Umzug ins Pflegeheim: So viel Geld dürfen Rentner auf dem Konto haben
Der Umzug ins Pflegeheim ist häufig ein großer Schritt: Doch wie viel Vermögen ist eigentlich zulässig, wenn Rentner ins Pflegeheim kommen? Und was gilt für Angehörige?
Hamburg/Berlin – Pflegeheime sind teuer. Das ist kein Geheimnis und der Grund, warum Menschen in Deutschland bereits in jungen Jahren regelmäßig in die Pflegeversicherung einzahlen. Weil die Kassen allerdings nicht alles übernehmen und auch Zuschüsse vom Staat für Rentner nicht reichen, wird auch vom Rentner oder Pflegeheimbewohner ein Eigenanteil verlangt.

Die Rechnung fürs Pflegeheim ist meist hoch, das Vermögen im Alter aufgrund von Altersarmut und der Inflation auf dem Höchststand hingegen knapp. Trotzdem müssen Rentner keine Angst haben, dass ihr Kontostand deshalb in den roten Bereich sinkt. Ein gewisser Betrag, den Pflegeheimbewohner auf dem Konto haben können, ist geschützt.
Einrichtung | Pflegeheim |
Kostendeckung | Pflegekasse, Eigenanteil aus Rente und Vermögen |
staatliche Sozialleistung | Hilfe zur Pflege, wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen |
Schonbetrag/Schonvermögen | 5.000 pro Person + evtl. Immobilie |
Eigenanteil zum Pflegeheim: So bestreiten Rentner die hohen Kosten
Wer im Pflegeheim lebt, egal ob kurz- oder langfristig, der muss einen Eigenanteil zu den Kosten dazuzahlen. Um diese Kosten zu decken, müssen Betroffene sowohl ihr Barvermögen und ihre Rente als auch ihr Vermögen in Form von Aktien, Grund oder Immobilien hinzuziehen. Wer nichts dergleichen besitzt, wird in der Kostenübernahme durch Sozialhilfe unterstützt.
Die Sozialhilfe greift, sobald die Rente, die sich 2023 wegen Abgaben verringert, zur Zahlung der Pflegeheimgebühren nicht ausreicht und auch sonst keine Vermögenswerte mehr vorliegen. Bis auf ein Taschengeld von 121,23 Euro im Monat (Stand Dezember 2022) muss die gesamte Rente inklusive Witwen- und Witwerrente oder andere Rentenarten für die Deckung der Pflegeheimkosten genutzt werden, bevor ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ gestellt werden kann.
Die Kosten für Pflegeheime variieren von Ort zu Ort und können auch je nach Zimmerlage und Lage des Heimes unterschiedlich ausfallen. Laut pflege.de betrug der durchschnittliche Eigenanteil für Pflegeheime im Jahr 2022 rund 2.179 Euro.
Pflegeheimkosten: Dieses Vermögen auf dem Konto ist geschützt
Gut 2.000 Euro müssen Pflegeheimbewohner in den meisten Fällen also mindestens für ihren Aufenthalt im Heim zahlen. Um diese Summe zu begleichen, werden zunächst die Vermögenswerte und Rücklagen der jeweiligen Person herangezogen.
Allerdings gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das geschützt ist, und das Bewohner in jedem Fall behalten dürfen. Der Schonbetrag für Pflegebedürftige beträgt aktuell 5.000 Euro (Stand Dezember 2022). Die gleiche Summe darf auch der Ehepartner auf dem Konto haben, ohne dass es zur Kostendeckung verwendet werden muss. Bei Ehepaaren ergibt sich demnach ein Schonvermögen von 10.000 Euro. Sollte nur ein Ehepartner im Pflegeheim leben und der andere noch in der eigenen Immobilie, ist auch diese geschützt und zählt zum Schonvermögen, sofern sie angemessen und nicht etwa ein überdurchschnittlich großes Eigenheim ist.

Elternunterhalt: Was dürfen Kinder verdienen, damit sie die Pflege nicht bezahlen müssen?
Wenn das Geld aus Pflegekasse, die Grundrente und Eigenvermögen des Pflegeheimbewohners nicht ausreicht, greift erst einmal die staatliche Sozialhilfe. Es kann jedoch sein, dass diese die Kosten von den Kindern der Bewohner zurückfordert.
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Dieser Fall tritt dann ein, wenn die Angehörigen der zu pflegenden Person mehr als 100.000 Euro im Jahr an Bruttoeinkommen haben. Dann wird die Sozialhilfe die Kosten an das Pflegeheim nur vorstrecken, die dann von den Angehörigen wieder erstattet werden müssen.
Sollte ein Heimbewohner, zum Beispiel ein Rentner, mehrere Angehörige, zum Beispiel Kinder, haben, die mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen, wird der Betrag anteilig berechnet. Sollte nur ein Geschwisterkind die Einkommensgrenze überschreiten, zahlt es den Elternunterhalt allein nach seinen Möglichkeiten und muss den Anteil der Geschwister nicht mit übernehmen.