Kosten und Zuschüsse: Wie man sich als Rentner auf das Ende des Lebens vorbereitet
Viele Rentner haben kaum Ersparnisse – und im Falle des Ablebens gibt es nur noch selten Geld für Hinterbliebene. In welchen Fällen man es dennoch beantragen kann.
Update vom 8. Februar 2023: Wer die Rechnungen nach dem Tod eines Rentners bezahlt: Im Laufe eines Lebens häufen sich die finanziellen Verpflichtungen. Als Rentner muss man sich mit der Frage auseinandersetzen, was eigentlich nach dem Ableben mit den Rechnungen passiert.
Erstmeldung: Hamburg – Wenn ein geliebtes Familienmitglied von einem geht, ist das für die Hinterbliebenen nie leicht. Wenn dann aber auch noch das Thema Geld Sorgen bereitet, weil es zum Beispiel als Rentner keine Ersparnisse für die Beerdigung gibt, wird es gleich doppelt so hart. In einem solchen Fall können Angehörige vom Geld vom Staat profitieren. Wie das funktioniert, verrät 24hamburg.de für Verbraucher im folgenden Artikel.
Art: | Ableben |
Leistung: | Geld |
Gesetzliche Unfallversicherung: | mehrere Sonderfälle |
Soziale Entschädigung: | Geld vom Staat für Opfer von Gewalttaten o.ä. |
Rentner müssen für eigenes Ableben privat vorsorgen – Kosten durchschnittlich bei 13.000 Euro
„Sterbegeld“, auch Bestattungsgeld oder Beerdigungszuschuss genannt, bezeichnet eine Zahlung, die Hinterbliebene bis 2003 von der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen haben. Das Geld sollte helfen, die Bestattungskosten zu decken, doch seit der Modernisierung der Kassen gibt es diese Leistung nicht mehr – auch nicht für Rentner.

Stattdessen müssen Rentner trotz der steigenden Sozialabgaben und Steuern sowie der erhöhten Lebenskosten durch die Inflation auch fürs Sterben selbst vorsorgen. Und da Beerdigungskosten durchschnittlich 13.000 Euro betragen, kann das schwierig sein. Dazu kommt, dass viele Versicherungen heutzutage teuer und ihr Geld kaum wert sind. Trotzdem schützt die Sterbegeldversicherung die Hinterbliebenen davor, beim Tod eines Familienmitglieds in Unkosten gestürzt zu werden.
Ausnahme Unfall: In diesen Fällen gibt es das „Sterbegeld“ noch heute
Ein paar Ausnahmen bestätigen aber die Regel. Sterbegeld wird auch heute noch gezahlt, wenn die Umstände des Todes bestimmte Kriterien erfüllen. Handelt es sich zum Beispiel um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, die zum Tod führte, wird ein Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt. Das Gleiche gilt für Studierenden, Schüler oder Kinder, die in der Hochschule, Schule oder im Kindergarten sowie auf dem Weg dorthin und zurück zu Tode kommen.
Das Sterbegeld wird dann von der Berufsgenossenschaft oder dem Unfallversicherungsträger gezahlt und beträgt pauschal ein Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. Berechtigt sind die Hinterbliebenen, die die Kosten für die Bestattung getragen haben. Sollten außenstehende Dritte für die Beerdigung gezahlt haben, wird ihnen der Kostenaufwand erstattet, der übrigens bei der Steuer angegeben werden kann, um ebenfalls etwas Geld zurückzubekommen.
Auch die private Unfallversicherung zahlt im Todesfall Sterbegeld. Eine private Krankenversicherung deckt den Tod in der Regel aber nicht als Versicherungsfall ab und zahlt daher auch nicht. Spezielle Sterbegeldversicherungen zahlen die versicherte Summe.
Soziale Entschädigung: Geld bei Tod durch Fremdverschulden
Sollte der Todesfall nicht natürlich eingetreten, sondern die Folge einer Schädigung sein, dann greift wiederum das soziale Entschädigungsrecht, nachdem der Staat Personen- und Sachschäden kompensiert. Ursprünglich wurde das Gesetz für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen des Zweiten Weltkriegs geschaffen, weitetet sich danach aber auf andere Personengruppen aus.
Dazu gehören heute Opfer von Gewalttaten, Terroropfer, Wehrdienstbeschädigte, Zivildienstbeschädigte, Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und Impfgeschädigte sowie im Todesfall deren Hinterbliebene.
24hamburg.de-Newsletter
Im Newsletter von 24hamburg.de stellt unsere Redaktion Inhalte aus Hamburg, Norddeutschland und über den HSV zusammen. Täglich um 8:30 Uhr landen sechs aktuelle Artikel in Ihrem Mail-Postfach – die Anmeldung ist kostenlos, eine Abmeldung per Klick am Ende jeder verschickten Newsletter-Ausgabe unkompliziert möglich.
Um als Hinterbliebener Sterbe- und Bestattungsgeld nach dem sozialen Entschädigungsrecht zu bekommen, müssen aber einige Auflagen erfüllt werden. Dem Antrag auf diese Leistung müssen zum Beispiel medizinische Unterlagen und Gutachten sowie eine Feststellung des Ursachenzusammenhangs zwischen schädigendem Ereignis und gesundheitlicher Schädigung beigelegt werden. Außerdem werden im Zweifel Zeugen befragt und die Antragsteller sind verpflichtet, an der Überprüfung mitzuwirken, dass der Verstorbene tatsächlich ein Beschädigter einer Gewalttat oder ähnlichem war.
Wer beweisen kann, dass der Verstorbene ein rentenberechtigter oder versorgungsberechtigter Beschädigter war, bekommt dann ein Sterbegeld oder Bestattungsgeld ausgezahlt. Dieses beläuft sich in der Regel auf das Dreifache eines Monatsbezuges von Rente oder Versorgungszahlung.