Kosten für Pflege und Pflegeheim: Wie Rentner Geld vom Staat zurückbekommen
Rentner können in der Steuererklärung Kosten für besondere Pflege oder Heimunterbringung geltend machen. Wie das funktioniert – und wann auch Angehörige profitieren.
Hamburg/Berlin – Altwerden ist nichts für Feiglinge. Denn spätestens, wenn sich der eigene Bedarf an Pflege erhöht, ist so manche Schockrechnung garantiert. Verbraucherschützer warnen schon lange vor den explodierenden Kosten – vor allem das Leben im Pflegeheim wird immer teurer.
Und auch wenn Rentner von Vergünstigungen und Rabatten profitieren können – die Selbstkosten-Anteile für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind trotz Entlastungszuschlägen deutlich gestiegen, so neue Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen. Umso wichtiger ist es darum, zu wissen, für welche Ausgaben man sich Geld vom Fiskus zurückholen kann, um wenigstens Teile der Rente zu retten.
Lohnsteuerhilfeverein: | Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) |
Gründungsdatum: | 1972 |
Mitgliederzahl: | mehr als 1.200.000 (Stand: September 2022) |
Sitz: | Neustadt an der Weinstraße |
Heim und Pflege für Rentner: So gibt es Geld vom Staat zurück
Zum 1. Januar 2023 mussten bundesweit im Schnitt 2411 Euro pro Monat im ersten Pflegeheim-Jahr aus eigener Tasche gezahlt werden. Das sind stolze 278 Euro mehr als noch Anfang 2022, ergab die Analyse des Ersatzkassenverbandes (vdek), zu dem unter anderem die Techniker Krankenkasse, die Barmer Ersatzkasse und die DAK gehören.

Doch immerhin: „Zahlt ein Rentner Steuern und muss krankheitsbedingt in ein Alten- oder Pflegeheim ziehen, kann er die Heimkosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen“, rät die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Doch wann Rentner eine Steuererklärung einreichen müssen – auch da gab es 2023 viele Änderungen.
Kosten für Pflegeheim: Geld zurück für Rentner bei außergewöhnlicher Belastung und haushaltsnaher Dienstleistung
Betroffene Rentner können ihre Pflegekosten auf zwei unterschiedliche Arten von der Steuer absetzen. Entweder als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Geltend gemacht werden können beispielsweise die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst oder eine Pflegekraft, aber auch für Medikamente, Lebensmittel, oder bestimmte Kleidung, die jemand aufgrund seiner oder ihrer Pflegebedürftigkeit beziehungsweise Erkrankung benötigt.
Pflegeheim-Kosten von der Steuer absetzen und Kosten sparen – so profitieren Rentner
Doch auch die Aufwendungen für eine Unterbringung im Pflegeheim können steuerlich geltend gemacht werden. Dafür müssen jedoch bestimmte Erstattungen von den Ausgaben abgezogen werden: die Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenkassen, die auch für Rentner ihre Beiträge erhöht haben oder der Beihilfe, das Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls das Pflegegeld aus einer privaten Pflegeversicherung. Auch die sogenannte Haushaltsersparnis, die durch die Aufgabe einer eigenen Wohnung entsteht, muss abgerechnet werden. Dieser Pauschalbetrag ändert sich jährlich – und betrug 2021 noch 9744 Euro, 2022 schon 10.347 Euro.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen: So gibt es Geld von der Steuer zurück
Viele Pflegebedürftige haben über die Kosten für medizinische Betreuung hinaus auch Ausgaben für eine Unterstützung im Haushalt – etwa Hilfe beim Kochen, beim Putzen oder Einkaufen. Übernimmt ein Pflegedienst, eine Haushaltshilfe oder ein Pflegeservice diese Aufgaben, können auch diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden.
Geld für Betreuung: Pflege-Pauschbetrag entlastet Angehörige von Rentnern
Übernimmt ein Angehöriger oder eine Angehörige diese Aufgaben, oder übernimmt deren Koordination, hat auch diese/r einen Anspruch auf Unterstützung, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Diese Pflegepauschale kann steuerlich geltend gemacht werden und ist dazu da, genau jene Menschen zu entlasten, die hilflose oder schwerstpflegebedürftige Angehörige oder nahe stehende Menschen betreuen.
Die Voraussetzungen: Der oder die Angehörige muss verwandt – etwa Eltern, Geschwister, Onkel oder Tante – oder eine nahe stehende Person sein, der oder die Pflegebedürftige hat den Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, er oder sie wird in der eigenen oder der Wohnung des/der Betreuenden versorgt, der Pflegeanteil des oder der Angehörigen beträgt mindestens 10 Prozent, und die Pflege wird nicht vergütet – auch nicht in Form von Pflegegeld.
Wichtig für Rentner: So hoch ist der Pflege-Pauschbetrag in verschiedenen Pflegestufen
- Der Pauschbetrag steigt mit der Pflegestufe:
- Pflegegrad 2: 600 Euro
Pflegegrad 3: 1.100 Euro
Pflegegrad 4: 1.800 Euro
Pflegegrad 5: 1.800 Euro - (Stand: Januar 2023)
Angehörige von Rentnern können Heimkosten absetzen, keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Bei Rentner und Rentnerinnen, deren Altersgeld so gering ausfällt, dass sie oder er weder ihre oder seine Altersvorsorge versteuern muss, noch das Pflegeheim zahlen kann, werden nahe Angehörige – beispielsweise die eigenen Kinder – zur Kasse gebeten. Doch auch für sie gilt: Die Heimkosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt allerdings nicht für Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese können nur von der oder dem Betroffenen selbst in der Steuererklärung geltend gemacht werden, entschied der Bundesfinanzhof.