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Grundrentenzuschlag bei Mini-Rente – wer Anspruch darauf hat

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Von: Ulrike Hagen

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Der Grundrentenzuschlag ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Mehr als eine Million Rentner haben ihn bereits bekommen. Doch allein eine Mini-Rente berechtigt nicht zum Bezug.

Berlin/Hamburg – Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, und trotzdem ein unterdurchschnittliches Einkommen hatten, müssen im Ruhestand oft mit einer niedrigen Rente auskommen. Laut Bundesregierung lebten 9,3 Millionen Rentner 2019 in Altersarmut. Um diesen Personen zu helfen, hat die Große Koalition den Grundrentenzuschlag eingeführt. Allerdings ist eine Mini-Rente allein keine ausreichende Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschlags. Was Rentner mit einer kleinen Rente wissen müssen.

Gesamtheit der 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß Sozialgesetzbuch (SGB):Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Gründung:\t1. Oktober 2005
Versicherte:56.771.213 (Stand: 31.12.2020)
Mitarbeiter:\t61.000 (Stand: 30.6.2022)

Bekommt jeder mit Mini-Rente einen Grundrentenzuschlag?

Für Rentner hat sich 2023 vieles zum Vorteil geändert– auch bei Rente und Bürgergeld. Die Grundrente ist allerdings bereits dem 1. Januar 2021 in Kraft. Seither werden Neurenten und Bestandsrenten überprüft. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben inzwischen 1,1 Millionen Rentner rückwirkend ab Januar 2021 den Grundzuschlag bekommen. Der durchschnittliche Zuschlag beträgt dabei 86 Euro pro Monat. Und wenn man bisher noch keinen Zuschlag bei der Grundrente bekommen hat, gibt es dafür Gründe.

Verdienstunterschiede
Mehr als eine Million Rentner haben den Grundrentenzuschlag bereits bekommen. Doch allein eine Mini-Rente berechtigt nicht zum Bezug. (Symbolbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild

Grundrentenzuschlag: Ab wann hat man überhaupt Anspruch darauf?

Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat, wer mindestens 33 Jahre (396 Monate) mit bestimmten Rentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angesammelt hat – und dennoch nur eine relativ kleine Rente erhält. Den vollen Grundrentenzuschlag gibt es allerdings erst ab 35 Jahren (420 Monate). Sollten diese Beitragsjahre nicht reichen, gibt es dennoch 8 Renten-Zuschüsse, die Ruheständler kennen sollten.

Zuschlag zur Grundrente: Ausreichend Grundrentenzeiten nötig

Zu den 33 Jahren, die als Grundrentenzeiten gelten, werden aber nicht nur Pflichtbeiträge für eine berufliche Tätigkeit gezählt, sondern auch Pflichtbeiträge für Pflege und Kindererziehung sowie Zeiten der Berücksichtigung aufgrund von Kindererziehung oder Pflege.

„Das betrifft zum einen die Kindererziehungszeiten mit bis zu 36 Monaten für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden und bis zu 30 Monate für vor 1992 geborene Kinder. Zum anderen wird auch die Kinderberücksichtigungszeit als Grundrentenzeit anerkannt. Sie umfasst die Zeit von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr des Kindes“, so die Deutsche Rentenversicherung.

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Wie wird Grundrente berechnet? Einkommen muss zwischen 30 und 80 Prozent vom Durchschnitt liegen

Ist man berechtigt, einen Grundrentenzuschlag zu beziehen, wird in einem komplizierten Verfahren die Anspruchshöhe berechnet. In die Berechnung fließen nur Zeiten ein, in denen mindestens 30 Prozent des jährlichen Durchschnittseinkommens versichert wurden. Zusätzlich muss das Einkommen während des gesamten Berufslebens weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben.

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Wer also im Durchschnitt 80 Prozent oder mehr vom deutschen Durchschnittsverdienst verdient hat, der 2023 übrigens bei 2.876 Euro brutto im Monat liegt, hat keinen Anspruch auf die Grundrente. Die Rentenversicherung ermittelt automatisch die notwendigen Zeiten und überprüft auch alle weiteren Voraussetzungen für Rentnerinnen und Rentner.

Berechnung des Grundrentenzuschlags: Höchst komplizierte Formel

Gilt der Grundrentenzuschlag auch für die Erwerbsunfähigkeitsrente?

„Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten) sowie Erziehungsrenten und Erwerbsminderungsrenten“, so die DRV.

Wird der Grundrentenzuschlag auch ins Ausland gezahlt?

Der Anspruch auf den Grundrentenzuschlag ist nicht an einen Wohnsitz in Deutschland gebunden. Eine Zahlung der Rente ins Ausland ist also kein Problem.

Grundrentenzuschlag: Keine Nachzahlungen für 2021 oder 2022

Übrigens: Für Rentner, die einen Bescheid bekommen haben, gibt es keine Möglichkeit der Nachzahlung für die Jahre 2021 und 2022. Die Einkommensanrechnung beim Grundrentenzuschlag wird nämlich jährlich zum 01.01. überprüft. Die Abfrage der Einkommensdaten findet jedoch im davorliegenden Herbst statt. Die Rentenversicherung fragt dabei das am 30.09. vorliegende zu versteuernde Einkommen des vorvergangenen Jahres bei der Finanzbehörde ab. Für den Stichtag 01.01.2022 ist also grundsätzlich das vorvergangene Jahr ausgehend vom 30.09.2021 maßgebend.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine Hotline zur Grundrente an. Unter der kostenfreien Telefon-Nummer 0800 1000 4800 werden Fragen zur Grundrente beantwortet, von Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 19:30 Uhr und freitags bis 15:30 Uhr.

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