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Warum die Witwenrente nicht immer ein Leben lang gezahlt wird 

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Von: Victoria Krumbeck

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Wer einen Lebens- oder Ehepartner verliert, hat Anspruch auf die Witwenrente. Doch nicht immer ist der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente lebenslänglich.

Hamburg – Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist oft ein schwerer Schicksalsschlag. Stirbt der Ehe- oder Lebenspartner, können die Hinterbliebenen zusätzlich vor finanziellen Schwierigkeiten stehen. Damit die Risiken minimiert werden, stehen hinterbliebenen Partnern die Hinterbliebenenrente zu. Umgangssprachlich wird sie auch „Witwenrente“ genannt. Der Name kann irritieren, denn Frauen sowie auch Männer haben auf die Rente Anspruch. Wer sie bezieht, sollte einiges beachten. Denn die Witwenrente wird nicht immer ein ganzes Leben ausgezahlt.

Witwenrente: Lebenslange Auszahlung nur unter bestimmten Bedingungen möglich

Die Witwenrente können Personen erhalten, die mit der verstorbenen Person bis zu ihrem Tod verheiraten waren, wenn der Verstorbene Rente bezog oder Anspruch auf diese gehabt hätte. Der Verstorbene musste mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um Rentenanspruch zu haben. Hinterbliebene erhalten dann zusätzlich zu ihrem eigenen Einkommen die Hinterbliebenenrente. Wichtig dabei zu wissen, die Ehe musste mindestens ein Jahr Bestand haben. Diese sogenannte „Ein-Jahres-Klausel“ gilt nicht, wenn etwa der Partner durch einen Unfall gestorben ist.

Rentner oder Rentnerinnen, die die Hinterbliebenenrente beziehen, können den Anspruch darauf verlieren, wenn sie etwa eine neue Ehe eingehen.
Personen, die die Hinterbliebenenrente beziehen, können den Anspruch darauf verlieren (Symbolbild). © Alla Azarnikova/IMAGO

Wie hoch die Witwenrente ausfällt, hängt schlussendlich von dem Rentenanspruch der verstorbenen Person ab. Nach dem Tod bekommt die hinterbliebene Person drei Monate lang die volle Rente des Verstorbenen. Das eigene Einkommen spielt erst nach dem „Sterbevierteljahr“ eine Rolle. Dann hängt die Höhe der Witwenrente von der Höhe der Rente des Verstorbenen ab oder von seinem Rentenanspruch. Auch das Alter des Hinterbliebenen beeinflusst die Höhe. Sollte die verstorbene Person noch keine Rente bezogen haben, können Hinterbliebene Erwerbsminderungsrente erhalten.

Doch wie lange wird die Witwenrente gezahlt? Die Hinterbliebenenrente bekommen Sie nur so lange, wie sie ledig bleiben. Wenn Sie eine neue Lebenspartnerschaft eingehen oder Sie wieder heiraten sollten, dann geht der Anspruch auf die Witwenrente verloren. Wer wieder heiratet, kann jedoch eine Abfindung bekommen. Diese entspricht der Höhe von zwei Jahresrenten. Zusätzlich unterscheidet sich die Auszahlungsdauer auch zwischen der großen und der kleinen Witwenrente. Die große Witwenrente wird bis zum Tod gezahlt.

Witwenrente: Auszahlungslänge unterscheidet sich im neuen und alten Recht

Der Unterschied zwischen dem neuen und dem alten Recht liegt im Zeitraum der Hochzeit oder im Alter der Eheleute. Das alte Recht kommt zur Anwendung, wenn der Ehepartner vor dem 01. Januar 2002 gestorben ist oder wenn Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden und die Ehe nach dem 2. Januar 2002 geschlossen wurde, dann gilt das neue Recht. Wenn Sie Anspruch auf die kleine Witwenrente haben, dann ist diese im neuen Recht auf 24 Monate begrenzt.

Die kleine Witwenrente erhalten Personen, die jünger als 46 Jahre alt sind (stand 2023), nicht erwerbsgemindert sind und kein Kind erziehen. Hierbei werden 25 Prozent der Rente des Verstorbenen gezahlt. Die große Witwenrente hängt von Ihrem Alter ab. Im alten Recht erhalten Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des Verstorbenen - im neuen Recht sind es 55 Prozent. Die Altersgrenze wird seit 2012 angehoben. Jüngere Menschen können dennoch die große Witwenrente bekommen, wenn diese erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig sind oder auch ihr eigenes Kind oder das Kind der verstorbenen Person erziehen.

Rentner und Rentnerinnen können zusätzliche Unterstützung bekommen. Diese acht Renten-Zuschüsse sollten Ruheständler kennen. (vk)

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