Wann die Steuererklärung für Rentner 2023 zur Pflicht wird
Für Rentner sind 2023 einige Neuerungen gekommen – vieles tat sich bei den Steuern. Aber wann wird eine Steuererklärung für Rentner zur Pflicht?
Update vom 24. Februar 2023: Schon gewusst? Wann das Sammeln von Pfandflaschen steuerpflichtig ist. Diese Frage beschäftigt nicht nur, aber auch Rentner – denn einige haben so wenig zum Leben, dass sie in die Altersarmut rutschen.
Erstmeldung: Hamburg – Für Ruheständler ändert sich im Jahr 2023 finanziell einiges: Ihre gesetzliche Rente wird erhöht, der Freibetrag bei Betriebsrenten steigt und die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner wird gestrichen. Das bedeutet: Rentner können in diesem Jahr deutlich mehr Geld absahnen als zuvor. Doch wo mehr Geld ist, fallen häufig auch mehr Steuern an. Deswegen drängt sich die Frage auf: Wann muss man als Rentner eine Steuererklärung einreichen?
Geldleistung ohne Anspruch auf Gegenleistung: | Steuer |
Gruppe der Steuerpflichtigen: | Natürliche und juristische Personen |
Dienen als: | Haupteinnahmequelle eines modernen Staates |
Studie belegt: | Deutschland gehört zu den Ländern mit der höchsten Bereitschaft, durch Steuern öffentliche Güter zu finanzieren |
Wann eine Steuererklärung für Rentner zur Pflicht wird
Die gute Nachricht zuerst: Nein, es müssen nicht alle Rentner eine Steuerklärung abgeben. „Als Rentner besteht grundsätzlich erst dann eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente [...] über dem Grundfreibetrag liegt“, erklärt Stefanie Pieper, Steuerexpertin bei der „Vereinigten Lohnsteuerhilfe“ (VLH), T-Online.
Und auch diesbezüglich gibt es gute Nachrichten, denn der Grundfreibetrag wurde zum Jahr 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist sogar noch eine weitere Steigerung auf 11.604 Euro vorgesehen. Bei verheirateten Paaren oder Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt der doppelte Wert. Bis zu dieser Summe müssen Sie auf Ihre Rente also keine Steuern zahlen.

Steuererklärung als Rentner einreichen – Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag spielen wichtige Rolle
Doch spielt bei einer etwaigen Steuererklärung im Rentenalter noch ein weiterer Wert eine wichtige Rolle: nämlich der Rentenfreibetrag. Um herauszufinden, wie hoch dieser nicht zu versteuernde Teil Ihrer Rente ist, sollten Sie einen Blick auf das Jahr Ihres Renteneintritts werfen. Wer sich 2022 zur Ruhe gesetzt hat, muss 82 Prozent seines Renteneinkommens versteuern – doch auch dieser Wert stieg 2023 leider minimal an, und zwar auf 83 Prozent. Lediglich 17 Prozent Ihrer Rente müssen Sie also nicht versteuern, wenn Sie 2023 Ihren Ruhestand einläuten.
Diese leichte Anhebung erfolgt bereits seit Jahren nach Plan. Ziel ist es, dass im Jahr 2040 schließlich alle Neu-Rentner 100 Prozent ihrer Altersvorsorge versteuern müssen. Grundlage für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist dabei die Jahresbruttorente.
Jahr des Rentenbeginns: | Besteuerungsanteil in Prozent: | Rentenfreibetrag in Prozent: |
---|---|---|
2020: | 80 % | 20 % |
2021: | 81 % | 19 % |
2022: | 82 % | 18 % |
2023: | 83 % | 17 % |
2024: | 84 % | 16 % |
2025: | 85 % | 15 % |
2026: | 86 % | 14 % |
2027: | 87 % | 13 % |
2028: | 88 % | 12 % |
2029: | 89 % | 11 % |
2030: | 90 % | 10 % |
Als Rentner Steuererklärung bei Berater prüfen lassen – sonst können Nachzahlungen anfallen
Trotz dieser expliziten Vorgaben lohnt es sich, die mögliche Abgabe einer Steuerklärung bei einem steuerlichen Berater prüfen zu lassen. „So kommen Sie einer Aufforderung durch das Finanzamt zuvor“, erklärt Steuerexpertin Stefanie Pieper T-Online. Im Falle einer entsprechenden Aufforderung sollte man laut dem Verein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“ zügig reagieren. Denn andernfalls wird das Amt die steuerliche Situation des betreffenden Rentners schätzen – was zu Steuernachzahlungen führen kann.
Viele Veränderungen für Rentner im Jahr 2023: Auch die Rentenbeiträge steigen
Alles in allem kommen auf Rentner im Jahr 2023 einige Veränderungen zu – doch nicht nur in Bezug auf ihre Steuerabgaben. Auch eine Erhöhung der gesetzlichen Rente steht im Sommer diesen Jahres an. Laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts soll diese im Juli um rund 3,5 Prozent in Westdeutschland und 4,2 Prozent in Ostdeutschland steigen. Außerdem wird die Hinzuverdienstgrenze bei Rentnern, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, abgeschafft.
Darüber hinaus sind die Rentenbeiträge laut dem Bundesfinanzministerium für alle Steuerzahler seit dem 1. Januar 2023 voll absetzbar. Aufwendungen für die Altersvorsorge können also neuerdings vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Auf diesem Weg sollen Rentner in Zeiten der Inflation und Energiekrise zusätzlich entlastet werden.