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Wohngeld Plus ist da: Wer nach der Reform unter der Einkommensgrenze liegt

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Von: Steffen Maas

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Mehr Geld für mehr Menschen gibt es seit dem 1. Januar 2023 mit dem Wohngeld Plus. Ob Menschen jetzt für den Bezug in Frage kommen, klärt die Einkommensgrenze.

Hamburg – Die vielen gesetzlichen Änderungen zum 1. Januar 2023 brachten auch eine große Reform des Wohngeldes mit sich: Monatlich gibt es mehr Geld für einen noch größeren Berechtigtenkreis. Der passende neue Name dazu: Wohngeld Plus. Viele Verbraucher, die die Sozialleistung 2022 noch nicht in Anspruch nehmen konnten, wären jetzt also empfangsberechtigt – entscheidend ist, ob sie unter der neuen Einkommensgrenze liegen. Das ist zudem abhängig davon, wo sie wohnen.

Name:Wohngeld
Art:soziale Sicherungsleistung
In Form von:Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Empfänger:Geringverdiener
Einführung:1. April 1965

Wer kriegt Wohngeld Plus? Die Einkommensgrenze ist entscheidend

Denn da das Wohngeld als Zuschuss für Menschen und Haushalte gedacht ist, die aufgrund ihres geringen Einkommens dringend Hilfe bei der Bewältigung der finanziellen Belastungen bedürfen, gibt es die sogenannte Einkommensgrenze. Dieser Eurobetrag legt fest, wer genau berechtigt ist, das Wohngeld in Anspruch zu nehmen. Heißt: Haushalte und Menschen, die über der Einkommensgrenze liegen, verdienen selbst genug Geld, um auch die Miete zu stemmen, und benötigt auch das Wohngeld Plus nicht.

Symbolfoto Antrag auf Wohngeld Symbolbild und Themenbild beim Ausfuellen eines Antrag zur Erlangung von staatlicher Hilfe
Durch die Erweiterung des Berechtigtenkreises kommen für das Wohngeld ab 1. Januar 2023 viele Menschen mehr infrage. (Symbolfoto) © Political-Moments/Imago

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Menschen, die mit ihren monatlichen Einnahmen unter dieser Einkommensgrenze liegen, einen Anspruch auf die Sozialleistung haben. Doch die eine magische Zahl, unter der potenzielle Wohngeld-Bezieher liegen müssen, um die Zahlung zu erhalten, gibt es nicht. Denn weil sich die Mieten und das Einkommen in verschiedenen Gegenden der Bundesrepublik stark unterscheiden, lässt sich die Einkommensgrenze erst unter Betrachtung von zwei Punkten ermitteln: die Größe des Haushaltes und die Mietstufe.

Einkommensgrenze beim Wohngeld: Die Faktoren spielen mit rein

Beides leuchtet eigentlich schnell ein: Mehr Mitbewohner unter einem Dach bedeuten zumeist eine größere (und teurere) Wohnung, aber ein größeres gemeinsames Einkommen. Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass auch das erhöhte Wohngeld, von dem überdurchschnittlich viele Rentner profitieren, nur an eine Person pro Haushalt ausgezahlt wird.

Auch die Orientierung an der Mietstufe ist sinnvoll: Ein Ein-Personen-Haushalt in Hamburg (Mietstufe 6) zahlt für seine 50 Quadratmeter-Wohnung mehr als ein Ein-Personen-Haushalt für eine Wohnung gleicher Größe in Ochsenfurt (Mietstufe 2) in Unterfranken. Mit dem gleichen Einkommen wäre der Hamburger Mieter aufgrund der höheren Miete in deutlich größeren finanziellen Schwierigkeiten.

Einkommensgrenze auf einen Blick: Wohngeldtabellen helfen und bieten Orientierung

Hat man das verstanden, ergeben auch die zahlreichen Wohngeldtabellen einen Sinn, die im Internet existieren und einen einfachen Überblick über die Einkommensgrenze beim Wohngeld geben sollen. In Gänze stellen zahlreiche Verbraucherportale, die sich auf das Thema Wohngeld spezialisiert haben, die Tabellen zur Verfügung. An dieser Stelle daher nur ein Beispiel, für das wir bei den eben genannten Wohnstufen 2 und 6 bleiben:

Mitglieder im Haushaltmonatliche Einkommensgrenze (Mietstufe 2)monatliche Einkommensgrenze (Mietstufe 6)
11405 Euro1516 Euro
21896 Euro2041 Euro
32365 Euro2534 Euro
43197 Euro3419 Euro
53668 Euro3911 Euro

Wichtig ist: Die Einkommensgrenze dient nur zur Bestimmung, ob Personen und Haushalte einen Anspruch auf das Wohngeld haben. Wie hoch der staatliche Zuschuss dann tatsächlich ausfällt, hängt selbstverständlich davon ab, wie groß die exakte Mietbelastung ist und wie viel eigenes Einkommen zur Verfügung steht. Durchschnittlich werden seit dem 1. Januar 2023 laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) rund 370 Euro monatlich ausgezahlt.

Wohngeld im Detail: Bundesministerium klärt über Details zur Berechnung auf – mit Beispiel

Das zuständige Bundesministerium erinnert aber daran, dass alles eigentlich viel komplizierter ist. Denn natürlich gibt es bestimmte Vorgaben, was alles zur Berechnung des monatlichen Einkommens eines Haushaltes berücksichtigt werden muss. Ebenso gibt es eine Vielzahl von Freibeträgen und pauschalen Abzügen, nach deren Anwendung man vielleicht doch noch unter die Einkommensgrenze fällt – die Info-Seite des BMWSB gibt dahingehend Aufschlüsse.

Dort findet man auch einige Rechenbeispiele, um die Thematik greifbarer zu machen. Etwa den Fall einer alleinstehenden Rentnerin, die in einem Gebiet der Mietstufe 1 lebt, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, aber keine Steuern:

Bundesministerium mit aktualisiertem Wohngeldrechner 2023 – Antrag vielerorts digital möglich

Wer direkt seinen eigenen Fall eingeben und das mögliche Wohngeld kalkulieren will, kann das im Wohngeldrechner des Bundesministeriums tun. Auch hier unterstreicht die Behörde: Alle Tabellen und Rechner dienen nur der Orientierung. Wie viel Geld letzten Endes tatsächlich auf dem Konto landet, berechnet und entscheidet die entsprechende lokale Wohngeldstelle. In den meisten Fällen sind das die Fachämter der Bezirke, Städte und Kreise.

Aufgrund der Erweiterung des Berechtigtenkreises des Wohngeldes und dem damit verbundenen Mehraufwand für Behörden haben viele Fachstellen die Beantragung der Sozialleistung übrigens digitalisiert. Das klappt allerdings nicht immer einwandfrei: In Hamburg drohten aufgrund einer IT-Panne, zahlreiche Anträge verloren zu gehen.

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