Bis zu 25.000 Euro Strafe: Grundsteuererklärung muss bis 31. Januar abgegeben werden
Es fehlen noch immer Millionen Grundsteuererklärungen in Deutschland. Den Verbrauchern drohen hohe Strafen. Kulanz zeigt eventuell das zuständige Finanzamt.
Update von Samstag, 21. Januar 2023, 10:20 Uhr: Berlin – Millionen von Verbraucher in Deutschland müssen daran denken, bis zum 31. Januar 2023 ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Gehen die erforderlichen Daten bis dahin nicht bei den Behörden ein, schickt das zuständige Finanzamt eine Mahnung mit einer neuen Frist. Hierbei handelt es sich um eine Art Erinnerungsschreiben.
Grundsteuererklärung muss bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden – sonst drohen hohe Strafen
Wie die Wirtschaftszeitschrift Capital berichtet, können Finanzämter das Ausbleiben von Grundsteuererklärungen auf unterschiedlichste Art sanktionieren.
- Ein Säumniszuschlag droht Steuerpflichtigen, die (vorsätzlich) falsche Angaben machen beziehungsweise ihre Steuererklärung gar nicht abgeben.
- Dieser Verspätungszuschlag beträgt je angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro. Bei drei Monaten Verspätung wären das also mindestens 75 Euro.
Wenn Betroffene es unterlassen, den Verspätungszuschlag (der als Zusatz-Gebühr betrachtet wird) zu überweisen, können Finanzämter Bußgelder verhängen. Doch dürfen die Ämter nicht sofort zu drakonischen Strafen greifen. Auch, weil ihnen die Probleme vieler Bürger mit der Grundsteuererklärung bekannt sind.
Frist zur Abgabe für die Grundsteuererklärung kann unter Umständen verlängert werden
Wird das gesamte Verfahren boykottiert, gar keine Grundsteuererklärung abgegeben oder sogar falsche Angaben gemacht, dann besteht die Gefahr, dass der Fiskus die jeweiligen Werte schätzt. Und das erfolgt nicht unbedingt zugunsten des säumigen Immobilieneigentümers. Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat übrigens nichts zu befürchten. Doch sollte diese Angaben schnellstmöglich korrigiert werden.
Und: Wer den 31. Januar 2023, also den Stichtag für die Abgabe der Grundsteuererklärung, nicht einhalten kann, muss sein zuständiges Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Der Antragsteller hat jedoch keinen Anspruch auf die Erlaubnis zu einer späteren Abgabe. Über eine Verlängerung muss der jeweilige Finanzamtsmitarbeiter entscheiden.
Erstmeldung von Donnerstag, 29. Dezember 2022, 10:32 Uhr: Berlin – Bis Anfang des neuen Jahres muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden. Das betrifft in Deutschland etwa 36 Millionen Menschen. Stichtag ist der 31. Januar 2023, hiervon betroffen sind konkret Immobilien- oder Grundstückseigentümer. Die Frist sollte tunlichst eingehalten werden – andernfalls drohen hohe Bußgelder. Verbraucher sollten aufpassen.
Frist für die Grundsteuer nicht verstreichen lassen – sonst wird es teuer
An der Grundsteuer-Frist gibt es nichts zu rütteln. Der eingangs erwähnte Stichtag, der 31. Januar 2023, ist nicht verhandelbar. Wer sich nicht daran hält und seine Grundsteuererklärung entweder gar nicht oder zu spät abgibt, für den kann es richtig teuer werden. Wird die Grundsteuererklärung mit all den erforderlichen Unterlagen nicht in der vorgesehenen Frist bis Ende Januar 2023 abgegeben, muss voraussichtlich mit einer Mahnung vom Finanzamt gerechnet werden.

Dies beinhaltet auch eine Schätzung der jeweiligen Steuerschuld. Und bei diesen Schätzungen sei das zuständige Finanzamt berechtigt, sogenannte Sicherheitszuschläge einzurechnen. Das könnte für Steuerpflichtige zu deutlich höheren Kosten führen, heißt es von Andreas Reymann, dem Leiter des Finanzamtes Ilmenau (Thüringen), gegenüber Focus Online. Diese Zuschläge würden je angefangenem Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro betragen. Wird die Grundsteuererklärung zwei Monate zu spät abgegeben, kommt es also bereits zu einer Strafe in Höhe von 50 Euro.
