Kriegen Eltern noch Kindergeld für Kinder, die als Au-pair arbeiten?
Unter bestimmten Voraussetzungen kriegen auch Eltern von Kindern, die einen Au-pair-Aufenthalt im Ausland absolvieren, weiterhin Kindergeld.
Hamburg – Nicht erst seit der Kindergeld-Erhöhung im Januar 2023 lohnt sich ein Blick auf die Regelungen zur Transferleistung. Denn besonders im Sommer, wenn Kinder nach einem Schulabschluss ihre Fühler in alle Richtungen ausstrecken und an ihrer Zukunft basteln, treten häufig neue, kompliziertere Fragen im Zusammenhang mit dem Kindergeld auf. Eine davon betrifft den Au-pair-Dienst, bei dem junge Erwachsene tief in fremde Sprach- und Kulturräume eintauchen und im Gegenzug zumeist Kinderbetreuung für eine Familie anbieten. Haben auch die Eltern von Kindern, die einen Au-pair-Aufenthalt im Ausland absolvieren, Anspruch auf Kindergeld?
Staatliche Leistung: | Kindergeld |
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Wer erhält es: | Eltern mit Kindern |
Höhe der Auszahlung pro Monat 2022: | Mindestens 219 Euro |
Höhe der Auszahlung pro Monat 2023: | 250 Euro pro Kind |
Kindergeld für volljährige Kinder im Au-pair-Programm: Dann zahlt der Staat grundsätzlich weiter
Die Frage stellt sich vor allem deswegen, weil junge Erwachsene im Au-pair-Programm in den meisten Fällen schon volljährig sind. Kindergeld für den volljährigen Nachwuchs er erhalten, ist schwieriger – das Geld kann unter den richtigen Voraussetzungen und mit den erforderlichen Nachweisen dennoch ausgezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit informiert, dass Eltern für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren in drei Fällen weiterhin Kindergeld beziehen können: Wenn sich das Kind in einer Übergangszeit zwischen Schule und Beruf/Studium befindet oder wenn es ausbildungsplatz- oder arbeitssuchend gemeldet ist.
Spannend wird es für Eltern von Kindern im Au-pair-Programm beim dritten Fall: Kindergeld bei Ausbildung und Studium. Dazu listet die Bundesarbeitsagentur folgende konkrete Beispiele:
Kindergeld für volljährige Kinder bei Ausbildung oder Studium gibt es, wenn …
- … das Kind zum allerersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert.
- … das Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung, Studium) absolviert und dabei bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.
- … das Kind neben der zweiten Ausbildung einen Minijob („geringfügige Beschäftigung“) ausübt.
Von einem Auslandsaufenthalt im Rahmen des Au-pair-Programms ist hier zwar nicht wortwörtlich die Rede, es fällt aber in diese Kategorie. Ja, Eltern erhalten für ihren im Ausland tätigen Nachwuchs also tatsächlich Kindergeld – allerdings nur unter einer zusätzlichen Bedingung.

Kindergeld für Nachwuchs im Au-pair-Programm: Stundenlanger Sprachunterricht ist Pflicht
So stellt es auch das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fest: „Voraussetzung ist, dass Ihr Kind einen Sprachkurs besucht von mindestens 10 Unterrichtsstunden pro Woche.“ Denn, wie der Bundesfinanzhof in einem Urteil im März 2012 befand:
Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses sind grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.
Bei wessen Kind das nicht der Fall ist, der hat noch eine Chance auf die Auszahlung des Kindergeldes in einzelnen, lernintensiven Monaten: „Bei weniger als durchschnittlich zehn Wochenstunden können ausnahmsweise einzelne Monate als Berufsausbildung zu werten sein, wenn sie durch intensiven, die Grenze von zehn Wochenstunden deutlich überschreitenden Unterricht geprägt werden (z.B. Blockunterricht oder Lehrgänge)“, befand der Bundesfinanzhof weiter.
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Fremdsprachenunterricht während des Au-pair: Für Kindergeld müssen Nachweise geliefert werden
Die Teilnahme am Fremdsprachenunterricht muss dem Finanzamt dann natürlich bescheinigt werden: Rechnungen oder Leistungsnachweise sind die einfachsten Wege, den Sprachkurs nachweisen zu können. Der Antrag für das Ü18-Kindergeld muss, wie bei dem minderjährigen Nachwuchs, bei der Agentur für Arbeit gestellt werden – mittlerweile geht das bei einem vorhandenen Zugang zum Steuerportal ELSTER sogar ganz leicht online.
Für neue oder alte Kindergeldbezieher gibt es auch das erhöhte Kindergeld im Jahr 2023 wie gewohnt direkt aufs Konto. Wann genau das Kindergeld auf dem Konto landet, kann man in dieser Übersicht erfahren.