Was bedeuten die Pflegegrade? So funktioniert die Einstufung
Wer im Alter pflegebedürftig wird, kann einen Pflegegrad beantragen. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die verschiedene Vorteile bringen können.
Hamburg – Rund 4,6 Millionen Menschen erhalten wöchentlich Geld aus der Pflegekasse. Möglich macht das die Einstufung in einen Pflegegrad. Hier erfahren Sie, was die verschiedenen Pflegegrade bedeuten und wie die Einstufung für Verbraucher funktioniert.
Thema: | Bedeutung von Pflegegraden |
Voraussetzung: | Pflegebedürftigkeit |
Antrag bei: | Pflegekasse |
Pflegegrade: | Fünf |
Pflegebedürftigkeit im Alter – so funktioniert die Einstufung in Pflegegrade
Verbraucher in Deutschland haben die Möglichkeit, einen Pflegegrad zu erhalten. Dieser soll helfen, wenn das alltägliche Leben nicht mehr ohne fremde Hilfe absolviert werden kann. Per Gutachten wird festgestellt, inwieweit Verbraucher ihren Alltag noch selbstständig angehen können. Unterteilt wird in fünf verschiedene Pflegegrade. Pflegegrad 1 bedeutet dabei die geringste finanzielle Hilfe aufgrund der geringsten Pflegebedürftigkeit, 5 bedeutet die höchste. Nach einer Terminvereinbarung kommt ein Gutachter zum Antragsteller nach Hause – auch Angehörige sollten anwesend sein.

Angehörige oder andere dem Antragsteller nahestehende Personen können das Bild des Gutachters durch ihre Erfahrungen oft vervollständigen. Der Gutachter wirft einen Blick auf sechs Lebensbereiche und stuft ein, inwieweit der Antragsteller in jedem einzelnen Bereich selbstständig zurechtkommt. Festgestellt werden soll die Pflegebedürftigkeit des Verbrauchers. Pflegebedürftig ist, wer „gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb der Hilfe durch andere bedarf“, wie das Gesetz es definiert.
Diese sechs Lebensbereiche bestimmen den Pflegegrad
Der erste Lebensbereich, in den der Gutachter einen Blick wirft, ist die „Mobilität“. Dabei geht es um motorische Aspekte wie beispielsweise das selbstständige Aufstehen aus dem Bett und der Gang vom Bett ins Badezimmer. Wie frei kann sich der Antragsteller in den eigenen vier Wänden bewegen – kann er Treppensteigen? Das zweite Modul betrifft „geistige und kommunikative Fähigkeiten“. Dort ist eine zeitliche und räumliche Orientierung wichtig. Versteht der Antragsteller Sachverhalte oder andere Menschen, erkennt er sie wieder und kann Gespräche führen?
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Ist die Beurteilung der Denkprozesse abgeschlossen, steht Modul Nummer drei an: „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“. Dazu zählt vor allem die nächtliche Ruhe: Schläft der Antragsteller durch oder ist er nachts unruhig? Führt das zu Aggressionen, die Angehörige und Freunde belasten? Im vierten Modul wird geprüft, inwiefern sich der Antragsteller noch selbst versorgen kann. Klappt das Waschen, Anziehen sowie das selbstständige auf die Toilette gehen? Auch selbstständiges essen und trinken spielen eine wichtige Rolle.
Diesen Pflegegrad erhalten Sie von einem Gutachter
Ein wichtiger Punkt ist, ob die betroffene Person ihre Arzneimittel selbst einnehmen kann oder ob bei medizinischen Maßnahmen Hilfe benötigt wird. Die Selbstversorgung sowie der selbstständige Umgang mit medizinischen Problemen haben die größte Bedeutung bei der Einstufung in einen Pflegegrad. Zuletzt wird im sechsten Modul geprüft, ob der Antragsteller ohne Hilfe seine sozialen Kontakte pflegen und mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten kann. Bewertet wird jedes Kriterium in den Modulen mit einer Zahl zwischen 0 und 3. Der Wert 0 steht dafür, dass Verbraucher keine externe Hilfe benötigen. Lediglich Pflegehilfsmittel werden unter Umständen benötigt.
So funktioniert die Berechnung der fünf Pflegegrade – Lebensbereiche und dessen Gewichtung in Prozent:
- 1. Mobilität (10 Prozent)
- 2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent)
- 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent)
- Von den Punkten 2. und 3. zählt nur der höhere Wert
- 4. Selbstversorgung (40 Prozent)
- 5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent)
- 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)
Einstufung in einen der fünf Pflegegrade:
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Der Wert 3 bedeutet, dass die betroffene Person die Aktivität nicht ausführen kann, nicht einmal in Teilen. Mit unterschiedlicher Gewichtung führt die Endpunktzahl der 64 Kriterien in den sechs Lebensbereichen zu einem Ergebnis und damit zum Grad der Beeinträchtigung. Wer den Pflegegrad 1 erhält, weist nur geringe Beeinträchtigung bei der Selbstständigkeit auf. Pflegegrad 5 bedeutet schwerste Beeinträchtigungen. Nach der Begutachtung erhalten Verbraucher das Gutachten übermittelt und können demnach Leistungen der Pflegekasse einfordern.