Geld vom Fiskus: So holen Sie bei der Steuererklärung das Meiste für sich raus

Viele Arbeitnehmer machen mittlerweile ihre Steuererklärung selbst. Wichtige Tipps helfen dabei, bei der Steuer-Rückerstattung das Optimale heraus zu holen.
Jeden Monat zahlen Beschäftigte Lohnsteuer, ohne dass sie diese selbst abführen müssen. Das erledigt der Arbeitgeber. Was der jedoch nicht weiß: welche Ausgaben seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über das Jahr haben, die die Steuerlast senken könnten. Deshalb tut er so, als gebe es diese Bürden nicht – und führt damit oft mehr ab, als die Beschäftigten dem Fiskus schuldig sind. Umso wichtiger ist es, dem Finanzamt mit der Steuererklärung anzuzeigen, welche Ausgaben angefallen sind. Nur so können eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet werden. Die tz erklärt, was Sie geltend machen können.
Tipps für die Steuererklärung: Durch Ehegattensplitting lässt sich Steuerlast meist reduzieren
Ehegattensplitting: Wer heiratet oder eine Lebenspartnerschaft eintragen lässt, kann im selben Jahr erstmals vom sogenannten Ehegattensplitting profitieren. In den meisten Fällen verringert sich dadurch die Steuerlast. Partner geben dafür eine gemeinsame Steuererklärung ab und wählen die Zusammenveranlagung. Das Finanzamt addiert die Einkommen zu einem Gesamteinkommen und teilt dieses durch zwei. Anhand des halben Gesamteinkommens wird dann die Steuerlast bemessen, die anschließend verdoppelt wird. Weil niedrige Einkommen weniger stark besteuert werden, kann das Steuervorteile bringen. Je größer der Einkommensunterschied der Partner ist, desto eher lohne sich die Zusammenveranlagung.
Reduzierte Arbeitszeit: Ob Arbeitslosigkeit, Sabbatical oder Beginn eines Jobs: Wer nur einen Teil des Jahres angestellt war, kann meist mit einer Steuererstattung rechnen. Der Grund: Bei der monatlichen Entgeltzahlung wird davon ausgegangen, dass der Lohn das ganze Jahr über fließt, so der Bund der Steuerzahler. Entsprechend hoch ist die abgeführte Steuer.
1070 Euro bekommt man im Durchschnitt bei der Steuererklärung zurückerstattet
Anfahrt zur Arbeit: Steuerzahler können für die ersten 20 Kilometer ihres Arbeitswegs je 30 Cent pauschal geltend machen. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar je 38 Cent – egal wie der Weg zurückgelegt wird. Steuerzahler, deren gesamte Einnahmen unterhalb des Grundfreibetrags von derzeit 10 908 Euro liegen, aber als Fernpendler mit mehr als 20 Kilometern Arbeitsweg hohe Ausgaben haben, profitieren laut Bund der Steuerzahler besonders. Sie können sich die Mobilitätsprämie sichern.
Berufsbedingte Auslagen: Wer jobbedingt teure Anschaffungen tätigt oder Fortbildungen macht, die der Arbeitgeber nicht bezahlt, kann das als Werbungskosten absetzen, rät der Bund der Steuerzahler. Das senkt die Steuerlast. Auch die Arbeit im Homeoffice kann die Werbungskosten in die Höhe treiben. Für jeden Heimarbeitstag berücksichtigt der Gesetzgeber pauschal sechs Euro.
Sonderzahlung vom Chef: Ob Bonus für gute Arbeit oder Abfindung für die vorzeitige Auflösung des Arbeitsvertrags: Einmalige Sonderzahlungen können dazu führen, dass besonders viel Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt wird. Wer eine Steuererklärung abgibt, kann sich häufig etwas zurückholen.
Steuererklärung: Kosten-Belastung durch Krankheit angeben
Kirchensteuer: „Wer in Deutschland Mitglied einer Kirche ist, muss bis zu neun Prozent Kirchensteuer zahlen“, sagt Florian Machnow vom Steuer-Start-up Taxfix. „Das Gute: Sie kann abgesetzt werden.“ Steuerlich wird die Kirchensteuer genauso wie eine Spende behandelt. Sie wird bei den Sonderausgaben eingetragen.
Kosten im Krankheitsfall: Ob Arztkosten, Aufwendungen für rezeptpflichtige Medikamente oder den benötigten Rollstuhl: „Haben Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Ausgaben für eigene Krankheitskosten getragen, kann sich das steuermindernd auswirken“, so der Bund der Steuerzahler. Eingetragen werden die Kosten bei den außergewöhnlichen Belastungen. Voraussetzung ist, dass die Krankheitskosten die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Diese hängt von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Kinderanzahl ab.
Kinderbetreuung: Wer Kinder hat, darf anfallende Kosten für die Betreuung von der Steuer absetzen – etwa Kita-Gebühren oder das Schulgeld. Laut Taxfix können so zwei Drittel der Kosten als Sonderausgaben abgesetzt werden, höchstens aber 4000 Euro pro Kind.
Handwerkerleistungen: Führen Handwerker Arbeiten in den eigenen vier Wänden aus, kann das zunächst ins Geld gehen. Doch die Aufwendungen können die Steuerlast senken, schreibt Finanztip. 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens aber 1200 Euro.