Hartz 4-Empfängern droht Rückzahlung wegen 9-Euro-Ticket
Wird das 9-Euro-Ticket für Hartz-IV-Empfängern zur finanziellen Belastung? Bundesländer sprechen sich jetzt dafür aus, eine Rückzahlung einzufordern.
Hamburg – Das 9-Euro-Ticket entwickelte sich schnell zum Kassenschlager. Millionen von Menschen sind seit dem 1. Juli bundesweit mit der Bahn unterwegs. Ein beliebtes Reiseziel – die Urlaubsinsel Sylt, die bereits mehrmals von Punks aufgemischt wurde. Während das ermäßigte Bahnfahren vielen Menschen Vorteile bringt, könnte es einigen Menschen jedoch noch zum Nachteil ausgelegt werden. Für Hartz-IV-Empfänger stehen aufgrund des 9-Euro-Tickets Rückzahlungen im Raum.
Maßnahme aus dem Entlastungspaket 2022: | 9-Euro-Ticket |
Start: | 1. Juni 2022 |
Dauer: | Juni, Juli, August (jeweils 9 Euro) |
9-Euro-Ticket statt Schülerticket: Hartz-IV-Empfängern könnte Rückzahlung drohen
Eine etwaige Rückzahlung für Hartz-IV-Empfänger könnte dann Wirklichkeit werden, wenn deren Kinder anstelle des Schülertickets das günstigere 9-Euro-Ticket nutzen. Grundlage dieser strittigen Entscheidung ist, dass das jeweilige Jobcenter erforderliche Bus- und Bahnfahrten der Kinder zahlt. Kauft man nun also das günstigere 9-Euro-Ticket, das in manchen Fällen seine Ungültigkeit verlieren kann, könne das jeweilige Amt nun die Differenz zwischen dem gewöhnlichen Preis des Schüler- und des 9-Euro-Tickets einfordern. Insbesondere bei einer dreimonatigen Nutzung kann das 9-Euro-Ticket für Hartz-Empfänger zur finanziellen Belastung werden. Nämlich dann, wenn im September (nach Laufzeit des 9-Euro-Tickets) plötzlich Geld zurückgefordert wird.
9-Euro-Ticket für Hartz-IV-Empfänger: Laut Ministerium eine „ungerechtfertigte Bereicherung“
Durch das 9-Euro-Ticket würden Kinder von Hartz-IV-Empfängern nun mehr vom Staat bekommen, als es das gewöhnliche Angebot des Schülertickets vorsieht. Auf Nachfrage von hartziv.org würde es sich laut des baden-württembergischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus um eine „ungerechtfertigte Bereicherung“ handeln. Die Juristen beziehen sich dabei auf den Paragrafen 29 Abs. 5 SGB II („Sozialgesetzbuch II“) und den Aspekt der „Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe“. Des Weiteren würde hier Paragraf 34a Abs. 6 S. 2 „Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen“ einfordern.

9-Euro-Ticket: Bundesländer entscheiden, ob Rückzahlung fällig wird
Über das weitere Vorgehen sagte das Ministerium in Stuttgart der „Westfälischen Allgemeinen Zeitung“: „Die Jobcenter werden entweder bereits für die Zeit ab Juni die Leistungsgewährung nach dem SGB II entsprechend anpassen oder im Nachgang die bisherige Leistungsbewilligung teilweise widerrufen“. Weitere Details sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt – außer, dass Entscheidungen diesbezüglich Ländersache sind.
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Zu den Bundesländern, die aktuell für eine Rückzahlung plädieren, zählen Medienberichten zufolge Baden-Württemberg, Thüringen, Bayern und Niedersachsen. Mit einer etwaigen Durchsetzung soll eine „ungerechtfertigte Besserstellung gegenüber Nichtleistungsbezieher/innen vermieden werden“, heißt es diesbezüglich etwa auf hartziv.org. Ob eine Rückzahlung für Hartz-IV-Empfänger in diesen Bundesländern Pflicht wird, ist jedoch auch hier nicht gesichert. Wie hartziv.org berichtet, würde die Entscheidung im Ermessensspielraum des jeweiligen Jobcenters liegen.
Andere Länder fordern jedoch einen anderen Umgang mit der Thematik. Schleswig-Holstein soll etwa bewusst auf Rückzahlungsmaßnahmen verzichten, da die Zahlung der Schülertickets dem Bildungs- und Teilhabepaket entstammen würde. Ähnlich argumentiert auch Hamburg. Hier übernimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung die entstehenden Kosten.