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Mehr Geld für Ruheständler: Was sich 2023 jetzt für Rentner ändert

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Von: Steffen Maas

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Nicht nur die Rente wird ab Januar 2023 erhöht: Für Rentner ändert sich im neuen Jahr einiges. Zumeist mit Vorteil für Ruheständler.

Update vom 12. April 2023: Schon gewusst? Befreiung von der GEZ: Wann Rentner keine Rundfunkgebühren zahlen müssen.

Erstmeldung: Hamburg – Wenn an Silvester die Korken knallen, ändert sich für manche nur das Kalenderblatt. Doch oft gehen mit dem Jahreswechsel zahlreiche Gesetzesänderungen einher. Im Fokus standen in diesem Jahr unter anderem die Rentner: Das wird sich 2023 konkret auch auf dem Konto zeigen. 24hamburg.de gibt für Verbraucher einen Überblick, was sich im kommenden Jahr für Rentnerinnen und Rentner ändert.

Name:Rente
Bedeutung:Einkommen ohne unmittelbare Gegenleistung
Art:Altersrente
Art:Erwerbsminderungsrente
Art:Betriebsrente

Mehr Geld für Rentner im Jahr 2023: Die gesetzliche Rente wird erhöht

Die wohl wichtigste Änderung, die alle gesetzlich Rentenversicherten betrifft: Die Rentenauszahlung wird im Juli 2023 angehoben – wahrscheinlich um etwa 3,5 Prozent für Rentnerinnen und Rentner im Westen der Republik sowie um 4,2 Prozent für Ruheständler im Osten. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung hervor. Aber: Ob es bei den angepeilten Prozentsätzen bleibt, entscheidet sich erst im Frühjahr. Der Anstieg der Rentenauszahlung gilt für alle gesetzlichen Renten:

Die unterschiedlich starken Erhöhungen für Ost- und West-Rentner sind Teil einer Angleichung der Rentenwerte, mit der 2018 begonnen wurde. 2024 soll das zum letzten Mal geschehen, und die Renten in den „neuen“ und „alten“ Bundesländern auf dem gleichen Niveau liegen.

Neu-Rentner zahlen mehr Geld drauf: Besteuerungs-Anteil der Rente steigt

Wer sich im kommenden Jahr in den Ruhestand verabschiedet, kann sich dementsprechend auf mehr Geld freuen. Neu-Rentner müssen jedoch auch minimal mehr von ihrer Rente an den Staat zurückgeben: Für sie steigt ab 1. Januar der Anteil der Auszahlung, der versteuert werden muss; von 82 Prozent auf 83 Prozent.

Ein Rentner sitzt auf einer Parkbank vor einem See 2023 Schornsteinfeger
Ob das Jahr 2023 viel Glück bringt, ist offen. Sicher ist: Für Rentner gibt es im neuen Jahr mehr Geld. (24hamburg.de-Montage) © Hanno Bode/Imago/Hauke-Christian Dittrich/dpa

Der steuerliche Freibetrag sinkt bereits seit mehreren Jahren planmäßig. Wer 2040 in Rente geht, für den wird voraussichtlich die komplette Rentenzahlung steuerpflichtig sein. Von der Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils sind Bestandsrenten jedoch immer ausgenommen: Personen, die 2022 in Rente gegangen sind, versteuern also weiterhin 82 Prozent, 2021-Ruheständler zahlen auf 81 Prozent Abgaben, 2020er auf 80 Prozent und ab da in Schritten von zwei Prozentpunkten jährlich.

Mehr Spielraum bei Abgaben: Höherer Freibetrag bei Betriebsrenten

Apropos Freibetrag: Gesetzlich Versicherte, die Geld aus einer betrieblichen Altersvorsorge beziehen, dürfen ab 2023 mehr Betriebsrente erhalten, ohne Abgaben zu tätigen. Denn der monatliche Freibetrag steigt von 164,50 Euro auf 169,75 Euro. Heißt: Erhält ein Ruheständler nicht mehr als 169,75 Euro betriebliche Rente, muss er auf diesen Betrag keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Liegen Betriebsrentenempfänger jedoch über diesem Wert, werden auf den übersteigenden Betrag Krankenversicherungsbeiträge fällig. Die Beiträge für die Pflegeversicherung fallen in diesem Fall dann sogar für die komplette Summe an.

Tschüss, Hinzuverdienstgrenze! Altersrentner dürfen künftig so viel verdienen, wie sie wollen

Eine Betragsgrenze, die sich nicht nur verschiebt, sondern sogar ganz wegfällt, betrifft Frührentner mit Nebenverdiensten. Bisher wurde Früh-Ruheständlern nämlich die Rente gekürzt, sobald sie die Hinzuverdienstgrenze überschritten: 46.060 Euro im Jahr. Damit ist ab dem 1. Januar 2023 Schluss. Personen, die frühzeitig in die Altersrente eintreten, dürfen dann so viel zu ihrer Rente dazuverdienen, wie sie möchten.

Weiterhin bestehen – aber angehoben – wird die Hinzuverdienstgrenze bei der vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrente. Wer also Rente bezieht, weil er oder sie für gar nicht oder nur bedingt arbeitsfähig erklärt wurde, der darf zukünftig bis zu 35.647,50 Euro (volle Erwerbsminderung), bzw. 17.823,75 Euro (teilweise Erwerbsminderung) verdienen, ohne, dass die Rentenauszahlung gekürzt wird.

Viele Rentner beziehen Wohngeld: Reform bringt mehr Haushalten mehr Geld

Explizit profitieren sollen Rentner auch von einer weitreichenden Reform des Wohngeldes. Bundeskanzler Olaf Scholz unterstrich, dass bei den Reformplänen „ganz besonders“ Rentnerinnen und Rentner im Blickpunkt gestanden hätten. Aus dem Wohngeld wird so „WohngeldPlus“ – mit einer Verdopplung der Auszahlungen auf durchschnittlich 370 Euro pro Monat. Wie viel Wohngeld man im Einzelfall genau bekommt, lässt sich etwa mit dem Wohngeldrechner der Bundesregierung herausfinden.

Doch es gibt nicht nur mehr Geld. Aufgrund des hohen Anteils der Rentner an den Wohngeldberechtigten profitieren die auch am meisten von der Ausweitung des Berechtigtenkreises: Rund 700.000 Rentner-Haushalte mehr sollen durch die Wohngeld-Reform Anspruch auf die Sozialleistung.

Aus Hartz IV wird Bürgergeld: Auch Grundsicherung für Rentner steigt

Ebenfalls profitieren Rentner von einer anderen großen Reform: Weil aus dem Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) ab 1. Januar 2023 das Bürgergeld wird und die Bezüge steigen, erhöht sich analog auch die Grundsicherung für Rentner, deren Rente nicht zum Leben reicht. Bei dieser Grundsicherung vom Staat gelten für Rentner ab 2023 gesonderte Regelungen im Zusammenhang mit dem neuen Bürgergeld.

In schwierigen Zeiten wurden Rentnerinnen und Rentner also größtenteils positiv in den Änderungen zum neuen Jahr bedacht und erhalten einige finanzielle Vorteile. Die gibt es übrigens auch schon in bestehenden Regelungen: Diese acht Zuschüsse sollten Rentner etwa kennen.

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