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Neues Gebäudeenergiegesetz: Kann ich ab 2024 noch eine Gasheizung einbauen?

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Von: Anna-Lena Kiegerl

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Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz kommen einige Änderungen auf Haus- und Wohnungseigentümer zu. Was gilt jetzt und was bedeutet das für den Bau von neuen Gasheizungen?

Syke – Das Gebäudeenergiegesetz sorgte bereits vor dem endgültigen Beschluss für Furore in der deutschen Gesellschaft und auch für Streit in der Regierung. Das Gesetz soll den Klimaschutz in Deutschland weiter voranbringen und Ausgangspunkt für den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen sein. Dabei sorgt es aktuell für Verunsicherung bei den Menschen und hat sogar einen Ansturm auf Öl- und Gasheizungen verursacht.

Gebäudeenergiegesetz: Soll schon ab 2024 gelten - das Ende für Gasheizungen?

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz soll das Gesetz bereits ab dem ersten Januar 2024 gelten, also schon im nächsten Jahr. Hauptaugenmerk liegt dabei auf neuen Heizungen. Bereits bestehende Heizvorrichtungen müssen vorerst nicht ausgetauscht werden. Ab Januar dürfen dann nur noch Heizungen eingebaut werden, welche mit mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Keine Gasheizungen mehr? Diese Alternativen gibt es:

Einbau einer Gasheizung ab 2024: nur noch unter Bedingungen möglich

Was bedeutet das nun aber für die Zukunft der Gasheizungen? Ist es möglich, ab Januar noch eine Gasheizung einzubauen? Die Antwort darauf lautet: ja, jedoch nur unter gewissen Bedingungen. Denn auch neu eingebaute Gasheizungen müssen dann zu mindestens 65 Prozent erneuerbar betrieben werden.

Gebäudeenergiegesetz: Gasheizungen müssen zu 65 Prozent erneuerbar betrieben werden

Darüber gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Aufschluss. Denn in zwei konkreten Fällen können diese Heizungen weiterhin eingebaut werden. Die erste Möglichkeit ist, dass die Heizung in Zukunft mindestens 65 Prozent grüne Gase bezieht. Dazu müssen sie bis 2030 mindestens 50 Prozent erneuerbare Gase verwenden und bis 2035 die 65 Prozent-Marke erreicht haben.

Heizung
Beim Heizen gibt es ab nächstem Jahr neue Regeln. © Hauke-Christian Dittrich/dpa/Illustration

Sonst könnte die Kombination aus zwei Heizformen eine Lösung sein. Denn eine Gasheizung kann auch zusammen mit anderen erneuerbaren Heizungen gebaut werden.

Ein Beispiel dafür: Eine Wärmepumpe wird gemeinsam mit einer Gasheizung betrieben. Wichtig hierbei ist jedoch, dass auch hier die Vorgabe der 65 Prozent erreicht wird. Die erneuerbare Heizung muss also vorrangig genutzt werden. Selbiges gilt übrigens auch für Ölheizungen.

Komplettes Ende von Gasheizungen? - Ab 2045 muss Klimaneutral geheizt werden

Zudem wichtig: Heizen mit fossilen Brennstoffen wird nur bis Ende 2044 erlaubt sein. Ab 2045 muss jedes Gebäude Klimaneutral geheizt werden. Der Umstieg zu erneuerbaren Heizmethoden muss innerhalb der nächsten 20 Jahre schrittweise in jedem Gebäude geschehen. Dann gibt es keine Spielräume mehr. Wer sich also jetzt eine neue Heizung kauft, sollte genauestens über die Art der Heizung nachdenken. Denn Heizungen dürfen im Normalfall höchstens 30 Jahre betrieben werden, bereits in 20 Jahren soll jedoch gar nicht mehr fossil geheizt werden. Wer die Heizung dann nicht wieder austauschen möchte, sollte sich also möglichst genau über alle Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, informieren.

Nun könnte man denken, der Umstieg auf einen alten Kaminofen wäre die optimale Lösung für das Heizungs-Problem. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Denn teilweise könnten Nachrüstungen oder sogar ein Austausch des alten Ofens nötig sein.

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