Können Rentner die Reha-Klinik selbst auswählen?
Wer gar nicht mehr oder nur stundenweise arbeiten kann, kann eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Vorher steht eine Reha an – doch wo?
Update vom 24. Februar 2024: Nach einer Verletzung oder größeren Operation benötigen viele Rentner eine Erholung. Gibt es bei der Reha Einschränkungen bei der Altersgrenze für Senioren?
Erstmeldung: Hamburg – Viele Verbraucher können im Alter oder nach einem Unfall nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten. Mit einer Reha wird versucht, den Patienten zurück ins Arbeitsleben zu führen. Erst danach kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Haben Verbraucher ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Rehabilitations-Klinik?
Sozialversicherung: | Deutsche Rentenversicherung |
Gründung: | 1. Oktober 2005 |
Versicherte: | 56,7 Mio. (31. Dezember 2020) |
Rentner: | 21,2 Mio. (Stand: 1. Juli 2022) |
Als Rentner in die Reha – wer wählt die passende Reha-Klinik aus?
Wer in Deutschland nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Bevor diese Rente auf Antrag ausgezahlt werden kann, soll jedoch an der Arbeitsunfähigkeit von Verbrauchern gearbeitet werden. Das Motto der Deutschen Rentenversicherung: „Reha vor Rente“. Diese Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden und soll dazu führen, dass Patienten wieder arbeiten können. Wenn sich die Rentenversicherung für eine stationäre Reha entscheidet, muss eine Reha-Klinik ausgewählt werden.

Wie viel Mitspracherecht hat der Verbraucher bei der Auswahl? Wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt, wird die medizinische Rehabilitation individuell auf die Bedürfnisse der zu behandelnden Person abgestimmt. Bei der Auswahl der Reha-Klinik werden deshalb nicht nur die Diagnose, sondern auch die persönlichen Umstände berücksichtigt. Verbraucher sind deshalb angehalten, beim Antrag auf die Reha „von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihre Wünsche und Anforderungen mitzuteilen.“
Verbrauchern steht mehr als ein Mitspracherecht bei Reha-Klinik zu
Die Deutsche Rentenversicherung schreibt von einem Mitspracherecht bei der Auswahl der Reha-Klinik – doch wie weit geht dieses? Zunächst gelten die Bedingungen, dass das selbst ausgewählte Reha-Zentrum für die bevorstehende Reha-Maßnahem geeignet ist. Zusätzlich muss es in angemessener Zeit erreichbar sein. Ist kein Platz verfügbar, fällt die ausgewählte Klinik ohnehin weg. In Paragraf 8 SGB IX ist dieses Wahlrecht deutlich strikter formuliert. Demnach müssen sich Verbraucher nicht an die Klinik-Empfehlungen der Rentenversicherung oder Krankenkasse halten.
Diese Voraussetzungen müssen für das Wunsch- und Wahlrecht der Reha-Klinik vorliegen
- Medizinische Gründe:
- Behandlungsschwerpunkte sind auf die Krankheit ausgerichtet
- Rehaklinik deckt auch Nebenerkrankungen ab, die Verbraucher betreffen
- In der Nähe zum Wohnort
- Klima am Klinikstandort ist für Behandlungserfolg vorteilhaft
- Persönliche Gründe:
- Räumlicher und Psychischer Abstand zur gewohnten Umgebung
- Mitnehmen einer Begleitperson ist in ausgewählter Klinik möglich
- Wunschklinik bietet Umgebung, die dem Alter, der Religion, Kultur oder Familiensituation entspricht
Verbraucher können demnach jede geeignete Reha-Klinik selbst auswählen. Wie die Rehabilitationsforschung MEDICLIN schreibt, sollte das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht zusammen mit dem Reha-Antrag eingereicht werden. Sollte die Klinik schon bestimmt worden sein, kann ein Änderungsgesuch auch im Nachhinein eingereicht werden. Solange ein Versorgungs- oder Belegungsvertrag zwischen der Klinik und der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse besteht und die Qualitätsstandards eingehalten werden, sollte einem Besuch der selbst ausgewählten Klinik nichts im Wege stehen.
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Wichtig bei dem Antrag auf eine bestimmte Reha-Klinik ist die Argumentation, wieso es genau diese sein soll. MEDICLIN gibt dabei einige Tipps. Gibt es in der ausgewählten Klinik ein spezielles Therapieangebot? Stehen Verbraucher dort nur geringen Wartezeiten gegenüber? Wichtig kann auch eine Wohnortnähe sein. Bei behinderten Menschen kann es zudem auf eine Barrierefreiheit ankommen. Wurde zuvor schon einmal eine Reha in der Klinik durchgeführt, kann sich das ebenfalls positiv auf das Wunsch- und Wahlrecht auswirken. Eine medizinische Reha dauert in der Regel drei Wochen, kann aber verlängert werden.