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Welche Rentner einen neuen Antrag für die Energiepauschale stellen müssen

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Von: Steffen Maas

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Rentner, die die 300 Euro Energiepauschale nicht auf dem Konto haben, müssen nun möglicherweise einen Antrag stellen. Wer betroffen ist.

Update vom 16. Januar 2023: Schon gewusst? Das sind die Voraussetzungen, wenn Sie 2023 Rentner werden wollen.

Erstmeldung vom 23. Dezember 2022: Berlin/Hamburg – Ein Jahr voller Herausforderungen für Verbraucher neigt sich dem Ende zu: Rentnerinnen und Rentnern wurde zumindest finanziell etwas von der Bundesregierung unter die Arme gegriffen – mit der Energiepreispauschale (EPP). Nachdem Rentner beim ersten Entlastungspaket noch leer ausgegangen waren, konnte die Deutsche Rentenversicherung die 300 Euro der Energiepauschale für Rentner am 7. Dezember im Zuge des zweiten Entlastungspakets endlich anweisen. Das heißt: Wer die von der Rentenzahlung gesonderte Einmalzahlung mittlerweile immer noch nicht auf dem Konto hat, muss im Januar vielleicht einen Antrag stellen. Es gibt aber auch noch die Möglichkeit einer automatischen Januar-Zahlung.

Entlastung von der Bundesregierung:Energiepauschale für Rentner
Berechtigte:Wer am 1. Dezember 2022 Bezieherin oder Bezieher einer laufenden Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist
Höhe:300 Euro
Auszahlung:Bis 15. Dezember 2022, in Ausnahmefällen 2023

300 Euro Energiepauschale für Rentner: Automatische Auszahlung für viele

„Die Zahlung der Energiepreispauschale wurde am 7. Dezember 2022 angewiesen. Es handelt sich um eine gesonderte Einmalzahlung, die nicht zusammen mit der laufenden Rente überwiesen wird“, informierte die Deutsche Rentenversicherung, die für die Auszahlung der Energiepauschale für Rentner zuständig ist. Geplant war ursprünglich, dass die 300 Euro spätestens zum 15. Dezember 2022 auf dem Konto der Ruheständler landen.

Eine Rentnerin hält einen Brief der Rentenversicherung in den Händen – wer die Energiepauschale nicht automatisch bekommt, kann Antrag stellen.
Für einigen Rentnern können die 300 Euro der Energiepauschale im Januar noch automatisch kommen. Bei anderen aber nicht. © Nikito/IMAGO

Ist das bisher nicht passiert, gibt es für Rentner im Januar noch zwei Möglichkeiten, an das Geld zu kommen: zunächst abwarten, sonst selber aktiv werden. Denn die Rentenversicherung informiert auf ihrer Webseite, auf der Fragen und Antworten rund um die Einmalzahlung parat stehen:

In Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung im Dezember nicht möglich war, erfolgt die Überweisung automatisch Anfang Januar 2023. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.

Deutsche Rentenversicherung

Während sich anderenorts Rentner über Umwege sogar eine dreifache Auszahlung erträumt haben, kann es also durchaus sein, dass einzelne Rentenbezieher bei einer Auszahlung im Dezember komplett durchs Raster gefallen sind – dafür aber automatisch im Januar 2023 bedacht werden. Bis dahin sollten sich Ruheständler also noch gedulden, ehe sie selbst der Sonderzahlung hinterherrennen.

Automatische Auszahlung der 300 Euro der Energiepauschale für Rentner im Januar bei Neu-Ruheständlern

Doch: Zu einem früheren Zeitpunkt wurde bereits angedeutet, dass die „Ausnahmefälle“ zu einem Großteil Menschen sind, die im Dezember das erste Mal ihre Rente kassieren und deshalb zunächst leer ausgegangen sind. Bei Rentnern, bei denen das nicht der Fall ist, und das Geld trotzdem noch nicht auf dem Konto ist, ist eine Januar-Auszahlung zwar weiterhin trotzdem möglich – sich über das weitere Vorgehen zu informieren, erscheint aber nicht unklug.

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Auch hierfür hat die Deutsche Rentenversicherung eine klare Handlungsempfehlung: „Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten haben, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen.“

Keine Energiepauschale im Januar 2023: Rentner müssen hier einen Antrag für die 300 Euro stellen

Dieser Antrag auf Nachzahlung der Energiepauschale geht allerdings nicht an die regulär zuständige Rentenversicherung, sondern gezielt an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum. Wie der Name verrät, fallen in deren Aufgabenbereich eigentlich nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der ehemaligen Knappschaft für Bergleute, der ehemaligen Bahnversicherungsanstalt und der ehemaligen Seekasse.

Im Fall der Energiepauschale übernimmt die Rentenversicherungs-Abteilung Knappschaft-Bahn-See aber bald auch die Anträge der „übersehenen“ Rentnerinnen und Rentner. Dafür stehen nicht nur die Niederlassungen in Bochum zur Verfügung, sondern etwa auch die Regionaldirektion in Hamburg auf St. Pauli.

Wie das genau Prozedere für die Anträge für Rentner aussieht, die ihre Energiepauschale fälschlicherweise noch nicht erhalten haben, ist allerdings noch nicht bekannt. Denn: Möglich werden die Anträge erst, wenn im Januar deutlich ist, dass Empfangsberechtigte auch bei den Auszahlungen für Ausnahmefälle übergangen wurden. Vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 haben Rentner dann die Möglichkeit, ihre Energiepauschale noch einzufordern.

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