Mehr Geld für Rentner: Hinzuverdienstgrenze wird gestrichen
Ab 2023 können Frührentner so viel dazu verdienen, wie sie wollen. Die frühere Grenze von 46.000 Euro soll ganz aufgehoben werden. Auch Erwerbsgeminderte profitieren.
Hamburg – Altersarmut ist ein großes Problem in Deutschland. Viele Rentner müssen neben der Rente noch weiter arbeiten, um über die Runden zu kommenn – und haben gerade bei den gestiegenen Lebenskosten auf Grund der Inflation finanzielle Sorgen. Dafür soll es eine Erhöhung der Rente für 2023 geben und eine weitere hilfreiche Maßnahme.
Um ihnen wenigstens ein wenig unter die Arme zu greifen, will die Regierung ein Gesetz ändern. Ab 2023 soll es Frührentnern möglich sein, neben den Rentenzahlungen so viel dazu zu verdienen, wie sie möchten und können.
Auch die Erwerbsminderungsrente soll weiterentwickelt werden.
Hinzuverdienstgrenze für Frührentner bisher | 6.300 Euro |
Hinzuverdienstgrenze für Frührentner während Corona | 46.000 Euro |
Hinzuverdienstgrenze für Frührentner ab 2023 | keine Grenze mehr |
Hinzuverdienstgrenze für Erwerbsgeminderte ab 2023 | 17.800 Euro |
Erwerbgrenze für Frührentner angehoben: Gesetz soll ab 2023 wirksam werden
Die Erwerbsgrenze für Frührentner lag vor der Pandemie bei 6.300 Euro. Wegen der Corona-Sonderregelung wurde die Hinzuverdienstgrenze in den Jahren 2021 und 2022 bereits auf 46.060 Euro angehoben, im Jahr 2020 lag sie bei 44.590 Euro. Diese Summe durften frühzeitig Pensionierte zu ihrer Rente dazu verdienen, ohne Kürzungen in den Rentenzahlungen hinnehmen zu müssen, die ohnehin meist gering sind. Nur wenige Rentner erreichen einen Lebensstandard mit 3.000 Euro Rente im Monat.

Die Anhebung der Grenze sollte bei den Personalengpässen während der Coronavirus-Pandemie helfen. Ab 2023 soll diese Grenze ganz aufgehoben werden. Im August 2022 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf, dass einerseits den Rentnern helfen, andererseits aber auch dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken soll. Die Idee dahinter: Wenn mehr Frührentner zumindest teilweise im Arbeitsleben bleiben können, brechen weniger Fachkräfte weg. Für die Betroffenen soll außerdem der Übergang vom Erwerbsleben in die Rente vereinfacht werden.
Auch Erwerbsminderungsrente geändert: Hinzuverdienstgrenze jetzt bei 17.800 Euro
Von den neuen Gesetzen sollen aber nicht nur Frührentner, sondern auch Empfänger von Erwerbsminderungsrente profitieren, die keine Erhöhung der Rente bekommen. Auch hier wurde die Hinzuverdienstgrenze angehoben und liegt ab 2023 bei jährlich 17.800 Euro. Diese Summe können Leistungsempfänger dazuverdienen, ohne dass die Erwerbsminderungsrente beeinträchtigt wird.
Erwerbsminderungsrente kann bekommen, wer wegen einer Behinderung oder einer Krankheit weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wer aber Glück hat und in diesen drei Stunden trotzdem einem gut bezahlten Job nachgehen kann, darf also in Zukunft auch dort etwas mehr verdienen. Hier lag die Hinzuverdienstrente wie bei Frührentnern zuvor bei 6.300 Euro. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte laut t-online.de: „Das ist ein wichtiges Signal für erwerbsgeminderte Menschen, denen wir damit eine Brücke in den Arbeitsmarkt bauen.“
Versicherung und Steuern: Was Frührentenempfänger wissen sollten
Wer in Frührente geht, bleibt in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn er oder sie weiterhin einer Arbeit nachgeht. Außerdem muss das zusätzliche Einkommen bei der Steuererklärung berücksichtigt und versteuert werden. Das gilt sowohl für die Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit, denen Frührentner nachgehen, als auch für die Rentenzahlungen an sich – allerdings nur zu einem gewissen Prozentsatz.
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Die Höhe des Besteuerungsanteils hängt vom Jahr des Renteneintritts ab, was wiederum vom Geburtsjahr abhängt. Wer bereits 2004 in Rente ging, muss 50 Prozent seiner Renteneinkünfte versteuern. Die anderen 50 Prozent sind der persönliche Rentenfreibetrag, der bis zum Ende des Lebens bestehen bleibt.
Auch die aktuelle Energiepauschale müssen Rentner übrigens versteuern. In den letzten Jahrzehnten wurde der Besteuerungsanteil allerdings immer wieder hochgesetzt. 2006 lag er schon bei 52 Prozent, 2021 bei 81 Prozent und 2022 bereits bei 82 Prozent. Wer 2022 in Rente ging, muss also 82 Prozent seiner Einkünfte versteuern. Der Rest ist bis zum Lebensende der persönliche Freibetrag des Rentners.