Abzocke mit Energiepreisbremsen – Verbraucherschützer warnen

Unseriöse Geschäftemacher bieten bei Haustürgeschäften einen dubiosen Antragsservice für die Energiepreisbremsen an. Dabei ist das gar nicht notwendig.
Hamburg – Meldungen über unseriöse Haustürgeschäfte in Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen für Strom und Gas machen die Runde. Darauf weisen Verbraucherschützer hin. Wie es in einem Bericht der Verbraucherzentrale in Sachsen heißt, würden Personen an der Haustür klingeln und sich als Energieberater ausgeben. „Die Geschäftemacher nutzen das Überraschungsmoment und bieten den ahnungslosen Verbraucherinnen und Verbrauchern an, gemeinsam mit ihnen einen Antrag zum Erhalt der Energiepreisbremsen auszufüllen“, warnen die Verbraucherschützer aus Sachsen.
Unseriöse Haustürmasche: Abzocke mit Energiepreisbremsen – Verbraucherschützer warnen
Doch, ein spezieller Antrag ist überhaupt nicht notwendig, denn sowohl die Strompreisbremse als auch die Gaspreisbremse – die aufgrund enorm gestiegener Energiekosten installiert wurden – kommen bei den Menschen an. Auch ohne, dass sie einen extra Antrag dafür stellen. Die Betroffenen würden in lange Gespräche verwickelt, verunsichert oder bedrängt, warnen die Verbraucherschützer in einer Pressemitteilung.
Weil die Abzocker entweder gut informiert seien, bestimmten Mustern folgten, gut geschult seien oder der Zufall es einfach wolle, gelinge es einigen Geschäftemachern so immer wieder, wichtige Daten wie Name, Adresse, den aktuellen Anbieter und die Zählernummer zu entlocken. „Mit solchen Informationen kann zum Beispiel ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter mitunter erfolgreich initiiert werden“, weiß Julia Tuncel von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen.
Wie sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Abzocke am Telefon oder der Haustür verhalten?
Der unkomplizierteste Schutz vor derartigen zusätzlichen Sorgen ist das konsequente Beenden unerwünschter Verkaufsgespräche. Keinesfalls sollten persönliche Daten oder gar die Zählernummer an Haustür oder Telefonen weitergegeben werden. Dies gilt umso mehr, wenn der dubiose Anbieter sich schon einige Informationen selbst beschafft hat.
Die Verbraucherzentrale hilft betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern im Rahmen der Rechtsberatung bei Kündigung oder Wechselbestrebungen mit jahrelanger Erfahrung und guten Kontakten weiter.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt ausdrücklich vor dieser Masche. Für den Erhalt der Energiepreisbremsen bei Strom und Gas ist kein Antrag zu stellen. Um von den Preisbremsen zu profitieren, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nichts tun, da sie automatisch entlastet werden. Eine Information über die genaue Entlastung versenden die Energieversorger seit einigen Wochen an Ihre Kundinnen und Kunden. (jon)