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Früher in Rente gehen: Diese Sonderregelungen gibt es für Bergleute

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Von: Robin Dittrich

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Die Altersrente in Deutschland liegt im Jahr 2023 bei 65 Jahren. Für Bergleute gelten bei der Altersrente einige Sonderregelungen – unsere Übersicht zeigt sie.

Hamburg – Die Altersgrenze für die Regelaltersrente liegt bei 65 Jahren. Sie wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für Bergleute gibt es bei der Regelaltersgrenze einige Ausnahmen – die gibt es vor allem für langjährig Beschäftigte. Hier erhalten Sie eine Übersicht.

Sozialversicherung:Deutsche Rentenversicherung
Gründung:1. Oktober 2005
Versicherte:56,7 Mio. (31. Dezember 2020)
Rentner:21,2 Mio. (Stand: 1. Juli 2022)

Diese Sonderregelungen gibt es bei der Rente für Bergleute

Bergleute sind wie ein Großteil der anderen Arbeitnehmer gesetzlich rentenversichert. Laut der Deutschen Rentenversicherung ergeben sich jedoch einige Sonderregelungen für Bergleute – das liegt am Strukturwandel im Bergbau. Bergleute sind besonderen Belastungen und Risiken ausgesetzt, die diese Regelungen nötig machen. Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute können unter Umständen schon mit 60 Jahren in Rente gehen. „Unter Tage“ bedeutet in der Bergmannssprache alles, was sich unterhalb der Erdoberfläche befindet.

Um mit 60 Jahren in Rente zu gehen, wird eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 25 Jahren ständigen Arbeitens unter Tage vorausgesetzt. Wie die Regelaltersrente wird auch das gesetzliche Rentenalter für Bergleute nach und nach angehoben: von 60 auf 62 Jahre. Zu den 25 Jahren Wartezeit zählen auch Monate, in denen Bergleute ein sogenanntes Anpassungsgeld erhalten haben. Das Anpassungsgeld kann von Bergleuten in einem Alter von 58 Jahren beantragt werden und soll den Übergang in den Ruhestand erleichtern. Wer als normaler Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss einiges dazu wissen.

Ehemaliger Förderturm der Zeche Zollverein Essen – Für die Rente von Bergleuten gibt es einige Sonderregelungen.
Ehemaliger Förderturm der Zeche Zollverein Essen – Für die Rente von Bergleuten gibt es einige Sonderregelungen. © Christoph Hardt / Imago

Dürfen Bergleute neben dem Erhalt der Rente weiterarbeiten?

Arbeitnehmer im Bergbau, die dann entlassen werden, erhalten das Anpassungsgeld maximal fünf Jahre lang oder bis zum Erreichen der Altersgrenze. Beim Anpassungsgeld werden die Abzüge aufgrund einer Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente durch die Zahlung von Beiträgen ausgeglichen. Ob die Wartezeit von 25 Jahren durch Bergleute erfüllt sind, wird von der Deutschen Rentenversicherung auf Antrag geprüft. Viele Arbeitnehmer möchten neben dem Erhalt der Rente noch weiterarbeiten.

Das ist besonders attraktiv für vorzeitig in Rente gegangene Verbraucher – die können mit der Flexirente etwas dazuverdienen. Beim Arbeiten neben dem Erhalt der Rente sollten vertragliche Regelungen mit dem Arbeitgeber überprüft werden. Verbraucher, die neben ihrer Rente weiterarbeiten möchten, erhalten seit dem 1. Januar 2023 einen großen Vorteil. Seit Jahresbeginn ist die bis dahin bestehende Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten weggefallen – das gilt auch für Bergleute. Zusätzliche Einkünfte führen also nicht zu einer Kürzung der Rente.

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