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Keinen Zuschlag bei der Grundrente bekommen? Daran liegt‘s

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Die Bundesregierung führte 2020 die Grundrente ein. Wer bis Ende 2022 keine Benachrichtigung über einen Anspruch bekommen hat, geht leer aus.

Update vom 6. Februar 2023: Für die Altersvorsorge von Rentnern hat ein Verband ein neues Konzept vorgestellt: die „Bürgerrente“. Wie Rentner in Zukunft von der Bürgerrente finanziell profitieren könnten.

Erstmeldung: Hamburg – Rente ist in Deutschland aktuell ein viel debattiertes Thema. Zwar gibt es einige Rentenerhöhungen, allerdings müssen Rentner auch mit immer mehr Abgaben rechnen, zusätzlich zur Inflation, die auf einem Höchststand ist. Zum Leben reicht das Geld trotz einiger Zuschüsse vom Staat für Rentner nicht immer.

LeistungGrundrente oder Rentenzuschlag
Wer profitiert?Rentner mit kleiner Rente, die lange gearbeitet haben
Anspruchunterdurchschnittliches Einkommen im Berufsleben
AuszahlungAutomatisch mit der Rente

Aus diesem Grund wurde Anfang Juli 2020 vom Bundestag die Grundrente eingeführt. Von dem Zuschlag sollen Rentner profitieren, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Woran es liegen kann, wenn Sie die Grundrente nicht bekommen haben.

Wer ist bei Grundsteuer berechtigt? Lang Arbeitende mit kleiner Rente können Zuschlag bekommen

Generell sollen von dem aufstockenden Rentenzuschlag, auch Grundrente genannt, Rentner profitieren, die zwar lange gearbeitet haben, aber während des Berufslebens unterdurchschnittlich viel verdient und somit auch nur eine kleine Rente zur Verfügung haben. Die Grundrente ist ein Zuschlag zur normalen Rente, der auch gemeinsam mit dieser ausgezahlt wird und der Altersarmut entgegenwirken soll. Die Höhe wird individuell berechnet.

Anspruch hat, wer mindestens 33 Jahre lang versicherungspflichtig gearbeitet und somit in die Rentenkasse eingezahlt hat. Zu diesen 396 Monaten Grundrentenzeiten zählen aber auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege eines Angehörigen oder Zeiten, in denen die Person Leistungen aufgrund von Krankheit oder Reha bekommen hat. Auch erworbene Rentenzeiten im Ausland können unter Umständen zählen.

Wie wird Grundrente berechnet? Einkommen muss zwischen 30 und 80 Prozent vom Durchschnitt liegen

Um die Grundrente zu bekommen, muss das Einkommen während des gesamten Berufslebens weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben, damit man als unterdurchschnittlich Verdienender gilt. Wer im Durchschnitt 80 Prozent oder mehr vom deutschen Durchschnittsverdienst bekommen hat, der 2023 zum Beispiel bei 2.876 Euro brutto im Monat liegt, hat keinen Anspruch auf die Grundrente.

Ein Brief von der Deutschen Rentenversicherung, daneben Geld und ein Stempel mit dem Wort Grundrente
1,1 Millionen Rentner bekommen jetzt Grundrente. Woran es liegt, wenn Sie keinen Bescheid bekommen haben. (24hamburg.de-Montage) © IMAGO Images/Frank Hoermann & IMAGO Images/McPHOTO

Obergrenze und Untergrenze bei Grundrente: Regeln für die Berechnung

Neben dieser Obergrenze gibt es für die Anspruchsprüfung auch eine Untergrenze. Diese liegt bei 30 Prozent und betrifft die Frage, ob ein Verdienstmonat als Grundrentenzeit gezählt werden kann. Wenn in einem Monat ein Einkommen erzielt wurde, das weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland beträgt, dann zählt dieser Monat nicht als Rentenzeit und somit nicht zu den nötigen 33 Arbeitsjahren.

Wer im Berufsleben Ersatzzeiten aus Kindererziehung oder Pflege hatte, dem wird für diese Monate der jeweils geltende Durchschnittsverdienst in Deutschland angerechnet. Außerdem wird das aktuelle Einkommen, zu dem auch die Rente zählt, auf die Grundrente angerechnet.

Wie viele Rentner profitieren bei der Grundrente? Anspruch in Zukunft beim Antrag geprüft

Die gute Nachricht: Um die Grundrente zu bekommen, müssen Rentner nichts weiter tun. Es ist kein Antrag nötig und man muss sich auch nicht mit dem Rententräger in Verbindung setzen. Dieser prüft seit Einführung der Grundrente automatisch, wer berechtigt ist. Insgesamt 26 Millionen Rentner in Deutschland wurden auf Anspruch geprüft. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden davon 1,1 Millionen Rentner angeschrieben, die rückwirkend ab Januar 2021 den Grundzuschlag bekommen haben.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte bei der Verkündung im Januar: „Die nun vorliegenden Zahlen zeigen, dass die Einführung der Grundrente richtig und wichtig war. Damit honorieren wir auch die Lebensleistung vieler Frauen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben.“ Im Durchschnitt liegt der Grundrentenzuschlag bei 86 Euro pro Person.

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Grundrente 2023: Prüfung der Ansprüche endete 2022

Die schlechte Nachricht: Die Prüfung der Ansprüche wurde Ende 2022 beendet. Wer bis dahin keine Benachrichtigung der Rentenversicherung bekommen hat, geht leider leer aus. Diese Personen, sofern sie bereits in Rente sind, haben keinen Anspruch, können als Alternative aber Grundsicherung oder Wohngeld beantragen, wenn die Rente nicht reicht.

Bei neuen Rentenanträgen wird in Zukunft automatisch geprüft werden, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht. Wenn das der Fall ist, wird diese mit der Rente ausgezahlt. Die Prüfung des Einkommens, das auf die Grundrente angerechnet wird, erfolgt dann jährlich.

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