Endlich Rentner werden: So bekommen Sie die abschlagsfreie Regelaltersrente
Eine Rente ohne Abzüge gibt es mit der Regelaltersrente. Dafür müssen zukünftige Rentner zwei Voraussetzungen erfüllen. Eine Übersicht.
Update vom 27. Januar 2023: Schon gewusst? 5, 20, 25, 35, 45 Jahre: Welchen finanziellen Anspruch man als Rentner hat.
Erstmeldung vom 15. Januar 2023: Hamburg – Erziehungsrente, Frührente, teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente – Rentner und solche, die es werden wollen, haben in Deutschland flexible Möglichkeiten, in den Ruhestand einzutreten. Doch die reguläre Regelaltersrente ist laut Deutscher Rentenversicherung immer noch die am häufigsten genutzte Rentenart. Auch im Jahr 2023 werden wieder tausende Arbeitnehmerinnen und -nehmer ihre Schuhe, Blaumänner, Kugelschreiber und andere Arbeitswerkzeuge an den Nagel hängen und sich in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden.
Welche Voraussetzungen für die Regelaltersrente ohne Abzüge nötig sind, lesen Sie hier.
Rentenart: | Regelaltersrente |
---|---|
Regelaltersgrenze: | 67 Jahre (für Jahrgänge ab dem Jahr 1964) |
2023 erreicht die Regelaltersgrenze: | Jahrgang 1957 |
Regelaltersrente im Jahr 2023: Jahrgänge ab 1964 müssen bis zum 67. Geburtstag warten
Die erste Voraussetzung ergibt sich schon aus dem Namen: Um die Regelaltersrente beziehen zu können, muss man das vom Gesetzgeber festgelegte Alter erreicht haben. Das Sozialgesetzbuch sagt dazu konkret: „Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.“

Klingt nach einem klaren Fall – ist es aber nicht ganz. Denn der 67. Geburtstag als Ziellinie gilt nur für zukünftige Rentner, die ab dem Jahr 1964 geboren sind. Da sich die Altersgrenze aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung nur schrittweise von 65 auf 67 erhöht, gelten für viele Jahrgänge noch andere Daten. Arbeitnehmer aus dem Geburtsjahr 1957 müssen etwa nur 65 Jahre und 11 Monate arbeiten und können je nach Geburtsdatum im Jahr 2023 den regulären Ruhestand planen:
Geburtsjahr: | Erreichen der Regelaltersgrenze: |
---|---|
1957 | Dezember 2022 – Dezember 2023 (65 Jahre, 11 Monate) |
1958 | Januar 2024 – Januar 2025 (66 Jahre) |
1959 | März 2025 – März 2026 (66 Jahre, 2 Monate) |
1960 | Mai 2026 – Mai 2027 (66 Jahre, 4 Monate) |
1961 | Juli 2027 – Juli 2028 (66 Jahre, 6 Monate) |
1962 | September 2028 – September 2028 (66 Jahre, 8 Monate) |
1963 | November 2029 – November 2030 (66 Jahre, 10 Monate) |
ab 1964 | ab. 1. Januar 2031 (67 Jahre) |
Mindestversicherungszeit: Verschiedene Beiträge und Zeitspannen zählen für fünf Jahre Wartezeit
Neben dem Alter ist für den Bezug der Regelaltersrente nur eine weitere Voraussetzung gegeben: die Mindestversicherungszeit. Die besagt, dass man eine sogenannte Wartezeit von fünf Jahren vorweisen können muss, um die abschlagsfreie Regelaltersrente zu beziehen. Ganz klassisch zählen zur Wartezeit natürlich Monate, in denen man gearbeitet und dementsprechend in die Rentenkasse eingezahlt hat. Doch laut Deutscher Rentenversicherung werden auch weitere Beiträge und Zeitspannen berücksichtigt:
- gegebenenfalls: Monate, in denen Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bezogen wurde
- Freiwillige Beiträge, die allein gezahlt wurden
- Kindererziehungszeiten
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Beiträge aus Minijobs, die zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden
- Beiträge aus Minijobs, die nur der Arbeitgeber gezahlt hat (anteilige Berücksichtigung)
- Monate aus dem Rentensplitting unter Ehepartnern
- Ersatzzeiten, zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR
Hat man also das richtige Alter erreicht und mindestens fünf Jahre Wartezeit auf dem Zettel stehen, bekommt man die Regelaltersrente. Das bedeutet, dass einem aufgrund der Rentenart (Altersrente) und des Zugangsfaktors (Alter) keine Abzüge drohen.
Welchen Betrag man dann monatlich als Rente ausgezahlt bekommt, hängt dementsprechend einzig und allein davon ab, wie viel Guthaben man über die Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat – und wie viel die damit erworbenen Entgeltpunkte zum Renteneintritt wert sind.
Auch bei der Regelaltersrente gilt: Rente gibt‘s nur mit Antrag
Die kleinste Hürde kostet einen schließlich dann keine Jahrzehnte mehr, sondern nur noch etwa 45 Minuten. Denn egal ob Früh-, Erwerbsminderungs- oder Regelaltersrente: Ohne, dass vorher ein Antrag gestellt wurde, geht nichts. Damit alles rechtzeitig geprüft und startklar für den geplanten Renteneintritt ist, wird geraten, das Formular R0100 der Deutschen Rentenversicherung etwa sechs Monate vorher auszufüllen und abzuschicken. Das geht mittlerweile auch ganz bequem online.
Übrigens: Während auch Frührentner seit dem 1. Januar 2023 durch das Wegfallen der Hinzuverdienstgrenze nun unbegrenzt Einkünfte neben ihrer Rentenzahlung haben dürfen, war das für Regelaltersrentner schon lange der Fall. Wer das nutzen und trotz des Renteneintritts weiterarbeiten will, sollte zuvor dringend mit dem Arbeitgeber sprechen. Denn manche Arbeits- und Tarifverträge sehen eine automatische Kündigung beim Renteneintritt vor.