Erhöhung des Bürgergelds: Wie viel Geld es künftig mehr auf dem Konto gibt
Das Bürgergeld gibt es erst seit 2023. Doch schon in 2024 soll es eine Erhöhung geben, wie ein Bericht des Finanzministeriums offenlegt.
Frankfurt – Das Bürgergeld hat zum Jahreswechsel die Nachfolge von Hartz 4 übernommen. Diese Neuerung zog unmittelbar eine Erhöhung des Regelsatzes des Bürgergeldes nach sich. Nach dem kürzlich veröffentlichten 14. Existenzminimumberichtes des Bundesfinanzministeriums, der alle zwei Jahre vorgelegt wird, soll im kommend Jahr 2024 die nächste Erhöhung dieser staatlichen Hilfe folgen.
In dem Report geht es darum, das von der Einkommenssteuer freizustellende Existenzminimum zu berechnen. Diese Berechnung definiert unter anderem die Höhe des Bürgergeldes. In dem Bericht für 2024 heißt es: „Auf Basis der diesjährigen Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung und vor dem Hintergrund der bestehenden Unsicherheiten bezüglich der künftigen Preisentwicklung wird zum 1. Januar 2024 mit einem Anstieg der Regelbedarfsstufen von etwa 6 bis 8 Prozent gerechnet.“

Inflation wird erstmals bei Bürgergeld berücksichtigt
Anhand dieser Analyse rechnet die Bundesregierung mit einem Mittelwert von 7 Prozent, der das Bürgergeld für Singles definiert. Konkret bedeutet dies, dass sich der aktuelle Satz von 502 Euro ab 2024 auf 537 Euro erhöhen wird. Ehepaare werden demnach 966 Euro und Kinder 379 Euro im Monat erhalten, schreibt fr.de.
Eine Neuerung des Bürgergeldes im Vergleich zu Hartz 4 ist eine ergänzende Fortschreibung, die dabei hilft, die aktuelle Inflation besser auszugleichen. Dazu wird zunächst der regelbedarfsrelevante Preisindex im zweiten Quartal berechnet und anschließend mit dem Wert es Vorjahres verglichen. Das war auch der Grund, weshalb sich das Bürgergeld im Vergleich zu Hartz 4 erhöht hat. Zusätzlich können die Anträge für das Bürgergeld sogar online gestellt werden.
Bürgergeld für | 2023 | voraussichtlich 2024 |
Singles | 502 Euro | 537 Euro |
Ehepaare | 451 Euro | 966 Euro |
Kinder | 348 Euro | 379 Euro |
Erhöhung des Bürgergeldes genügt Sozialverband nicht
Trotz der bevorstehenden Erhöhung liegt das Bürgergeld deutlich unter dem vom Sozialverband (SoVD) geforderten Sätzen zur Grundsicherung, wie die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier schon im September äußerte: „Das ist einfach zu wenig. Wir bleiben hier bei unserer Forderung von 650 Euro und 100 Euro sofort für den Übergang. Denn die Betroffenen in Grundsicherung leiden schon jetzt unter explodierenden Preisen und einer immer weiter steigenden Inflation. Wir können sie jetzt nicht damit allein lassen.“ (jsk)