GEZ-Post: Wer nicht reagiert, dem droht doppelte Zahlung
Der Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio gleicht die Meldedaten ab. Man will herausfinden, wer noch keine GEZ-Gebühren zahlt.
Kassel – Öffentlich-rechtliche Rundfunkgesellschaften finanzieren sich vor allem durch die Rundfunkabgabe. Deshalb müssen Bürgerinnen und Bürger regelmäßig GEZ-Gebühren zahlen.
Schon bald erhalten Erwachsene vom Beitragsservice Post. Damit will man herausfinden, wer noch keine GEZ-Gebühren zahlt. Wer auf das Schreiben nicht reagiert, könnte künftig doppelt zur Kasse gebeten werden. Doch was steckt dahinter?
GEZ-Gebühren: Verbraucher bekommen Post – Wer nicht antwortet, kann doppelt zahlen
Der Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio gleicht alle vier Jahre die Meldedaten aller Erwachsenen in Deutschland ab. Damit wolle man „klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird“, hieß es in einer Mitteilung am Mittwoch (26. Oktober). Der Meldedatenabgleich ist gesetzlich geregelt.
Das betrifft in erster Linie Bürgerinnen und Bürger, die zu keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können. Der Beitragsservice will dafür ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter mit den Bestandsdaten abgleichen und kontaktiert dann entsprechende Personen.

Post von der GEZ: „Angeschriebene sollten zeitnah reagieren“
Wer das Schreiben erhält, sollte sich zeitig zurückmelden. „Angeschriebene sollten zeitnah auf das Klärungsschreiben reagieren und dem Beitragsservice die nötigen Angaben zu ihrer Wohnung übermitteln“, wies der Beitragsservice hin. Das könne bequem online erledigt werden.
Dafür kann der QR-Code auf dem Schreiben mit dem Smartphone gescannt werden. Alternativ können Betroffene aber auch das beigefügte Antwortformular ausfüllen und an den Beitragsservice zurücksenden. Die Überprüfung der Meldedaten soll am 10. Januar 2023 beginnen und wird voraussichtlich Ende Juni 2023 abgeschlossen sein.
Beitragsservice prüft Meldedaten – Wer nicht antwortet, zahlt womöglich doppelt
Sollten Verbraucherinnen und Verbraucher für ihre Wohnung bereits einen Beitrag zahlen und die entsprechende Beitragsnummer mitteilen, löscht der Beitragsservice die Daten. Wer noch keinen Beitrag zahlt, wird angemeldet.
Sollten angeschriebene Personen nicht reagieren, kann es unter Umständen teuer werden. „Reagieren angeschriebene Personen nicht auf die Schreiben, meldet der Beitragsservice sie automatisch an, da davon ausgegangen werden muss, dass für ihre Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist“, erklärte der Beitragsservice gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Um doppelte Zahlungen zu vermeiden, sollten Sie dem Beitragsservice also rechtzeitig auf das Schreiben antworten.
GEZ-Gebühren: Meldedatenabgleich soll für Beitragsgerechtigkeit sorgen
Grundsätzlich soll der Abgleich der Meldedaten für Beitragsgerechtigkeit sorgen. „Der bundesweite Meldedatenabgleich, den der Gesetzgeber im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt hat, stellt sicher, dass der Datenbestand des Beitragsservice aktuell bleibt und sich alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen“, erklärte Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice.
Die benötigten Daten werden von den Einwohnermeldeämtern vom 6. November bis voraussichtlich zum 8. Dezember 2022 übermittelt. Um diese Daten handelt es sich laut Beitragsservice:
- Name
- Adresse
- Doktorgrad
- Familienstand
- Geburtsdatum
- Tag des Einzugs in die Wohnung
Wer keine GEZ-Gebühren zahlen muss
Unter Umständen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Das betrifft beispielsweise Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter oder Hartz 4. Auch Studierende, die Bafög erhalten, können sich die Rundfunkbeiträge sparen. (kas)
In diesem Jahr gab es zudem eine wichtige Neuerung bei den GEZ-Gebühren. Zahlende müssen auf eine wichtige Hilfe schon bald verzichten.