Wie erhalte ich einen Pflegegrad? Was pflegebedürftige Rentner wissen müssen
Wer nicht mehr selbst für sich sorgen kann und staatliche Leistungen erhalten möchte, kann einen Pflegegrad beantragen. So funktioniert‘s.
Update vom 11. Februar 2023: Wenn Rentner älter werden, brauchen viele nach und nach immer mehr Betreuung und Pflege. Wenn Angehörige diese Pflege nicht mehr leisten können, steht nicht zwingend der Umzug in ein Heim bevor. Denn Rentner können auch zu Hause gepflegt werden. Wie teuer eine Pflege von Rentnern zu Hause ist.
Erstmeldung vom 8. Februar 2023
Hamburg – Verbraucher rutschen im Alter häufiger in die Pflegebedürftigkeit. Das kann nach einem medizinischen Problem wie einem Schlaganfall entstehen. Doch auch wer aus anderen Gründen nicht mehr selbst für sich sorgen kann, benötigt Hilfe. Die kann ein Pflegegrad bringen – so funktioniert der Antrag.
Thema: | Pflegegrad beantragen |
Voraussetzung: | Pflegebedürftigkeit |
Antrag bei: | Pflegekasse |
Pflegegrade: | Fünf |
Pflegebedürftigkeit im Alter – so beantragen Sie einen Pflegegrad
Wer nicht mehr komplett eigenständig für sich sorgen kann, hat die Möglichkeit, einen Pflegegrad zu beantragen. Je nach Pflegegrad können Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit sind das jeden Monat knapp 4,6 Millionen Menschen in Deutschland. Ein Großteil davon, rund 3,7 Millionen Menschen, erhalten ambulante Leistungen. Wichtig für die Beantragung eines Pflegegrades ist eine festgestellte Pflegebedürftigkeit. Die bedarf es auch bei der Beantragung auf Pflegehilfsmittel. Doch wer gilt als pflegebedürftig?

Personen gelten als pflegebedürftig, wenn „sie gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen“, definiert nach Paragraf 14 SGB XI. Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Angehörigen oder Sie selbst unter diese Definition fallen, kann sich ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung lohnen. Der Antrag muss direkt bei der Pflegekasse gestellt werden – diese befindet sich bei der Krankenkasse. Können Verbraucher den Antrag nicht selbst stellen, können das auch bevollmächtigte Angehörige oder Freunde tun.
Diesen Musterbrief können Sie ausgefüllt zu Ihrer Krankenkasse schicken. Diese leitet ihn an die Pflegekasse weiter. Der Antrag kann sogar per Anruf gestellt werden. Wichtig ist die Angabe, ob zu Hause oder in einer stationären Einrichtung gepflegt werden soll. Wer ohnehin nicht mehr selbst für sich sorgen kann, sollte darüber nachdenken, eine Patientenverfügung zu erstellen. Diese kann mit einigen Vorlagen sogar kostenlos erstellt werden. Beim Anwalt, Notar oder Hausarzt muss eine Patientenverfügung bezahlt werden.
So klappt der Antrag für einen Pflegegrad
Auch wenn Verbraucher nicht wissen, ob ein Antrag auf einen Pflegegrad Erfolg hat, lohnt sich der Versuch. Wird ein Pflegegrad festgestellt, gibt es einige Vorteile. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade: 1 bringt dabei die geringsten Vorteile, 5 die höchsten. Wird der Antrag bei der Pflegekasse gestellt, wird ein Gutachter oder Medizinischer Dienst mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragt. Verbraucher, die privat versichert sind, müssen den Antrag einfach bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen stellen – diese schicken dann einen Gutachter.
Der Weg zum Pflegegrad: Das sind die Schritte:
- 1. Anstragstellung auf Leistungen bei der Pflegekasse
- 2. Antragsformular ausfüllen
- 3. Ein Gutachter teilt einen Termin zur Begutachtung mit
- 4. Der Gutachter kommt zu Ihnen und begutachtet Sie
- 5. Der Gutachter ermittelt den Pflegegrad
- 6. Die Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad
- 7. Sie erhalten Bescheid über die Entscheidung des Antrags
- 8.1 Die Pflegekasse bewilligt die Leistungen
- 8.2 Die Pflegekasse lehnt den Antrag ab – Sie können Widerspruch einlegen
Der Gutachter prüft nach einheitlichen Richtlinien, inwieweit der Antragsteller noch für sich selbst sorgen kann. Wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, folgt eine Einstufung in die fünf Pflegegrade. Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist der Anträge beträgt 25 Tage. Diese kann sich auf eine Woche reduzieren, wenn eine schnelle Entscheidung bei einem Aufenthalt im Krankenhaus immens wichtig ist oder sich der Antragsteller in einem Hospiz befindet. Kommt die Pflegekasse dieser Frist nicht nach, erhalten Verbraucher pro Woche 70 Euro als Entschädigung.