Keine Kündigung für Arbeitnehmer: Wer trotzdem aus der Rentenversicherung austreten darf
Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Arbeitnehmer Pflicht. Wer trotzdem aus der Rentenversicherung austreten darf.
Hamburg – Dass die Vorsorge einem gesetzlichen Fundament Rechnung trägt, sagt bereits der Name. Die Deutsche Rentenversicherung spricht von einer „gesetzlichen Rentenversicherung“. Zuständige Behörden versprechen standardgemäß eine Zusicherung – automatisiert. Doch was, wenn Verbraucher sie gar nicht beanspruchen wollen? Kann eine gesetzliche Rentenversicherung wieder gekündigt werden? Ob das möglich ist und welche Hebel es in Bewegung zu setzen gilt.
Sozialversicherung: | Deutsche Rentenversicherung |
Gründung: | 1. Oktober 2005 |
Versicherte: | 56,7 Mio. (31. Dezember 2019) |
Rentner: | 21,2 Mio. (1. Juli 2020) |
Kündigung der gesetzlichen Rentenversicherung: Arbeitnehmern ist es nicht gestattet
Der Gedanke, die gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen, rührt daher, dass einigen bei schwankendem Rentenniveau die Beitragshöhen schlichtweg zu hoch sind. Doch ist eine Kündigung eigentlich überhaupt so einfach möglich? Schließlich besteht für Arbeitnehmer noch immer nach Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch folgende Regel: „Versicherungspflichtig sind Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind“.
Demnach müssen sie also Sozialabgaben entrichten und in die Kassen der Deutschen Rentenversicherung einzahlen – für die Rente älterer Generationen und dafür, dass auch die, die Einzahlenden, einmal ihren Ruhestand, der einigen Jahrgängen schon ab 63 Jahren zusteht, finanziert bekommen. Eine Sozialversicherung, die übrigens auch in Form der Erwerbsminderungsrente oder Witwenrente weitere Versicherungsfälle abdeckt. Eine gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen, ist dabei grundsätzlich erst einmal nicht möglich.

Gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer Pflicht – wer trotzdem austreten darf
Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung kann gegenüber einer gesetzlichen Versicherung durchaus Vorteile haben. Das spiegelt sich unter anderem in einer lebenslangen Absicherung wider und auch ein steuerlicher Nutzen können laut aerzteversicherung.de zu tragen kommen. Ein weiterer positiver Aspekt: Man kann eine private Rentenversicherung kündigen. Das geht bei der gesetzlichen Versicherung nicht – und doch gibt es dahingehend Spielraum.
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Freiberufler, Selbstständige oder auch Beamte haben laut vorfaelligkeitsentschaedigung.net nämlich die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Rente auszutreten. Dass sie zu den Menschen gehören, denen es gestattet ist, liegt daran, dass sie keine Beitragszahlungen in die Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung tätigen. Für sie gilt folgender Vorgang: innerhalb einer dreimonatigen Frist können sie eine Beantragung einleiten – und sich so bei erfolgreichem Ausgang von der in Deutschland grundsätzlich geltenden Versicherungspflicht verabschieden.