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Finanzielles Limit bei der Witwenrente: Diese Regel sollten Sie kennen – sonst droht Ihnen eine Kürzung

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Von: Ulrike Hagen

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Auch im Jahr 2023 gilt: Staatliche Hilfen werden gekürzt, wenn man zu viel hinzuverdient. Das gilt auch für die Witwenrente und Hinterbliebenenrente. Was ist das Limit?

Update vom 1. Februar 2023: Schon gewusst? Wie lange man verheiratet sein muss, um die Rente des Partners zu beziehen.

Update vom 27. Januar 2023: Übrigens: Wird die Witwenrente durch einen Minijob gekürzt? Das sollten Hinterbliebene wissen.

Finanzielles Limit bei Witwenrente: Diese Regel sollten sie kennen – sonst droht die Kürzung

Erstmeldung vom 21. Januar 2023: Berlin/Hamburg – Die Witwen- oder Hinterbliebenenrente soll den „zurückgelassenen“ Ehepartner oder die Partnerin davor bewahren, finanziell in Notlage zu geraten. Doch oft genug reicht dieses Geld nicht, um die Existenz zu sichern – und der oder die Hinterbliebene muss sich etwas hinzuverdienen. Die Krux: Wer zu viel oder gar normal arbeitet, läuft Gefahr, dass ihm oder ihr die Witwenrente, bei der auch das Alter für Hinterbliebene entscheidend ist, gekürzt oder sogar komplett gestrichen wird. Eine Praxis, die Sozialverbände kritisieren.

Gesamtheit der 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß Sozialgesetzbuch (SGB):Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Gründung:1. Oktober 2005
Versicherte:56.771.213 (Stand: 31.12.2020)
Mitarbeiter:61.000 (Stand: 30.6.2022)

Witwenrente: Das ist 2023 ein wichtiges finanzielles Limit bneim Hinzuverdienst

Wenn der Partner stirbt, ist das eine traumatische Situation. Doch für viele Betroffene kommt hinzu: Es fehlt plötzlich ein komplettes Einkommen – oder eine volle Rente. Zwar zahlt die Deutsche Rentenversicherung in diesen Fällen eine Witwen- oder Hinterbliebenenrente – 2021 an über fünf Millionen Menschen, davon 4,5 Millionen Frauen und über 700.000 Männer. Doch anders als bei der ‚Rente mit 63‘, also der vorgezogenen Altersrente, für die die Hinzuverdienstgrenze komplett fällt, dürfen Bezieher der Hinterbliebenenrente nur über eine bestimmte, festgelegte Summe an eigenem Einkommen verfügen.

Hinterbliebenenrente: Eigene Rente und eigenes Einkommen werden angerechnet

Geldscheine und Stempel mit Witwenrente Geldscheine und Stempel mit Witwenrente, 14..02.2020, Borkwalde, Brandenburg, Au
Die Witwenrente birgt viele Missverständnisse. © Steinach/imago

Dabei werden sämtliche Einkünfte, also nicht nur das eigene Einkommen, sondern auch gegebenenfalls die eigene Rente auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Entscheidend ist dafür jeweils der Nettobetrag, der aus dem Bruttoeinkommen nach dem Abzug gesetzlich festgelegter Pauschalbeträge festgelegt wird. Die DRV rät darum, auf die Hinzuverdienstgrenze zu achten.

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Frage nach dem Hinzuverdienst: Wird ein Minijob auf die Witwenrente angerechnet?

Das heißt: Witwen und Witwer dürfen sich zu ihrer Hinterbliebenenrente zwar etwas hinzuverdienen., „wenn aber ein höheres eigenes Einkommen vorhanden ist, kann die Rente gekürzt werden“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung: „Es werden nahezu alle Einkommensarten angerechnet. Eine Ausnahme bilden allerdings bedarfsorientierte Leistungen und die Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen, soweit sie staatlich gefördert worden sind (Riester-Rente).“ Im Klartext: Selbst ein Minijob kann zur Kürzung der Witwenrente führen.

Hinterbliebenenrente: So funktioniert die Einkommensanrechnung bei „Renten wegen Todes“

Hinzuverdienstgrenze bei Witwenrente: Bis zu diesem Freibetrag bleibt ihre Rente unberührt

Bis zu einem festgelegten Freibetrag bleibt die Hinterbliebenenrente allerdings unberührt. Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegt derzeit bei 950,93 Euro im Westen und 937,73 Euro im Osten Deutschlands. Alle Nettoeinkünfte, die diesen festgelegten Freibetrag übersteigen, werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Wer also beispielsweise ein Nettoeinkommen von 1 300 Euro im Monat hat, und damit den Freibetrag um 147,36 Euro übersteigt, bekommt von der Witwerrente 58,94 Euro abgezogen.

Witwenrente ohne Abzüge: Ausnahme im Sterbevierteljahr

Eine Ausnahme hierbei bildet das Ster­be­vier­tel­jahr, in dem 3 Monate voller Anspruch ohne Abzüge besteht. Für diesen Zeitraum werden die Bezüge, auf die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Anspruch hatte, zu 100 Prozent im Voraus als Vorschuss ausgezahlt. „Das gilt übrigens unabhängig davon, ob der oder die Verstorbene eine Erwerbsminderungrente, eine vorgezogene Altersrente, oder eine Regelaltersrente bezogen hat“, so Dirk Manthey von der DRV.

Kinderzuschlag erhöht den Freibetrag der Zuverdienstgrenze

Nach neuen Recht bekommen Hinterbliebene zusätzlich einen Kinderzuschlag, nicht zu verwechseln mit dem Kinderzuschlag der Familienkasse. Das bedeutet: Für alle, die Kinder haben, steigt der Freibetrag für jedes eigene Kind, das einen Anspruch auf Waisenrente hat, um das 5,6­fache des aktuellen Rentenwertes, derzeit sind das 201,71 Euro. Hat Ihr Kind keinen Anspruch auf Waisenrente, weil es nicht das Kind des Verstorbenen ist, können Sie trotzdem einen erhöhten Freibetrag in Anspruch nehmen.

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