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Wenn der Ehepartner stirbt: Wer erbt bei einem Ehevertrag?

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Von: Robin Dittrich

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Ohne Erben 1. oder 2. Ordnung könnte der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen erben. Ein Ehevertrag macht es möglich – unter bestimmten Voraussetzungen.

Hamburg – Trotz der tiefen Trauer nach dem Ableben eines Ehepartners kommt unweigerlich die Frage auf, wem das Erbe des Verstorbenen zufällt. Normalerweise greift die gesetzliche Erbfolge. War jedoch ein Ehevertrag vorhanden, kann dies die Erbfolge beeinflussen – wer wird in diesem Fall der Erbe?

Nach dem Tod des Ehepartners – wer erhält das Erbe bei Vorliegen eines Ehevertrags?

Wenn ein Familienmitglied verstirbt, möchten sich viele Trauernde lieber nicht mit bürokratischen Angelegenheiten beschäftigen. Dennoch ist es erforderlich, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wer das Vermögen des Verstorbenen erhält. Gemäß der gesetzlichen Erbfolge erben zuerst die Erben 1. Ordnung, sprich die Kinder des oder der Verstorbenen. Sollten keine Erben 1. Ordnung vorhanden sein, rücken Erben 2. oder 3. Ordnung in deren Position. Zudem erhält der überlebende Ehepartner einen Anteil des Erbes.

Wer erbt, wenn bei Eheschließung ein Ehevertrag mit Gütertrennung vereinbart wurde?
Wer erbt, wenn bei Eheschließung ein Ehevertrag mit Gütertrennung vereinbart wurde? © McPHOTO/Imago (Symbolbild)

Durch einen Ehevertrag kann die Regelung der Gütertrennung festgelegt werden. Wenn die Ehepartner einen solchen Vertrag unterzeichnet haben, findet kein Zugewinnausgleich statt – der überlebende Ehepartner erbt neben den Verwandten 1. Ordnung trotz der Gütertrennung während der Ehe ein Viertel des Nachlasses. Sind keine Erben 1. Ordnung vorhanden, jedoch Erben 2. Ordnung, wie zum Beispiel Eltern und Geschwister, erhält der verbliebene Ehepartner die Hälfte des Erbes.

Der verbliebene Ehepartner kann das gesamte Vermögen des oder der Verstorbenen erben

Bei einer vereinbarten Gütertrennung bei der Heirat werden die Ehepartner in gewisser Weise wie ledige Personen behandelt. Die Eheleute legen fest, dass jeder für sein eigenes Vermögen verantwortlich ist und es selbst verwaltet. Viele Menschen entscheiden sich für diesen Schritt, wenn einer der Partner deutlich mehr Vermögen besitzt als der andere. In bestimmten Fällen kann der überlebende Ehepartner sogar das gesamte Erbe des oder der Verstorbenen erhalten. Wenn es keine Erben 1. oder 2. Ordnung oder Großeltern gibt, erbt der Ehepartner allein.

Die Situation gestaltet sich anders, wenn der oder die Verstorbene zwei Nachkommen und einen Ehepartner hinterlässt. In diesem Fall erben alle drei Parteien zu gleichen Anteilen. Die beiden Kinder und der überlebende Ehepartner bekommen also jeweils ein Drittel des Nachlasses. Sind mehr als zwei Kinder vorhanden, erhält der Ehepartner den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil von 25 Prozent des Erbes. Falls kein Ehevertrag existiert und die Ehepartner somit in einer Zugewinngemeinschaft lebten, erbt der überlebende Partner 50 Prozent des Vermögens des oder der Verstorbenen. Eine andere Sache ergibt sich, wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, dabei gilt es nämlich eine Frist zu beachten. Vieles lässt sich auch durch ein Testament regeln.

Für diesen von der Redaktion geschriebenen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung von Redakteur Johannes Nuß sorgfältig überprüft.

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