Rentenversicherung klärt auf: Welche Voraussetzungen bei der Waisenrente gelten
Beim Todesfall der Eltern zahlt die Rentenversicherung Kindern die Waisenrente aus. Wie lange wird sie ausgezahlt und von welchen Faktoren die Höhe abhängt.
Hamburg – Der Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen wiegt schwer. Die Deutsche Rentenversicherung sichert Betroffenen in dieser emotional schwierigen Situation eine finanzielle Unterstützung zu. Im Kontext eines verstorbenen Partners bekommen Hinterbliebene die Witwenrente. Außerdem erhalten Verwitwete die Einmalzahlung einer Rentenabfindung. Dass dem Verständnis der Witwenrente dabei mitunter jedoch Irrtümer ausgesetzt sind, zeigt, dass es einer Aufklärung über dessen Details bedarf.
Ein ähnliches Phänomen ist auch zu beobachten, wenn es um die Waisenrente geht. Wenn der Vater oder die Mutter stirbt, kann das Kind Ansprüche auf die Waisenrente geltend machen – egal, ob es sich bei dem Leidtragenden um einen Jugendlichen, jungen Erwachsenen oder eben ein Kind handelt, heißt es seitens der Deutschen Rentenversicherung. Haben Stiefkinder und adoptierte Kinder dann genauso Anspruch auf die Waisenrente wie leibliche Kinder? Von welchen Faktoren hängt die Höhe der Waisenrente ab? Wann spricht die Rentenversicherung von der sogenannten Halbwaisenrente, wann greift die Vollwaisenrente? Bis zu welchem Alter werden die jeweiligen Bezüge ausgezahlt? Und, wann gelten welche Ausnahmen?
Sozialversicherung: | Deutsche Rentenversicherung |
Gründung: | 1. Oktober 2005 |
Versicherte: | 56,7 Mio. (31. Dezember 2019) |
Rentner: | 21,2 Mio. (1. Juli 2020) |
Anspruch auf Waisenrente: Für welchem Hinterbliebenen welche Berechtigung gilt
Das vermeintliche Problem bezüglich der Differenzierung zwischen Halb- und Vollwaisenrente ist schnell gelöst. Beim Todesfall eines Elternteils gibt es die Bezüge der Halbwaisenrente, beim Todesfall beider Eltern die Vollwaisenrente. Die entsprechende Voraussetzung ist dabei jedoch an eine Voraussetzung geknüpft: Der vom Tod betroffene Elternteil muss die Mindestversicherungszeit erfüllt haben. Das heißt: Ähnlich wie im Zuge des Erhalts der Erwerbsminderungsrente muss auch infolge der Auszahlung der Waisenrente mindestens fünf Jahre in das Rentensystem eingezahlt worden sein.
Ebenfalls können Stiefkinder und Pflegekinder die Waisenrente beanspruchen. Zuvor müssen sie als Voraussetzung jedoch im Haushalt des verstorbenen Menschen gewohnt haben. In einem solchen Fall haben auch Geschwister und Enkel Anspruch auf die Waisenrente, wenn sie vor dem Tod in der Wohnung des Verstorbenen gelebt hatten und unter Umständen gar von der Person betreut wurden.

Berechnung der Waisenrente: Wie lange gilt der Anspruch nach dem Todesfall der Eltern?
In Bezug auf die Auszahlung der Waisenrente unterscheidet die Rentenversicherung zwischen einem zehn- und 20-prozentigen Satz. Diese Differenzierung bezieht sich zum einen auf den Status der berechtigten Person, zum anderen jedoch auf den Rentenanspruch des Verstorbenen. Demnach sind es für Halbwaisen zehn Prozent und für Vollwaisen 20 Prozent der Bezüge, die zuvor noch der Verstorbene beansprucht hatte.
Anspruch auf die finanziellen Leistungen haben Waisen bis zum 18. Lebensjahr. Wenn sie jedoch einer Ausbildung, Studium oder einem Freiwilligendienst nachgehen, können sie auch noch bis zum 27. Geburtstag Bezüge geltend machen. Gleiches gilt übrigens auch dann, wenn etwa zwischen zwei Ausbildungen eine Übergangszeit (maximal vier Monate) entsteht oder wenn Betroffene aufgrund einer Behinderung weiteren Anspruch benötigen.
24hamburg.de-Newsletter
Im Newsletter von 24hamburg.de stellt unsere Redaktion Inhalte aus Hamburg, Norddeutschland und über den HSV zusammen. Täglich um 8:30 Uhr landen sechs aktuelle Artikel in Ihrem Mail-Postfach – die Anmeldung ist kostenlos, eine Abmeldung per Klick am Ende jeder verschickten Newsletter-Ausgabe unkompliziert möglich.
Waisenrente beantragen: Welche Angaben die Deutsche Rentenversicherung anfordert
Um die Bezüge der Waisenrente beanspruchen zu können, müssen Betroffene selbst aktiv werden. Ab dem Alter von 14 Jahren können Betroffene die Waisenrente selbst beantragen. Ungeachtet des Alters gibt es jedoch weitere Voraussetzungen, die eine entsprechende Beantragung erst erfolgreich machen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet etwa auf ihrer Homepage ein Schreiben an, das es ausgefüllt der Versicherung wieder einzureichen gilt.
Zum einen braucht es die Sterbeurkunden der verstorbenen Elternteile, die unter anderem belegen, ob es sich um einen Halb- oder Vollwaisenrentenanspruch handelt. Zu den benötigten Dokumenten und Nachweisen zählt darüber hinaus jedoch auch die Geburtsurkunde der Waisen. Über alle weiteren Angaben, die variieren können, je nachdem, ob es sich beim Antragssteller um ein Stiefkind, Geschwisterteil oder Pflegekind handelt, informiert die Deutsche Rentenversicherung in ihrem entsprechenden Antragsformular.