Rente in Deutschland soll Menschen im Alter finanziell absichern
Rente bekommen alle Personen, die gearbeitet haben, doch ab wann gibt es sie und wie hoch ist sie? Was man über die Rente im Alter wissen muss.
Hamburg – In Deutschland bekommen Personen im Alter eine Rente vom Staat gezahlt. Das Geld für die Älteren in der Bevölkerung wird an alle Menschen ausgegeben, die bestimmte Kriterien erfüllen. Mit dem Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung von 1889 wurde in Deutschland bereits der Grundstein für die gesetzliche Rentenversicherung gelegt, berichtet die Deutsche Rentenversicherung. Seitdem gab es zahlreiche Renten-Reformen.
Rente | Geld für Personen im Alter |
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Beziehende | 17,6 Millionen (2021) |
Eintrittsalter | wird auf 67 erhöht |
Quelle: Statistisches Bundesamt |
Rente: Pflichtversicherung zur finanziellen Sicherheit
Die Rente dient der finanziellen Absicherung von Personen in Deutschland, die ihre berufliche Laufbahn hinter sich haben. Um sich für die Rente zu qualifizieren, muss man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung für alle Personen in einem Arbeitsverhältnis, berichtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf der eigenen Website. Selbstständige und einige andere Personenkreise können ebenfalls in die Rentenversicherung einzahlen. Welche Personen versicherungspflichtig sind, ist im sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) aufgeführt.
Personen, die nicht verpflichtet sind in die Rentenversicherung einzuzahlen, können freiwillig Beiträge zahlen. Dazu muss ein Antrag zur Aufnahme einer Versicherungspflicht gestellt werden. Das gilt für alle Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die älter als 16 Jahre alt sind.
Wie viel Rente man im Alter rechnen kann und wovon die Höhe der Rente abhängt
Die Höhe der Rente ist bei den Beziehenden unterschiedlich. Wie viel Geld man im Alter bekommt, wird dabei anhand von mehreren Faktoren berechnet. Vor allem richtet die Auszahlung der Rente nach der Höhe der geleisteten Beiträge während des Berufslebens, schreibt das BMAS. Zudem spielt bei der Berechnung der Auszahlung auch der Lohn und die Lohnentwicklung eine wichtige Rolle.

Die Grundlage für die Berechnung der Rente sind die Entgeltpunkte, die im Erwerbsleben erworben werden. Dafür ist das errechnete Jahresdurchschnittsgehalt wichtig, das mit dem durchschnittlichen Einkommen in Deutschland verglichen wird. Hierbei gilt grundsätzlich, dass ein Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung für jedes Kalenderjahr einen vollen Entgeltpunkt erhält. Dieser entspricht seinem Durchschnittsverdienst. Verdient eine Person mehr oder weniger als der Durchschnitt, ergibt sich daraus entsprechend mehr oder weniger Punkte.
Aus einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, dass die monatliche Standardrente im Jahr 2015 bei etwas über 1200 Euro lang. Dieser Betrag variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland und liegt in den neuen Bundesländern leicht unter dem Wert der alten Bundesländer. Zudem wird die Höhe der Rente regelmäßig angepasst.
Wann hat man Anspruch auf die Rente – wann wird das Geld ausgezahlt?
Ein Anspruch auf die Regelaltersrente besteht bei allen Versicherten, die ihre Altersgrenze erreicht haben. Die Altersgrenze wird regelmäßig angehoben. Die letzte Anhebung des Rentenalters wurde im Jahr 2012 unter der Großen Koalition mit der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel beschlossen. Als Grund dafür wird die gestiegene Lebenserwartung benannt. Zudem muss man mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein, man spricht hier auch von einer Wartezeit, berichtet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website.
Bis 2031 wird das Einstiegsalter der Rente in mehreren Etappen auf 67 Jahre erhöht. Diese Etappen betragen für einzelne Jahrgänge in der Regel nur zwischen einem und einigen Monaten – So steigt das Renteneintrittsalter:
- Die Anhebung beginnt bei Personen aus dem Geburtsjahrgang 1947 und wird bis 2023 um einen Monat angehoben.
- Ab 2024 wird die Altersgrenze für alle Geburtsjahrgänge ab dem Jahr 1959 in zwei-Monats-Schritten angehoben.
- Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgänge 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren.
- Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Eine Person aus dem Jahrgang 1956 kann beispielsweise mit 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen.
Ausnahmen hiervon sind Personen, die bereits früher 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, sowie Menschen mit Beeinträchtigungen, wie etwa einer Schwerbehinderung.
Arbeitspause zur Kindererziehung: Bekommt man trotzdem Rente im Alter?
Eine Sonderrolle bei der Rente gibt es für Mütter. Häufig wird von Frauen eine Arbeitspause eingelegt, um Kinder zu erziehen. Dadurch wird jedoch auch weniger in die Rente eingezahlt. Um das zu kompensieren, bekommen Mütter inzwischen die ersten drei Lebensjahre ihres Kindes angerechnet, informiert Stiftung Warentest. Bis zu 84 Euro im Monat kann für ein Kind bei der Rente angerechnet werden.

Die drei Jahre Erziehungszeit können von einem Elternteil genommen werden, sie müssen nicht von der Mutter genommen werden, auch Väter können sie beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen, falls das Einkommen der Mutter unter dem Durchschnitt liegt, können die Rentenbeiträge auch bis zum 10. Lebensjahr weiterhin höher angerechnet werden.
Rente, ohne gearbeitet zu haben: Gibt es im Alter trotzdem Geld?
Rente wird nur an Personen gezahlt, die in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Wer nicht eingezahlt hat und dementsprechend keine Rente erhält, kann trotzdem finanzielle Hilfe in Form der Grundsicherung beantragen. Das ist eine Sozialhilfe, die aus Steuern finanziert wird und Menschen unterstützt, die nicht in die Rente eingezahlt haben. Bezogen werden kann die Grundsicherung von Personen, die keine reguläre Altersrente erhalten und mit ihrem Einkommen nicht den eigenen Lebensunterhalt decken können. (kiba)