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Hamburg greift durch: Neue Knallhart-Regeln für das Parken an E-Ladesäulen

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Von: Steffen Maas

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Weil immer mehr Elektroautos die Ladesäulen in Anspruch nehmen müssen, will der Senat nicht-ladende Parker vertreiben. Auch die Tankdauer steht im Fokus.

Update vom 6. März 2023: In den kommenden Wochen macht Hamburg ernst. Dann wird das Parken an E-Ladesäulen auch für Halter von E-Autos mit E-Kennzeichen eingeschränkt. Bisher durften diese an den Parkplätzen mit Ladesäule unbegrenzt parken. Das ändert sich jetzt. Die Stadt wird nun Zusatzschilder mit dem Hinweis „während des Ladevorgangs“ an den Parkplätzen mit Ladesäulen anbringen.

Für Schnellladesäulen gilt dann eine Höchstparkdauer von einer Stunde. An normalen Ladesäulen dürfen E-Autos dann immerhin noch 3 Stunden parken. Das Ganze gilt werktags von 9 bis 20 Uhr.

Erstmeldung vom 12. August 2022:

Hamburg – Nur wer sein E-Auto auch tatsächlich lädt, soll künftig in Hamburg an einer entsprechenden Ladestation parken dürfen. Das geht aus einer Stellungnahme des Hamburger Senats zum Thema „Ausbau und Verbesserung öffentlicher Ladeinfrastruktur“ hervor. Bisher durften E-Autofahrer den Platz vor der Zapfsäule explizit auch als Parkplatz nutzen. Weil der Bestand an Elektrofahrzeugen in der Hansestadt Hamburg jedoch schnell steigt, soll der Platz an der künstlichen Sonne bald nur noch den Verkehrsteilnehmern vorbehalten sein, die ihre Akkus tatsächlich aufladen müssen. Um die vorhandenen Ladepunkte voll auszunutzen, steht auch auf dem Prüfstand, ob Trödel-Lader eine Gebühr aufgebrummt bekommen.

Name:Straßenverkehrs-Ordnung
Abkürzung:StVO
Ursprüngliche Fassung:28. Mai 1934

Elektroauto an der Ladesäule: Ziel ist, dass tatsächlich geladen wird

Die ursprüngliche Regelung, E-Autofahrern das reine Parken an öffentlichen Ladestationen zu ermöglichen, sei damals geschaffen worden, „um die Attraktivität von E-Pkw bei Neuanschaffungen zu erhöhen“, heißt es in dem Bericht, den die Hamburgische Bürgerschaft vor einem Jahr für diesen Sommer erbeten hatte. Weil die Auslastung der Lademöglichkeiten nun steigt, kann eine solche Zweckentfremdung wohl nicht mehr gebilligt werden: „Mit steigenden Nutzer- und Nutzerinnenzahlen ist das primäre Ziel, dass an Ladesäulen auch tatsächlich geladen wird.“

Schnellladestation für E-Autos in Hamburg.
Bald wohl nicht mehr erlaubt: Ein E-Auto hält – aber lädt nicht – an einer Schnellladestation im Zirkusweg. Für das Verkehrsschild (auf dem Boden zu sehen), wird dafür noch ein entsprechender Zusatz gesucht. © Georg Wendt/dpa

Deshalb überprüfe man nun die Parkregelungen an den E-Zapfsäulen, heißt es aus der zuständigen behördenübergreifenden Organisationseinheit. Allerdings: Das klare Ziel ist, nur noch tankenden Autos den Raum zu überlassen. Einen Fahrplan zur Umsetzung hat man dazu auch schon, denn erwähnt wird, dass man sich auf Bundesebene dafür einsetze, ein entsprechendes Verkehrsschild in den Katalog der Straßenverkehrsordnung aufzunehmen – „sobald dies geschehen ist, wird die Freie und Hansestadt Hamburg die Beschilderung an jedem öffentlichen Stellplatz mit Lademöglichkeit umstellen.“

Verwirrung im Schilderwald

Wessen geheime Leidenschaft das Studium des Verkehrsschildkataloges ist, der wird wissen: Dort existiert bereits ein sogenanntes Zusatzschild, auf dem steht „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ und das in Kombination mit dem Parkplatzschild eigentlich abdeckt, was die Hansestadt erreichen will. Warum nutzt die Stadt Hamburg also dieses Blech mit der Kennung 1050-32 nicht, sondern setzt sich für ein neues Zeichen ein?

