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Glatteis im Dezember: Was an Bußgeldern droht, wenn man nicht streut

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Von: Christian Einfeldt

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Kurz vor Weihnachten droht auf vielen Straßen und Fußwegen Glatteis. Vergisst man zu streuen, droht ein hohes Bußgeld.

Hamburg/Berlin – Der Winter hinterlässt seine Spuren: Auf Hoch „Erik“, das Deutschland zugefroren hatte, folgt Schnee und Glätte. Regen trifft auf die noch gefroren Straßen: Am Montag, dem 19. Dezember 2022, warnt der Deutsche Wetterdienst (DWD) ausdrücklich vor einer erhöhten Unfallgefahr. Aufgrund dessen begann heute um zwei Uhr morgens bereits der Arbeitsalltag der Stadtreinigung. Streuen und gegebenenfalls nochmal Schneeschippen: Aufgaben, die auch jeder Mieter verrichten sollte – ansonsten kann es ein hohes Bußgeld hageln.

Sturmtief „Franziska“ bringt Glatteis und Eisregen – Streuen nicht vergessen

Glatteis inmitten des Berufsverkehrs: „Das Niederschlagsgebiet ist sehr verbreitet, deshalb ist es aktuell nicht nur lokal, sondern verbreitet gefährlich“, sagte eine Sprecherin des Deutschen Wetterdienstes bereits am frühen Morgen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). In Niedersachsen kam es zu einem tödlichen Glätteunfall.

Sturmtief „Franziska“ äußert sich seit vergangener Nacht in Form von Glatteis und Eisregen in vielen Teilen Deutschlands. Dem DWD zufolge soll es kurz vor Weihnachten zum Wetterumschwung kommen. Anteile daran könnte auch ein Polarwirbel haben, der womöglich die Chance auf Weiße Weihnachten nimmt. Weitere Folgen: Schulausfälle, Beeinträchtigungen im Berufs- und Nahverkehr. Stadtreinigungen versuchen derweil, die Straßen wieder sicher befahrbar zu machen. Bürger sollten sich jedoch nicht nur auf deren Arbeit verlassen – sondern selbst streuen.

Winterdienst.
Streuen bei Schnee und Glatteis: Wenn man der Pflicht nicht nachkommt, kann es in Hamburg teuer werden. (Symbolbild) © Rene Traut/Imago

Gefahr vor Glätteunfällen: Wann in Hamburg gestreut werden muss

Zu den winterlichen Maßnahmen, die es infolge der Glättegefahr nun zu ergreifen gilt, schreibt die Stadt Hamburg auf ihrer Internetseite folgendes: Man solle sein Grundstück „unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. sofort nach dem Entstehen von Eisglätte“ räumen und streuen. „Bei anhaltendem Schneefall über 20 Uhr hinaus oder einsetzendem Schneefall, Eis oder Glätte nach 20 Uhr müssen Sie bis 8.30 Uhr des folgenden Tages – an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr – räumen und streuen“.

Geldstrafen bei Vernachlässigung des Winterdienstes in Norddeutschland:

Bundesland:Quelle: bussgeld-info.de
Hamburg:Bis zu 50.000 Euro
Schleswig-Holstein:Bis 511 Euro
Niedersachsen:Keine Strafe

Vergessen zu streuen, wenn die Straßen glatt sind: So hoch ist das Bußgeld in Hamburg

Hamburg nimmt also auch seine Bürger in die Pflicht. Was passiert, wenn man seinen Aufgaben des Winterdienstes nicht kommt? Es droht ein Bußgeld. Das Online-Portal bussgeld-info.de beziffert die Summe etwa auf bis zu 50.000 Euro. So teuer kann es also in der Hansestadt werden, wenn man dem Winterdienst nicht nachkommt.

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Noch teurer kann es übrigens dann werden, wenn sich eine Person aufgrund des nicht erledigten Winterdienstes auf dem Grundstück oder Gehweg ausrutscht und verletzt. Es gilt der Anspruch auf Schmerzensgeld. Kurz vorm Weihnachtsfest ist also noch einmal besondere Vorsicht geboten – nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei der Einhaltung seiner Bürgerpflichten.

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