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49-Euro-Ticket: Kann ich mein Fahrrad mitnehmen? Wo welche Regeln gelten

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Von: Marcus Giebel

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Das 49-Euro-Ticket ermöglicht es, kostengünstig mit Bus und Bahn zu fahren. Doch können auch Radfahrer von dem Angebot profitieren? Die Antwort mal wieder: ein Jein.

Bremen – Mit dem 49-Euro-Ticket startet die Deutsche Bahn (DB) am 1. Mai 2023 gewissermaßen in ein neues Zeitalter. Denn mit dem Deutschland-Ticket – so der offizielle Name – können Bahnkunden verhältnismäßig kostengünstig viele DB-Angebote nutzen. Und das, ohne sich jedes Mal eine neue Karte besorgen zu müssen. Zwar sind, wie beim inoffiziellen Vorgänger – dem Neun-Euro-Ticket – auch hier fast alle Fernzüge ausgeschlossen, doch wer Zeit mitbringt oder vor allem kurze Strecken auf der Schiene zurücklegt, profitiert sicherlich von dem Angebot.

Kostenlose Fahrradmitnahme mit dem 49-Euro-Ticket? Hier ja, da nein

Allerdings wirft die Einführung des 49-Euro-Tickets Fragen auf. Zwar ist bekannt, dass es personengebunden ist, aber darf womöglich ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden? Das lässt sich – wie so oft – gar nicht so einfach beantworten. Die Bahn verweist zunächst auf „die jeweiligen Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs, der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen“.

Damit berechtigt also auch das 49-Euro-Ticket unter Umständen zur kostenfreien Mitnahme eines Fahrrads. Allerdings gibt es eben auch Zeiten, in denen der Drahtesel draußen bleiben muss. Etwa, wenn mit vollen Zügen zu rechnen ist. Und auch hier gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen – was die Sache im Falle des 49-Euro-Tickets natürlich selten einfacher macht.

49-Euro-Ticket: Wie ist die Fahrradmitnahme in den Bundesländern geregelt?

Wird in manchen Bundesländern grundsätzlich für das Zweirad eine Extra-Gebühr fällig, ist die kostenlose Mitnahme in anderen zu bestimmten Tageszeiten im 49-Euro-Ticket inkludiert. In Thüringen ist sie dagegen immer kostenfrei möglich. Diese Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern:

Fahrradmitnahme bei der Deutschen Bahn: Extra-Tickets für Nah- und für Fernverkehr im Angebot

Wer sein Rad über mehrere Bundesländer hinweg in Nahverkehrszügen transportieren will, kann sich mit der Fahrradtageskarte Nahverkehr behelfen. Diese kostet sechs Euro, gilt bis 3 Uhr des nächsten Tages und berechtigt laut Bahn zur Mitnahme in allen Zügen des Nahverkehrs (IRE, RE, RB und S-Bahn). Mitreisende Kinder unter sechs Jahren brauchen für ihr Rad nicht extra zu zahlen.

Eine Person ist dabei, mit seinem Fahrrad in eine S-Bahn einzusteigen.
Wenn Platz ist, spricht bei den meisten Verkehrsgesellschaften nichts dagegen, das Fahrrad mitzunehmen. Doch zum einen kann das nicht garantiert werden, zum anderen können je nach Region Extra-Gebühren anfallen. © Thomas Frey/dpa

Der Großteil der Fernverkehrszüge ist vom 49-Euro-Ticket zwar ausgeschlossen. Doch auch hier gibt es aber grundsätzlich ein Angebot zur Fahrradmitnahme. Die „Fahrradkarte Fernverkehr“ kostet neun Euro, zusätzlich braucht es eine Stellplatzreservierung für das Fahrrad. Wichtig: Beides muss vorab gebucht werden, möglich ist dies bereits sechs Monate vor Reisebeginn und sollte möglichst frühzeitig vorgenommen werden.

Grundsätzlich weist die Bahn darauf hin, dass es aus Sicherheitsgründen nur begrenzte Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme gibt. Daher kann das Unternehmen niemandem garantieren, dass das Zweirad im Nahverkehr auch wirklich einen Platz findet. Außerdem gilt: Bei Tandems, Liegerädern oder Dreirädern sollte im Vorfeld Kontakt mit der Bahn aufgenommen werden. Diese Gefährte können nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität unterkommen. (mg)

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