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Mehr Geld als Rentner: Das müssen Väter bei der Kindererziehung beachten

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Von: Robin Dittrich

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Wer Kinder erzieht, bekommt Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Das erhöht als Rentner die späteren Bezüge – das gilt auch für Väter.

Hamburg – Wird die Kindererziehung überwiegend von einem Elternteil übernommen, ändert sich der Rentenanspruch der Eltern. Problematisch kann es für Väter werden, wenn das gemeinsame Kind zu gleichen Teilen von beiden Eltern erzogen wird. Wer erhält dann als Rentner die Kindererziehungszeit auf die Rente angerechnet?

Sozialversicherung:Deutsche Rentenversicherung
Gründung:1. Oktober 2005
Versicherte:56,7 Mio. (31. Dezember 2020)
Rentner:21,2 Mio. (Stand: 1. Juli 2022)

Mehr Geld als Rentner: Erziehung durch Väter – was beachtet werden muss

Die Geburt eines Kindes ist für viele Eltern ein Segen. Verbraucher in Deutschland müssen jedoch einige bürokratische Hürden meistern. Dazu zählt das Beantragen von Kindergeld. Die Auszahlungstermine für das Kindergeld 2023 stehen sogar schon fest. Auch bei der späteren Rente spielt die Kindererziehung eine wichtige Rolle. Denn: Wer Kinder erzieht, bekommt in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben. Beim Erhalt der Bezüge als Rentner bedeutet das höhere Beiträge. Doch wer erhält die?

Väter können durch Kindererziehung ihre Rente erhöhen.
Väter können durch Kindererziehung ihre Rente erhöhen. © Imago (Montage)

Die Beiträge zur Rente durch Kindererziehung sollen die Jahre ausgleichen, in denen Eltern aufgrund ihrer Kinder nur noch eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Es müssen also nicht unbedingt nur den Job Beiträge in die Rentenversicherung fließen. Der Rentenanspruch kann durch Kindererziehung erworben werden. Für Mütter und Väter besteht nämlich trotzdem eine Versicherungspflicht, wenn sie ihr Kind in Deutschland erziehen. Rentenbeiträge werden dabei vom Bund übernommen. Wessen Rente durch die Kindererziehung erhöht wird, kann individuell entschieden werden.

Wichtig für Zeit als Rentner: Väter erhalten Kindererziehungszeit nur auf Antrag

Neben den leiblichen Eltern können auch Stiefeltern einen Anspruch auf Kindererziehungszeiten bekommen. Das gilt ebenfalls für Großeltern oder andere Verwandte, die sich hauptsächlich um die Kindererziehung kümmern. Eltern, die bereits eine Rente beziehen, können keine Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Vor der Kindererziehung sollten sich Eltern überlegen, wem die spätere Rentenerhöhung zufließen soll. Die Kindererziehungszeit erhält nur der Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht. Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererziehungszeit 30 Monate, für alle nach 1992 geborenen 36 Monate.

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Erziehen beide Elternteile ein Kind zu gleichen Teilen, wird die Kindererziehungszeit automatisch der Mutter zugeordnet. Wenn die Kindererziehungszeit dem Vater zugeordnet werden soll, obwohl dieser nicht überwiegend erzieht, müssen beide Elternteile eine gemeinsame Erklärung abgeben. Die kann nur rückwirkend für zwei Monate abgegeben und geltend gemacht werden. Wenn das Kind überwiegend vom Vater erzogen wird, ist eine rückwirkende Anerkennung jederzeit möglich. Auch diese Erklärung muss der Rentenversicherung von beiden Elternteilen vorliegen.

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