Das liegt daran, dass 1050-32, genauso wie das ebenfalls verbale – also ausgeschriebene – Schild 1050-33 „Elektrofahrzeuge“, aus dem Jahr 2011 stammt und prinzipiell alle Elektrofahrzeuge abdeckt. Hamburg nutzt allerdings an den Ladesäulen das neuere Sinnbild, auf dem ein Auto mit Elektrostecker zu sehen ist.

Das stammt aus dem Jahr 2015, gehört zum Elektromobilitätsgesetz, und schließt nur Fahrzeuge ein, die auch auf dem Nummernschild das bekannte E-Kennzeichen haben. Darunter das ausgeschriebene „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ anzubringen, wäre also eine verkehrsrechtlich unsaubere Mischung. „Daher wird derzeit auf Bundesebene eine einheitliche Lösung diskutiert“, fasst Pressesprecherin der Behörde für Wirtschaft und Innovation, Susanne Meinecke, den Vorgang zusammen.

Infrastruktur E-Mobilität: Laden ja – aber nicht zu lange

Damit die bestehenden Zapfsäulen möglichst effektiv genutzt werden können, hat der Senat zudem eine weitere Facette der E-Tanksituation im Blick – allerdings mit weniger Absicht auf Einflussnahme. Dabei geht es um die Frage, wie lange ein E-Auto die Ladestation nutzen darf und wann der Ladevorgang als abgeschlossen gilt.

Wer überzieht, soll draufzahlen – so zumindest eine Überlegung. Aktuell bestimmt solche Aufpreise allerdings vorrangig der Stromvertrieb der jeweiligen Ladesäule. Erste Unternehmen experimentieren bereist mit einer solchen „Blockiergebühr“, die funktioniert aufgrund der erwähnten technischen Fragen („Wann ist ein Ladevorgang wirklich abgeschlossen?“) bisher über eine fixe zeitliche Begrenzung.

Für den Senat reicht es daher noch nicht zu einem klaren Bekenntnis zur Überziehungsgebühr – auch, weil bisher nur 10 Prozent der Vertriebe überhaupt eine solche Gebühr berechnen. Die zuständige Behörde werde die Einführung einer solchen Maßnahme im Marktumfeld weiterhin „aktiv beobachten“, heißt es im Bericht.

Stadt Hamburg könnte Überziehungsgebühr erheben, will aber nicht

Grundsätzlich hätte auch die Stadt Hamburg, als Bereitsteller der Infrastruktur, die Möglichkeit, eine solche Gebühr einzuführen. Davon würde man zum jetzigen Zeitpunkt aber lieber absehen, wie eine Nachfrage in der Wirtschaftsbehörde ergibt. Zum einen könne die Überziehungsgebühr nur gegenüber der Firma, die die Ladesäule nutzt, erhoben werden.

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„Es ist nicht absehbar, ob diese Gebühr auch tatsächlich an den Kunden weitergegeben werden würde, ob also tatsächlich ein lenkender Effekt erzielt werden könnte“, erklärt Behördensprecherin Susanne Meinecke, dass im Vordergrund das Ziel steht, den Stau an den Säulen zu verringern.

Zum anderen geht es schlicht um eine kundenfreundliche Preisstruktur: Die Stromvertriebe bieten den Verbrauchern Tarife an, die in ganz Deutschland gleich sind. Eine Gebühr, die nur in Hamburg erhoben würde, würde zu unübersichtlichen Abrechnungen führen – „und würde damit dem Wunsch nach eindeutigen, leicht verständlichen Tarifen widersprechen“, unterstreicht die Sprecherin. Zuletzt wurden diese Tarife aufgrund der anhaltenden Energiekrise auch in Hamburg immer teurer.

Markthochlauf der E-Mobilität: Erfolgreicher Ausbau der Ladepunkte

Diese und ähnliche Themen werden die Verwaltung der Hansestadt auf jeden Fall weiterhin beschäftigen. Im Rahmen des „Masterplan zur Weiterentwicklung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hamburg“ werde der Senat den Markthochlauf der E-Mobilität – der zuletzt zu Lieferengpässen und Fragen rund um die Förderung eines E-Auto-Kaufs geführt hatte – weiter fördern, heißt es im Bericht.

Dazu gehört auch der bisher erfolgreiche Ausbau der Ladestationen: Das Ziel, im Jahr 2025 2000 öffentliche Ladepunkte anbieten zu können, werde wahrscheinlich „erheblich“ angehoben. Aktuell gibt es in Hamburg 1290 Ladestationen – fast 300 mehr als noch vor einem Jahr. Unabhängig von den Ladestationen wären Verbraucher, die auf einen Antrieb setzen, der wohl noch nicht reif für die Straße ist: An der FH Münster entwickelten Studierende einen Bier-Antrieb fürs Auto.

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