Schon gewusst? Wer die Rechnungen nach dem Tod bezahlt
Vor allem im Alter muss man sich mit der Frage auseinandersetzen, was eigentlich nach dem Ableben mit den Rechnungen passiert. Hier finden Sie die Antwort.
Hamburg/Berlin – Der Tod eines Angehörigen löst in den allermeisten Fällen tiefe Trauer aus. Schnell stellen sich jedoch auch finanzielle Fragen – etwa, ob man als Hinterbliebener die große oder kleine Witwenrente bekommt. Doch auch Erbschaftsfragen stehen an, die mitunter zu bösen Überraschungen führen können. Wer das Erbe eines Verstorbenen annimmt, erbt auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. 24hamburg.de hat die wichtigsten Infos zu der Frage, wer die Rechnungen von verstorbenen Rentnern zahlt, zusammengestellt.
Anzahl der Rentner in Deutschland: | Circa 21 Millionen Menschen |
Durchschnittliche Rente: | 1620,90 Euro (West), 1.598,40 Euro (Ost) |
Friedhöfe Deutschland: | Circa 32.000 Stück |
Gräber in Deutschland: | 32 Mio. Gräber mit einem Dauergrabpflegevertrag |
Rechnungen von verstorbenen Rentnern bezahlen: Erbe ausschlagen oder Kosten erstattet bekommen
Grundsätzlich gilt im Fall des Ablebens: gemäß Paragraf 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person deren Vermögen auf eine oder mehrere Personen über. Das gilt auch für die Haftung für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen – wenn er das Erbe denn annimmt (siehe unten). Wer die Rechnungen des verstorbenen Verbrauchers zahlen muss, schmälert so natürlich sein Gesamterbe. Dabei ist im Todesfall ebenfalls ein Faktor, wer im Sterbevierteljahr das Geld aus den drei Monaten Rente bekommt.

Welche Rechnungen können im Falle eines Rentners anfallen? Das Spektrum reicht von Bankkrediten, Handy-Verträgen bis hin zu Zahnersatz-Leistungen. Ein Problem für die Gläubiger: Häufig bekommen sie gar nicht mit, dass jemand verstorben ist. Erst die folgenden Mahnungen, Briefe oder Telefonate mit den Hinterbliebenen klären die Situation dann auf.
Für Erben ist dabei wichtig zu wissen, was bei Geltendmachung einer Forderung an Rentner zu beachten ist:
- Bei mehreren Erben haften alle Erben eines verstorbenen Rentners zusammen als Gesamtschuldner – also jeder Miterbe wird zur Verantwortung gezogen.
- Wer das Erbe ausschlagen will, kann dies innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls tun. Befindet man sich im Ausland, gilt eine Frist von sechs Monaten.
- Sollte kein Erbe vorhanden sein oder das Erbe von allen ausgeschlagen werden, geht der Nachlass an den Staat – der kann das Erbe nicht ausschlagen. Es gilt allerdings: Ist der Nachlass überschuldet, ist der Staat nicht verpflichtet, die Schulden zu begleichen.
- Erben haben ebenfalls die Möglichkeit, die Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass zu beschränken – durch Nachlasspflegschaft, Nachlassinsolvenzverfahren oder Dürftigkeitseinrede.
Gut zu wissen für Rentner: Die Pflegeversicherung erstattet Rechnungen, die erst nach dem Tod des Pflegebedürftigen eingegangen sind. Erben müssen die Rechnungen zwar zunächst zahlen. Doch auf Antrag können Hinterbliebene eine Erstattung beantragen. Das betrifft etwa Hilfsmittel, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Leistungen zur Wohnungsanpassung. Übrigens sollten Rentner bei ihrem Testament einiges beachten.
Erbe eines Rentners ausschlagen – fristgemäß und in öffentlich beglaubigt
Wichtig für Hinterbliebene eines Rentners sind die korrekten Formalitäten beim Ausschlagen einer Erbschaft. Während die Annahme keiner bestimmten Form bedarf, muss bei der Ausschlagung einiges beachten werden. Diese muss nämlich gegenüber dem Nachlassgericht fristgemäß und in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Dabei besonders wichtig: der fristgerechte Zugang der Ausschlagung beim Nachlassgericht in korrekter Form. Wer vor seinem Ableben seinen Erben keine Schulden hinterlassen möchte, sollte sich bereits vor Aufnahme eines Kredits die Frage stellen, wann man als Rentner zu alt dafür ist.