Bürgergeld für Rentner mit besonderen Regeln: Das müssen Sie wissen
Statt Hartz IV gibt es nun das Bürgergeld. Doch wer erhält das Bürgergeld? Für Rentner gelten gesonderte Regelungen bei der Auszahlung - welche?
Hamburg – Was bisher das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV war, wird ab dem 1. Januar 2023 zum sogenannten Bürgergeld. Leistungsberechtigt sind unter anderem Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfänger. Für Rentner gibt es beim Bürgergeld gesonderte Regelungen.
Staatliche Leistung: | Bürgergeld |
Einführung: | 2023 |
Bisheriger Name: | Arbeitslosengeld II, Hartz IV |
Auszahlungsbeginn: | 30. Dezember 2022 |
Wer bekommt das Bürgergeld 2023?
Die Einführung des Bürgergeldes wird mit Spannung erwartet. Es stellt wie das Arbeitslosengeld II eine Grundsicherung für Arbeitssuchende dar. Wie die Bundesagentur für Arbeit schreibt, soll durch die Umstellung „die Grundsicherung grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst.“ Doch wer erhält das Bürgergeld 2023? Zum einen Menschen, die bisher auch Hartz IV bekommen haben. Dazu kommen Verbraucher, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht. Zählen dort auch Rentner dazu?
Beim Bürgergeld handelt es sich trotz Namensänderung „nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen“, wie Bürgergeld, ein Verein für soziales Leben, es formuliert. Anspruch auf das Bürgergeld hat in Deutschland nur, wer erwerbsfähig ist. Bürgergeld-Empfänger müssen also grundsätzlich dazu bereit sein, erwerbstätig zu werden. Als erwerbsfähig gilt gemeinhin, wer drei Stunden die Woche einer Arbeit nachgehen könnte. Auf wen das nicht zutrifft, muss andere soziale Leistungen zur Grundsicherung beantragen.

Welche Regelungen gelten beim Bürgergeld 2023 für Rentner?
Es müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, damit Rentner vom Bürgergeld profitieren können. Zum einen müssen auch sie eine Erwerbsfähigkeit nachweisen können. Wer das nicht kann, sollte sich über eine Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder eine Erwerbsminderungsrente informieren. Zudem muss eine Bedürftigkeit vorliegen. Diese liegt vor, wenn die Rente so gering ist, dass ein Rentner seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Bei einer Erwerbsunfähigkeit im Zusammenspiel mit einer Bedürftigkeit besteht zumindest Anspruch auf eine Grundsicherung, aber nicht auf Bürgergeld.
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Von vielen Seiten wird das neue Bürgergeld kritisiert, weil Rentner nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die mögliche Grundsicherung steigt immerhin wie das Bürgergeld um 50 Euro an: Berechtigte erhalten ab Januar 2023 rund 502 Euro pro Monat. Einen gewaltigen Unterschied gibt es beim Schonvermögen. Während Bürgergeld-Empfänger 15.000 Euro Schonvermögen besitzen dürfen, sind es bei Rentnern nur 10.000. Von den Sozialverbänden wird eine Anpassung gefordert. Die Auszahlungstermine des Bürgergeldes im Januar 2023 stehen bereits fest.