Grundsteuer 2022: Frist zur Abgabe der Erklärung läuft bis 31. Januar 2023 – danach drohen empfindliche Strafen
In Bezug auf die Grundsteuererklärung, bei der es einiges zu beachten gilt, hatte Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) bereits verlauten lassen, dass eine Schätzung der neuen Grundsteuerschuld durch die Ämter für die Betroffenen auch mit mehr Arbeitsaufwand verbunden sei als eben die ordnungsgemäße Abgabe der Erklärung. Und: „Auf jeden Fall kommt immer wieder Post vom Finanzamt“, so Taubert.
Obacht: Steuerpflichtige werden durch eine Schätzung der Behörden aber nicht von der grundsätzlichen Pflicht, eine Grundsteuererklärung abzugeben, entbunden. Im Gegenteil: Wer diese Pflicht dauerhaft verletzt, gegen den könnten beispielsweise Strafzahlungen verhängt werden.
Grundsteuererklärung muss als Steuerklärung betrachtet werden – bis zu 25.000 Euro Zwangsgeld beim Verpassen der Frist
„Grundsätzlich handelt es sich um eine Steuererklärung“, spricht Jürgen Lindauer, Director Corporate Tax Services beim Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG, mit Focus Online über die Grundsteuererklärung. Deswegen könnten gemäß der „Abgabenordnung durchaus Sanktionen verhängt werden“.
Doch würden Nachlässige in der Regel zumindest noch einmal daran erinnert werden, ihrer Pflicht hinsichtlich der fristgerechten Abgabe der Grundsteuererklärung nachzukommen. „Das zuständige Finanzamt kann aber auch sofort Verspätungszuschläge festsetzen“, merkt Lindauer an. Bis zu 25.000 Euro Zwangsgeld könnten im schlimmsten Fall drohen, berichtet kreiszeitung.de.
Frist für Abgabe der Grundsteuererklärung wurde um drei Monate verlängert
Ein Blick auf die Bundesländer zeigt, wie viel Grundsteuererklärungen noch immer fehlen. Und das, obwohl der Stichtag für die Frist bereits der 31. Januar 2023 ist.
- Im Bayern hatten bis Mitte Oktober 2022 etwa 30 Prozent der Betroffenen ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben. Aktuellere Werte hatte der Freistaat bislang nicht gemeldet.
- Erst ein gutes Drittel der Grundstückseigentümer hatte in Mecklenburg-Vorpommern die vom Fiskus geforderte Grundsteuererklärung abgegeben.
- Zumindest etwa die Hälfte der 1,3 Millionen Grundsteuererklärungen, welche für die Grundstücke abgegeben werden müssen, erreichten bislang die Finanzämter in Schleswig-Holstein.
- Nach Informationen der Berliner Morgenpost würde sich auch in Berlin die Bereitschaft, die Grundsteuererklärung abzugeben, in Grenzen halten. Anfang Dezember 2022 seien dem erst 40 Prozent der Betroffenen nachgekommen.
- Für etwa jedes zweite Grundstück wurde in Sachsen-Anhalt bis Mitte November 2022 eine neue Grundsteuererklärung abgegeben.
Ursprünglich sollten die Grundsteuererklärungen sogar schon bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden. Die Frist hierfür würde in ganz Deutschland aber auf den 31. Januar 2023 verlängert. Die neue Grundsteuer soll indes ab 2025 fällig werden.
Reform der Grundsteuer: Berechnung soll ab 2025 auf Basis neuer Daten erfolgen
Beschlossen wurde die Reform der Grundsteuer von mehr als zwei Jahren. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Neuregelung gefordert. Denn bislang berechnen Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten.
Damit soll zeitnah Schluss sein. Ab 2025 soll nämlich ein neuer Rechenweg im Kontext der Grundsteuer gelten. Doch müssen zuvor die fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das erfolgt auf Basis der Grundsteuererklärung – die im Optimalfall bis spätestens 31. Januar 2023 abgegeben wird. Allein wegen der sonst drohenden, hohen Bußgelder.