rentner keine Steuererklärung abgeben müssen und was Rentner zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wissen sollten. Zudem übrigens stören sich Rentner am 49-Euro-Ticket und fordern Nachbesserungen.

Update vom 18. Februar 2023: Nützliches Wissen: Gerade Rentner stehen vor schweren Operationen vor der Frage, ob die Krankenkasse eine ärztliche Zweitmeinung zahlt. Wir klären auf.

Erstmeldung: Hamburg – Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Im Vergleich dazu kommen jedoch nur wenig Jüngere dazu, die in die Rentenkassen einzahlen und die Altersvorsorge für Seniorinnen und Senioren somit finanzieren. Unlängst stellen sich viele die Frage, wie es mit dem Rentensystem in Zukunft dann weitergehen soll.

Neben diesen Sorgen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ranken sich zudem zahlreiche Mythen und Irrtümer um die Rente. Diese reichen von Renteneintritt über Steuern bis zum Hinzuverdienst. Alle Fakten hier auf einen Blick.

Renten-Mythos 1: Die Rente gibt es automatisch

Das ist ein Irrtum. Um die Rente ausgezahlt zu bekommen, muss zunächst ein Rentenantrag bei der Rentenversicherung gestellt werden. Erhältlich sind die Formulare bei der entsprechenden Gemeinde oder dem Versicherungsamt. Der Antrag kann aber auch online angefordert werden. Bei der Abgabe, sollte allerdings darauf geachtet werden, dass er früh genug eingereicht wird: Wie die Deutsche Rentenversicherung informiert, sollte der Antrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Eintrittstermin eingegangen sein. Jedoch ist es auch möglich, die Rente bis zu drei Monate rückwirkend zu beantragen, ohne dass es Abzüge gibt.

Renten-Mythos 2: Man muss bis 67 Jahren arbeiten

Falsch. Das Regeleintrittsalter gilt nur für Menschen, die nach 1964 geboren worden sind. Für alle Jahrgänge davor wird die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ab 2024 wird diese dann beginnend mit dem Geburtsjahr 1956 in zwei-Monats-Schritten erhöht.

Jedoch gibt es auch Ausnahmen von der Rente mit 67:

Renten-Mythos 3: Die Rente muss voll versteuert werden

Das ist nicht korrekt, bewegt sich aber allmählich in die Richtung. Wer im Jahr 2022 in Rente gegangen ist, muss laut aktuellen Vorgaben derzeit 82 Prozent davon versteuern. Dieser Betrag erhöht sich von Jahr zur Jahr, ab 2023 beträgt er beispielsweise 83 Prozent. Renten, die 2040 oder noch später beginnen, müssen dann zu 100 Prozent versteuert werden. Allerdings gibt es auch einen Freibetrag. Mit dem Stand von 2023 ist die Rente für Alleinstehende nur steuerfrei, wenn diese niedriger als der Grundfreibetrag von jährlich 10.908 Euro ist. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag von 21.815 Euro. Außerdem gibt es noch weitere Renten-Änderungen in 2023 – beispielsweise soll es mehr Geld geben.

Renten-Mythos 4: Bei einem Hinzuverdienst wird die Rente gekürzt

Das ist in der Regel nicht der Fall, war aber mal so. Bis 2023 musste beim Hinzuverdienst trotz Rente darauf geachtet werden, dass eine bestimmte Grenze nicht überschritten wird. Diese Hinzuverdienstgrenze wurde allerdings ab 1. Januar 2023 für vorgezogene Renten komplett abgeschafft. Im Jahr 2022 betrug diese noch 46.060 Euro. Renten-Beziehende ab 63 Jahren dürfen nun beliebig viel dazuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenze besteht jedoch noch weiterhin für all diejenigen, die eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen. In 2023 wurde diese auf 17.272 Euro angehoben.

Renten-Mythos 5: Reha-Leistungen kürzen die spätere Rente

Nein, Reha-Maßnahmen haben keinerlei Auswirkungen auf die Rente. Obwohl man nicht arbeiten kann, fließen während der Reha im Regelfall Pflichtbeiträge in die Versicherung ein. Diese erhöhen den späteren Rentenanspruch. Bestenfalls sorgt die Rehabilitation sogar für eine längere Erwerbstätigkeit und somit in vielen Fällen auch zu einer höheren Rentenauszahlung. Doch auch im Alter spielt die Reha eine Rolle: Viele Rentnerinnen und Rentner fragen sich unterdessen, ob sie sich ihre Klinik selbst aussuchen dürfen.

Renten-Mythos 6: Nach einer Scheidung gibt es eine feste Renten-Aufteilung

Das stimmt nur zum Teil. Entscheiden sich Eheleute, die in die Rente einzahlen, für eine Scheidung, muss neben Unterhaltskosten ein Versorgungsausgleich berechnet werden. Außer, dieser wurde vorher ausgeschlossen. Andernfalls werden alle erworbenen Rentenansprüche durch das Familiengericht halbiert und anschließend miteinander verrechnet. Bestand die Ehe allerdings drei Jahre oder gar weniger, findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn dieser von einem der Eheleute vor Gericht beantragt wird.

Renten-Mythos 7: Männer haben keinen Anspruch auf Witwen-Rente

Nein, die Witwen-Rente bekommen, auch wenn es der Name vermuten mag, nicht nur Frauen. Auch hinterbliebene Männer haben darauf Anspruch. Voraussetzung dafür ist, dass der verstorbene Partner oder die verstorbene Partnerin mindestens fünf Jahre in die Rente eingezahlt hat und die Ehe oder Lebenspartnerschaft für wenigstens ein Jahr bestand, wie die Deutsche Rentenversicherung informiert.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Kommt der Ehepartner oder die Ehepartnerin beispielsweise bei einem Unfall oder durch eine plötzliche und kurze Erkrankung ums Leben, haben Hinterbliebene auch bei einer kürzeren Ehedauer Anspruch auf die Witwe- beziehungsweise Witwerrente. Dasselbe gilt, wenn es ein gemeinsames Kind gibt, das noch unter 18 Jahren ist. Welche Witwenrente man bekommt, hängt allerdings vom Alter ab. (asc)

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